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Nebenbestimmungen in baurechtlichem Entscheid

1Antwort973Aufrufevon Andrea1987 · 3. Februar 2020letzter Beitrag vor 7 Jahren
  1. Andrea19871 Beiträge3. Februar 2020
    Liebe Forumsmitglieder

    Ich hätte da eine Frage betreffend Nebenbestimmungen in einer Baubewilligung.

    Wir haben unsere Baubewilligung vor Kurzem mit einigen Auflagen erhalten.

    Ist das so, dass jede dieser Nebenbestimmungen, wieder mit einer 30tägigen Rekursfrist belegt wird?

    Unter anderem die genauere Kanalisationspläne, ein detaillierter Umgebungsplan, etc.?

    Somit muss ich erneut min. 30 Tage warten nachdem Einreichen des letzten Dokuments?

    Wir die Baufreigabe auch noch mit einer 30tägigen Rekursfrist belegt?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Andrea

  2. Susann6’311 Beiträge3. Februar 2020 · bearbeitet
    Ist ein Bau bewilligt, kann damit gestartet werden - grundsätzlich. 

    Die Frage ist, ob es sich um Auflagen oder um Bedingungen handelt, nur Letzteres muss vor Baubeginn erfüllt sein. Auflagen können z.B. auch erst bei der Bauabnahme kontrolliert werden. In der Baubewilligung müsste eigentlich stehen, was ihr nun dürft oder eben nicht, ebenso die Fristen.

    Im Gegensatz zur Einsprache während der Auflagefrist müsste ein Rekurs an den Kanton gehen und würde sich gegen die Gemeinde richten, die den Bau aus Sicht des Rekurrenten zu Unrecht bewilligt hat.

    Eine Rückfrage bei der Gemeinde oder beim Kanton wäre da sicher empfehlenswert.