Ist ein Bau bewilligt, kann damit gestartet werden - grundsätzlich.
Die Frage ist, ob es sich um Auflagen oder um Bedingungen handelt, nur Letzteres muss vor Baubeginn erfüllt sein. Auflagen können z.B. auch erst bei der Bauabnahme kontrolliert werden. In der Baubewilligung müsste eigentlich stehen, was ihr nun dürft oder eben nicht, ebenso die Fristen.
Im Gegensatz zur Einsprache während der Auflagefrist müsste ein Rekurs an den Kanton gehen und würde sich gegen die Gemeinde richten, die den Bau aus Sicht des Rekurrenten zu Unrecht bewilligt hat.
Eine Rückfrage bei der Gemeinde oder beim Kanton wäre da sicher empfehlenswert.