Meine Tochter und ich haben vor 3 Wochen den baurechtlichen Entscheid (Bewilligung) für unser Einfamilienhaus erhalten. Nun schickte die Gemeinde einen korrigierten Beschluss, welcher die baurechtliche Bewilligung von vor 3 Wochen ersetzt.
Beginnt nun die Baurekursfrist von 30 Tagen erneut zu laufen oder ist für die Rekursfrist die Ersterstellung der baurechtlichen Bewilligung massgebend?