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Namen/Bürgerrecht des Vaters im Konkubinat

2Antworten1’228Aufrufevon pasci1545221718 · 20. Mai 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. pasci15452217181 Beiträge20. Mai 2009
    Hallo zusammen

    Meine Freundin und ich (leben seid 7 Jahren zusammen) denken über gemeinsame Kinder nach. Wir sind nicht verheiratet und möchten es auch nicht werden.

    Nun hab ich im Web ein wenig gestöbert was das für uns bedeutet, und gelesen das Namen noch Heimatort von der Mutter übernommen wird: "Uneheliche Kinder erhalten demnach weiterhin Namen, Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Mutter"

    Gibt es hier eine Möglichkeit den Namen oder das Bürgerrecht dennoch vom Vater zu übernehmen, ohne zu heiraten? Selbstverständlich wenn beide damit einverstanden sind.

    Vielen Dank für eure Auskunft

    Grüäss

    pasci

  2. phi23 Beiträge11. Juli 2009
    Wir (sie D, ich CH) sind auch im Konkubinat.

    Unsere Tochter hat den Familiennamen der Mutter, ist aber CH-Bürgerin mit meinem Bürgerort /emoticons/default_icon/wink.gif Optional könnten wir noch den deutschen Pass für die Kleine beantragen, macht aber momentan nicht wirklich Sinn.

  3. Papaschlumpf20 Beiträge3. August 2009
    Hallo Pasci

    Wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommt das Kind in jedem Fall den Familiennamen der Mutter, da kannst du nichts dagegen machen. Da nützt auch eine lange Partnerschaft / Konkubinat nichts.

    Beim Bürgerrecht kenne ich mich zu wenig aus. Allerdings hat das Bürgerrecht ja kaum eine Bedeutung (ausser natürlich, wenn verschiedene Nationen dabei sind). Früher war es für einen Bundesrat wichtig, welchen Heimatkanton er hatte. Heute spielt nicht einmal mehr das eine Rolle. Einer Karriere bis zu oberst in die Regierung steht dem Nachwuchs also nichts im Weg... /emoticons/default_icon/wink.gif

    Herzliche Grüsse aus dem Thurgau!

    Papaschlumpf