Vor gut 6 Monaten haben wir unser Eigenheim bezogen. Leider hatten wir bereits beim Einzug grosse Mängel/Schäden am Parkett. Dieser musste vollständig ersetzt werden, zwischenzeitlich ist dieses Thema erledigt.
Leider waren auch die Fugenlosen Boden- und Wandbeläge von Anfang an mangelhaft:
Bei Nässe sind diverse Verfärbungen aufgetreten welche nach Stunden erst wieder verschwinden, an manchen Stellen bleiben die Verfärbungen jedoch etwas blasser zurück.
Da unser Vertrauen in den Unternehmer gross war, haben wir folgende Beläge bereits erneuern lassen (ohne Ersterstellung gerechnet):
Eingangsbereich 3 x frisch gemacht
Bad (je nach Bad) 1 und 2 x frisch gemacht
Leider ohne Erfolg. Nach wie vor haben wir an gewissen Stellen diese Verfärbungen.
Wir haben zwischenzeitlich die Nase voll von diesen Belägen - wünschen endlich Ruhe. Unsererseits sind wir zwischenzeitlich soweit, dass wir das ganze durch Plattenbeläge ersetzt haben möchten.
Nun besteht der Unternehmer (und der GU) auf dem Nachbesserungsrecht.
Der Unternehmer möchte diese erneuten Nachbesserungen Etappenweise machen.
Dies bedeutet wieder viel Aufwand (wir haben 2 Kleinkinder). Neben dem Gestank der Versiegelung.
Zudem ist unser Vertrauen in den Unternehmer und diese Art von Belag gänzlich weg.
Wir wünschen nun eine Absolute-Lösung, d.h. einmal Aufwendungen (ich weiss, dass diese Gross sind), dafür danach endlich Ruhe.
Müssen wir einer erneuten Nachbesserung zustimmen???
Bei Nässe sind diverse Verfärbungen aufgetreten welche nach Stunden erst wieder verschwinden, an manchen Stellen bleiben die Verfärbungen jedoch etwas blasser zurück.
(...) Unsererseits sind wir zwischenzeitlich soweit, dass wir das ganze durch Plattenbeläge ersetzt haben möchten.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Du hast Anrecht auf sachgemäss verlegte Beläge, Eine mehrfache Wiederholung muss man sich nicht gefallen lassen, der Unternehmer soll Facharbeiter schicken und anderswo üben. Wieviel man in Kauf nehmen muss, d.h. ab wann man Schadenersatz und Ausführung durch ein anderes Unternehmen in der Praxis gerichtlich durchsetzen kann, muss ein Fachanwalt beurteilen. Hierher gehört auch die Frage, ob die Verlegevorschriften des Herstellers des Belags eingehalten worden sind und ob mangelhafte Vorarbeiten Ursache sein könnten - ein nicht völlig durchgetrockneter Unterboden wäre ein Kandidat hierfür. Das sollte der Bodenleger oder der Bauführer allerdings bemerkt haben.
Aber: Die Beläge sind so, wie sie sich aufgrund der Materialeigenschaften verhalten. Wenn Du z.B. ein Parkett hast, das Feuchtreinigung aufgrund des Materials nicht verträgt, und trotzdem nass reinigst, kann der Unternehmer nichts dafür, und wenn Du feststellst, dass du einen ganz anderen Belag willst als ursprünglich bestellt, selbstverständlich auch nicht.
Die ausführende Firma hat uns bestätigt, dass diese Flecken nicht üblich sind. Also müssen wir dies so nicht in Kauf nehmen.
Durch die bereits vorgenommenen Nachbesserungen/Erneuerungen hat uns die Firma bewiesen, dass sie nicht fähig ist, diese Art von Belag zu machen. Denn es ist schlimmer als zuvor. Auch dass sie die Korrekturen Etappenweise machen wollen, ist uns ein Dorn im Auge. Somit haben wir die nächsten Woche Lärm, Staub, Gestank im Haus. Und wir sprechen hier vom Eingangsbereich bis zur Toilette im EG, von der ganzen Essküche und den Bädern im OG:..
Wir haben nun mal sämtliche getätigten Korrekturen zusammengefasst und aufdatiert. Der GU hat nämlich keine wirkliche Ahnung, welche Arbeiten bereits vorgenommen wurden. Nun werden wir diesen aufdatieren. An der kürzlichen Besprechung zwischen GU und der ausführenden Firma waren wir nicht eingeladen. Die Firma kann dem GU was weiss ich erzählt haben...
Wohl oder übel werden wir die Sache mit einem entsprechenden Fachanwalt weiterziehen. Wir wären mit diversen Zusagen entgegengekommen, aber dass die Firma nur noch mittels GU kommuniziert sagt ja auch etwas aus. Und dass sie den GU aufgrund ihrer Sichtweise informiert ist uns auch bewusst.
Naja, auf allle Fälle würde ich niemals mehr einen fugenlosen Belag den Platten vorziehen...
Aus Deinen Ausführungen schliesse ich, dass Dein Hauptproblem da Bauen mit GU ist. Da die Bodenlegerfirma nur mit dem GU einen Vertrag hat und der GU aus der Geschichte nichts hat ausser Umtriebe und Gewinnminderung, muss er - böse gesagt - nicht Dich zufriedenstellen, sondern mit der Bodenfirma eine Lösung aushandeln, die ausreicht, Dich abzuwimmeln. Kein GU wird das bewusst in Kauf nehmen, weil er aus rein organisatorischen Gründen an einem reibungslosen Ablauf der Arbeiten interessiert ist, aber wenns trotzdem mal passiert, läuft das halt so - Du wirst ja nie mehr Kunde des GU werden.
Dass die Firma mit dem GU kommuniziert, ist normal, sie hat ja mit dem und nicht mit DIr einen Vertrag.
Bitte keinerlei Zusagen machen, sonst heisst es sofort, der Kunde habe das ja so gewollt.
Gegen korrekt verlegte fugenlose Böden ist übrigens nichts einzuwenden, weder ästhetisch noch vom Gebrauchswert her. Immerhin wurden solche Böden für den Industriesektor entwickelt, wo Strapazierfähigkeit und Langlebigkeit bei minimalem Pflegeaufwand entscheidende Kriterien sind.
Unser 'runder Tisch' hat gezeigt, dass der Unternehmer und der GU uns entgegenkommen.
Schliesslich sind solch grobe Mängel am fugenlosen Belag vorhanden, dass dies so oder so neu gemacht werden muss. Und anstelle von noch x-mal nachbessern, werden wir nun wohl Platten bekommen. Aufwand hin oder her - wir haben dann hoffentlich endlich Ruhe.