SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Muss ich die Haushaltsgeräte beim Lieferanten des GU beziehen?

6Antworten1’986Aufrufevon Goonie · 6. September 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Goonie2 Beiträge6. September 2016
    Hallo an alle Haus- bzw. Wohnungsbauer.

    Ich hätte da eine Frage:

    Muss ich die WM / TU beim Lieferanten des GU beziehen?

    Ich habe die Maschinen im Internet verglichen, die uns angeboten wurden. Teilweise 50 - 70% Unterschied bei den Preisen.

    Das gleiche bei den Küchengeräten.

    Ich hätte ja nichts dagegen, wenn es sich um 300-500 CHF handeln würde, jeder soll ja leben können, aber so grosse Unterschiede hätte ich nicht erwartet.

  2. p00l199 Beiträge6. September 2016
    Küchengeräte musst du nicht, nein. Die sind vom Küchenanbieter abhängig. Es gibt welche die tun sich schwer, wenn du die Geräte selber kaufen willst. Und andere die empfinden das als selbstverständlich. Viele werden dir auch gegen eine Einbaupauschale die Geräte einbauen. Voraussetzung ist natürlich dass du bei Bestellung der Küche die genauen Geräte weisst, wegen den Massen.


    Sent from my iPhone using Haus-Forum.ch mobile app

  3. postit598 Beiträge6. September 2016
    Das kommt doch auf den GU-Vertrag an, was steht denn da drin?

    Es sind doch genau solche Details, die man prüfen und verhandeln sollte, bevor man einen GU-Vertrag unterzeichnet. (Eigentlich sollte man EFHs meiner Meinung nach gar nicht mit GU bauen, aber das ist ein anders Thema.)

  4. Goonie2 Beiträge7. September 2016
    Danke für die Infos...

    Wir arbeiten mit einem GU zusammen, oder müssen, da es eine Wohnung ist.

  5. Marciboy141 Beiträge7. September 2016
    Waschmaschinen und Tumbler kann man in der Regel ausschliessen. Hatte dies bei meiner gekauften Eigentumswohnung im Rohbau auch und dadurch bekam ich vom GU entsprechend eine Gutschrift, nach dem Einzug habe ich mir dann nur eine einfache Waschmaschine gekauft.

    Bezüglich den Küchengeräten ist dies meistens mit den Küchenbauern vereinbart und wenn gleich mehrere Wohnungen damit kalkuliert und geplant sind kann man eventuell nichts machen, dies war in meinen Fall so. Ich konnte höchstens den Steamer gegen Gutschrift weglassen, da ich diesen nicht wollte.

  6. Pfälzer9’908 Beiträge7. September 2016
    Hallo Goonie

    Grundsätzlich ist am Bau ja alles möglich. Die Frage stellt sich (nach Kaufabschluss ist das eh ein eher ungünstiger Zeitpunkt) leztlich nach dem Vertragsinhalt hinsichtlich dieser Positionen (meist ja nur Budgetpositionen). Es muss sich am Ende für Dich ja noch lohnen können. Sprich den GU darauf an und lasse Dir die Minderungbeträge nennen. Dann vergleiche diese Beträge mit dem Kauf inkl. Lieferung und den Einbaukosten/Anschlusskosten, sofern Du dies nicht selbst ausführen kannst. WM/TU ist sicher kein Problem, da mittlerweile sogar die Elektronikmärkte Lieferung und Anschluss anbieten. Zudem könnte es ja auch sein, dass Du diese Geräte ja bereits aus der alten Wohnung mitnehmen wolltest...  es kann Dich ja keiner zwingen diese mit dem Neubau auch nochmals neu anzuschaffen.

    Egal wie, Du wirst dies vorrangig mit dem GU besprechen müssen.

    1× hilfreich
  7. Hans Eisenring Küchenbau4 Beiträge13. September 2016
    Hallo Goonie

    Ich gebe meinen Vorschreibern recht...der Vertrag ist ausschlaggebend.

    Solltest du deinen Waschturm frei einkaufen können, würde es mich freuen, wenn ich dir ein unschlagbares HF-Member Angebot unterbreiten dürfte.

    Liebe Grüsse,

    Manuel