Ich bin mir nicht sicher ob dies der richtige Forum dafür ist, aber ev. hat jeman einen Tipp für mich.
Wir hatten in der Familie eine Wohnung gemietet (über 70 Jahre) und am Anfang, also vor 70 Jahren wurden in der ganzen Wohnung auf dem Holzboden Tepiche eingeklebt (damals halt Mode)...
Jetzt nach 70 Jahren wurde die Wohnung gekündigt und die jetztige Verwaltung meinte wir müssen alle Tepiche auf unsere Kosten entfernen und den Unterlagsboden schleifen lassen /emoticons/default_eek.png Kostenpunkt ca. CHF 500.- fürs entsorgen zzgl. Kosten für die Boden Aufbereitung.
Ist ev. ein Jurist hier im Forum, dass mir genau sagen kann - muss ich das wirklich machen oder nicht?
Würde an deiner Stelle beim Mieterverband die Rechtsberatung anrufen. Dort bekommst Du detailliert eine Antwort und eventuell auch Hilfe falls der Vermieter dumm tut.
Das wurde damals von uns eingebaut, denn der Boden ist nur ein Holz Unterlagsboden und ist nicht gemeint diesen zu nurtzen. Sieht nicht so schön aus und hat überall Spalten dazwischen... deswegen wurde auch Tepich eingebaut.
@Bauprofi
Danke ich schaue mal was die sagen... will nämlich nicht alles neu renovieren - wir haben ja immerhin 70 Jahre die Wohnung gemietet gehabt...
Wir hatten in der Familie eine Wohnung gemietet (über 70 Jahre) und am Anfang, also vor 70 Jahren wurden in der ganzen Wohnung auf dem Holzboden Tepiche eingeklebt (damals halt Mode)...
Jetzt nach 70 Jahren wurde die Wohnung gekündigt und die jetztige Verwaltung meinte wir müssen alle Tepiche auf unsere Kosten entfernen und den Unterlagsboden schleifen lassen /emoticons/default_eek.png Kostenpunkt ca. CHF 500.- fürs entsorgen zzgl. Kosten für die Boden Aufbereitung.
Klar, warum soll der Mieter beim Auszug nicht auch noch gleich die ganze Elektroinstallation neu machen und alle Wasserleitungen auswechseln lassen?Gemäss OR hat der Vermieter die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
Ein Spannteppich ist fest mit der Mietsache verbunden, gehört also nicht dem Mieter und nicht zum Mobiliar (Mobiliar kommt von mobil). Er muss nach Ablauf der Lebensdauer auf Kosten des Vermieters ersetzt werden, genau so wie dass die Wohnung mal neu gestrichen werden sollte (ist wohl auch schon 70 Jahre her seit dem letzten Mal?)
Der Mieterverband hat Tabellen über die mittlere Lebensdauer. Bei 70 Jahren oder mehr wäre das dann kein Spannteppich, sondern ein Terrazzoboden oder einer aus massiven Natursteinplatten.
Es ist ein weit verbreiteter Unfug der Vermieter, beim Auszug sich die Wohnung auf Mieterkosten renovieren zu lassen. Die Erneuerungskosten für das Abwohnen sind nämlich Teil der Miete. Nur wenn man die Wohnung beschädigt oder übermässig abnutzt, z.B. durch einen Hund, der alle Türen zerkratzt, ist der Mieter haftbar.
Nun, als Mieter musst du grundsätzlich den ursprünglichen Zustand des Mietobjektes wiederherstellen. Wenn also bei der Vermietung kein Teppich drin war, muss der Teppich raus. Am Boden selbst musst du nach 70 Jahren aber sicherlich sonst nichts instand stellen.
Nun, mittlerweile sind es ja schon 72,5 Jahre her seit dem Einzug und das Problem bestimmt schon lange gelöst... Das Posting von Emil ist trotzdem spannend zu lesen... /emoticons/default_rolleyes.gif