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Mündliche Abmachungen

6Antworten1’267Aufrufevon Nicci56 · 1. Mai 2019letzter Beitrag vor 7 Jahren
  1. Nicci562 Beiträge1. Mai 2019
    Hallo

    Kann uns jemand weiterhelfen? Wir haben unseren künftigen Nachbarn, die neben uns einen Hausteil umbauen, zugesichtert, dass sie unseren Abwasserkanal in unserem Haus mitbenützen dürfen. Nun haben sie jedoch für uns so ungünstige Pläne, dass wir fürchten, künftig ihre WC-Spülung und anderes in unserem Hausteil zu hören. Wir möchten die gute Nachbarschaft nicht gefährden, aber auch nichts von ihnen hören...Sie sind nicht bereit, die Kosten für allenfalls zusätzliche Schallisolationen zu übernehmen, einzig bei den Leitungen wird darauf geachtet. Das reicht aber gemäss unserem Installateur nicht.

    Was kann man da tun? Die ursprüngliche Zusage widerrufen, auch wenn es für sie baulich damit sehr aufwendig wird? oder kann man auf diesen zusätzlichen Schallschutz pochen? Beim Haus handelt sich um eine DEFH.

    Danke für eure Antworten.

    Nicci

  2. muraxi9001515 Beiträge1. Mai 2019
    Ich habe schon den Eindruck, dass ihr eure mündliche Zusage zurückziehen könnt. Als ihr zugesagt habt, seid ihr wohl davon ausgegangen, dass eure “Lebensqualität” nicht beeinträchtigt wird (zB durch übermässigen Lärm) 

    Ich verstehe jedoch nicht ganz, was am einem zusätzlichen Abwasserkanal so aufwendig sein soll. Bei uns wurden meines Wissens Kunstoffrohre verlegt (neben dem Keller), das kann doch nicht die Welt kosten. 

  3. Urs Tischhauser1’559 Beiträge2. Mai 2019
    Lieber Nici 56

    Grundsätzlich sind auch mündliche Abmachungen verbindlich. Nur vor Gericht fast nicht zu beweisen und damit durchzusetzen. Natürlich ist aber dann die gute Nachbarschaft im Elend. Es gibt aber einen anderen Begriff von "Treu und Glauben". Wenn Du unter einer falschen Voraussetzung eine Zusage gemacht hast, kannst Du diese widerrufen.

    In Deinem Fall: Wenn Du davon ausgegangen bist, dass Du vom Nachbarn keine übermässigen Funktionsgeräusche in Kauf nehmen musst und deswegen eine Zusage abgegeben hast, sich nun aber herausstellt, dass dem eben nicht so ist, dann bist Du an Deine Zusage nicht mehr gebunden, da Dir der Lärm nach "Treu und Glauben" nicht zugemutet werden kann. Dein Installateur kennt das Problem wohl und sollte den Grad der Immission beurteilen können. Und, wie Muraxi richtig festgestellt hat, kann eine Leitung nicht alle Welt kosten.

    Herzlicher Gruss

    Urs Tischhauser

  4. Pfälzer9’908 Beiträge3. Mai 2019 · bearbeitet
    Wir haben unseren künftigen Nachbarn, die neben uns einen Hausteil umbauen, zugesichtert, dass sie unseren Abwasserkanal in unserem Haus mitbenützen dürfen
    Mir würde sich da vorab mal die fachliche Frage stellen, wieso der Abwasserkanal bei einem Doppelhaus durch euer Hausteil geführt wurde. Die andere Haushälfte muss doch eigentlich eh schon einen separaten Anschluss haben? Ist der ggf. defekt, oder nur an unpassender Stelle, weil sie die Räume anderst gestalten wollen?

    Falls der Abwasseranschluss, warum auch immmer (???) schon bei Erstellung durch einen Keller lief, somit auch damals schon "alles durchgelaufen ist", bisher keine Probleme mit Schall entstanden, warum sollte sich dies nun ändern??

  5. Pfälzer9’908 Beiträge3. Mai 2019
    das hatte ich noch vergessen....

    Falls es bislang keine Abwasserverbindung in deinen Keller gab, diese somit also neu erstellt werden soll, so ergäbe sich ggf, (gerade bei den Bauböden in der Schweiz) das Problem, dass hierdurch Feuchte/Wasser eindringen könnte. Es müsste auch hier absolut sauber mit hochwertiger Abdichtung gearbeitet werden!!!  Ich würde das persönlich nicht machen.

    Ein Argument dagegen, für Dich, Du hast nochmals fachkundige Beratungen eingeholt und Dir wurde abgeraten...

    Falls doch.... müsste dies auch via Notar als Dienstbakeit im Grundbuch eingetragen werden (Kosten gingen dann eh auf den Nachbarn), inkl. Klärung der Kostenfrage bei Problemen/Verstopfungen/Spülungen, also Unterhalt und ggf. eine anstehende Erneuerung in XXX Jahren....   all das sollte geklärt werden und klar zu Lasten des sparsamen Nachbarn gehen.

    Auch sollte Klarheit mit der Gemeinde bestehen....  die Mengen die dann von Deinem Anschluss in den Abwasserkanal gingen, kommen ja nicht nur von Dir.....  auch stellt sich die Haftungsfrage was passiert, wenn der Nachbar (Kinder/Handwerker) etwas in den Kanal leiten, was da absolut nicht hinein darf.... den Wegverlauf solcher Dinge kann man rückwirkend natürlich nachverfolgen!

    1× hilfreich
  6. Nicci562 Beiträge9. Mai 2019
    Vielen Dank für eure Antworten und die fachkundige Unterstützung. Wir haben den Weg der guten Nachbarschaft gewählt und hoffen, dass sich das bewähren wird. Nochmals merci. Hier stell ich wieder einmal eine Frage🙂 Nicci

    1× hilfreich
  7. CarolinaGut4 Beiträge3. Juni 2019
    Meiner Meinung nach ist eine mündliche Absprache genauso viel Wert, wie gar keine Absprache.

    Vor Gericht fast unmöglich zu beweisen.