Hallo,
Bewohne seit 25 Jahren Doppelhaus.
Vorbesitzer, mein Großvater, vereinbarte vor 30 Jahren, dass unser Abwasser gemeinsam mit Nachbarn entsorgt wird.
Unsere Toiletten befinden sich Wand an Wand, so dass nur ein Durchbruch gemacht werden musste um dies zu realisieren.
Jetzt verlangt dieser ! Nachbar, ich solle meine Abwässer getrennt verlegen.
Grundbucheintragungen und Verträge wurden damals nicht gemacht.
Es sei nur Kulanz gewesen.
Wenn ich jemanden gestatte bei mir einen Wanddurchbruch zu machen und dies 30 Jahre dulde, keine Belästigungen o.ä. auftreten, ist das für mich keine Kulanz mehr, sondern Recht !
Was tun, zumal die techn. Realisierung enorm aufwendig wäre.
Vielen Dank
N50
Ich bin kein Jurist, aber Gewohnheitsrecht ist nicht gleichzustellen wie mit "Recht bekommen". Das schweizerische Zivilgesetzbuch lässt Gewohnheitsrecht als Richterrecht zu, d.h., wenn dem Gesetz keine Vorschrift zu entnehmen ist, kann der Richter nach Gewohnheitsrecht entscheiden.