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miteigentümer

2Antworten1’100Aufrufevon joschli6 · 16. April 2015letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. joschli615 Beiträge16. April 2015
    guten tag.habe eine frage wieviel hypotek muss ich zahlen wenn ich zu 1/3 eigentuemerin bin...ist das korrekt 1/3?mein ex zu 2/3?

  2. habaUgeot1’199 Beiträge16. April 2015
    Liebe Joschli

    Schwierige Frage an das Scheidungsforum im Hausforum.

    Es kommt drauf an, wie Euer Eigentum gegenüber der Bank aussieht. Wenn es mir recht ist, haften für die Hypos die beiden Eigentümer oft solidarisch. Heisst, der Bank ist es wurscht von wem wieviel Geld kommt, sie können beide für den vollen Betrag belangen. Ist Abhängig vom Hypo-Vertrag mit der Bank.

    Am Rand: Das Eigentum ist nicht (zwingend) entsprechend der EK-Beiträger für die Hypothek verteilt.

    Zweitens werden kaum Du und Dein Ex im Haus wohnen bleiben. Letztendlich dürfte das zusammen mit den übrigen Unterhalts-/wasauchimmerzahlungen verrechnet werden. Und mit dem "Mietzins" welche die wohnenbleibende Partei der anderen bezahlen muss. Das wäre dann im Scheidungsurteil hinterlegt.

    Hilft das wenigstens ein wenig?

    Haba

  3. emil172’299 Beiträge16. April 2015
    Eben weil die Bank keine Lust hat auf das Ergebnis eines Rosenkrieges zu warten, ist Solidarhaftung die Regel.

    Heisst, die Bank holt das Geld bei dem, wo es leichter zu holen ist und der darf dann das, was der andere schuldig gewesen wäre, bei diesem zurückholen.

    Wird die Schuld nicht bedient, kann das Objekt verwertet werden, ein allfälliger Überschuss wird dann einfach in die Streitmasse gehen. Deshalb kann es der Bank auch wurscht sein, falls einer die Unterhaltsbeiträge und der andere seinen Hypozinsanteil nicht bezahlt.

    Bei nicht solidarischer Haftung würde ja nur der Eigentumsanteil des säumigen Zahlers verwertet werden können.