SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Min. Preis für Bauland gemäss Gesetz?

6Antworten1’474Aufrufevon tricola · 26. August 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. tricola21 Beiträge26. August 2014
    Hallo Zusammen

    Die Planung ist in Arbeit und jetzt geht es um den Boden. Wir haben ein Stück Land, welches wir unter der Hand haben könnten (aus Erbschaft). Nun stellt sich aber die Frage, wie teuer soll diese Land sein.

    Wenn es uns geschenkt wird müssen wir ja Schenkungssteuer bezahlen.

    Für 10.- Fr. können wir es auch nicht kaufen weil da die Steuerbehörde sicherlich etwas dagegen hat.

    Was ist aber ein "normaler" Preis damit ich weder Schenkungssteuer noch Strafe oder dergleichen bezahlen muss.

    Ist der halbe Landwert ok?

    Hoffe es hat jemand eine kleine Ahnung und kann helfen. Danke und Gruss

    Tricola

  2. tommuller500 Beiträge26. August 2014
    Hallo Tricola

    Das kommt auf den Kanton darauf an, in welchem das Land liegt...

    Strafe gibt es sicherlich keine, denn du machst dich ja nicht strafbar nur weil du für Land einen zu tiefen Preis bezahlst. Die Steuerfolgen würde ich jetzt nicht wirklich als "Strafe" bezeichnen, obwohl manche dies durchaus so sehen wollen... 

    Tom

  3. habaUgeot1’199 Beiträge26. August 2014
    Am einfachsten eine Schätzung machen lassen. Von einem Schätzer der das Gebiet kennt. Und ihn beauftragen, für den Landwert nicht nur eine Schätzgrösse anzugeben sondern auch eine Bandbreite (min, mittel, max). Dann könnt ihr Euch am Minimum anpassen, dann ist es sicher keine Schenkung.

    Aber Vorsicht.

    Beim Erben zuwenig fürs Land bezahlen kann dann später bei Streitereien ganz schön ins Geld gehen, wenn man das nicht wirklich wasserdicht (und emotionsdicht) schriftlich fixiert hat. Daher mein Rat: Erbrechtler beiziehen. Und der kann Euch das andere Problem auch gleich lösen.

    Haba

  4. tommuller500 Beiträge26. August 2014
    Kann da Haba nur beipflichten.

    Meine Antwort zielt eher darauf ab, möglichst tiefer Kaufpreis ohne finanzielle Folgen zu definieren...

  5. jomazi1’373 Beiträge26. August 2014
    Falls es deine Eltern geerbt haben,  wäre ein Erbschaftsvorbezug allenfalls eine Möglichkeit...

    liebs Grüessi, jomazi

  6. tricola21 Beiträge26. August 2014
    Hallo. Danke euch für die Beiträge. Die Erbschaft geht an meinen Schwiegervater und dessen Schwester. Und man ist sich einig, dass das Haus in der Familie bleiben und nicht in fremde Hände gelangen soll.

    Und da man es uns zu einem "Vorzugspreis" überlassen möchte und nicht daran verdienen, stellt sich die Frage wie tief darf der Preis sein.

    ich denke der Ansatz mit der Schätzung macht am meisten Sinn. Dann hat man auch etwas in der Hand wenn es bez. Steuern Missverständnisse geben sollte.

    DANKE EUCH

  7. Urs Tischhauser1’559 Beiträge26. August 2014
    Lieber Tricola

    Die grossen Banken haben allesamt statistische Werte, weiviel für die Grundstücke realistischerweise bezahlt werden muss., bzw. wie hoch sie die Grundstück belehnen. Auch die kantonalen Statistischen Ämter stellen Zahlen zur Verfügung. Für den Kanton Zürich:

    http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/daten/daten_immobilien_raum/boden_immobilienpreise/bodenpreise.html

    Wichtig ist, dass wie Haba es richtig vermerkt hat, dass sich niemand über den Tisch gezogen fühlt. Dann macht das Ganze irgendwie längerfristig keine Freude!

    Ich wünsche Euch ein glückliches Händchen

    Urs Tischhauser