Die 3kl. Strasse, die an unserem Haus Vor 3 Jahren gekauft) vorbei führt, ist teilweise auf unserem Grundstück (ca. 1.5m Länge und 1m Breite) Die Strasse wurde bei der Sanierung (vor vielen Jahren) in der Kurve verbreitert. Das führt dazu, dass längere Fahrzeuge die Strasse passieren können. Es gibt keine vermerke im Grundbuch.
Darf ich nun zb. eine gesetzliche haltbare Einfriedung machen.