Brauchen Rat. Wir haben eine neue Eigentumswohnung gekauft. Wir haben gegenüber der Basisausführung einpaar Änderungen gewünscht. Andere Keramikbodenplatten und noch mehr Einbauschränke. Diese Mehrauwände wurden schon erstellt. Die Rechnungen für die Mehraufwände haben wir schon erhalten Dezember 2007. Der Zügeltermin ist auf Ende Februar 2008 festgelegt worden. Müssen wir die Rechnungen für die Mehraufwände schon 100% jetzt bezahlen, obschon wir die ausgeführten Arbeiten noch nicht gesehen haben? Evt. Gesetzlicher Artikel? Die Bodenplatten z.B. sind noch mit Kartonpapier abgedeckt. Wir haben nur das Gefühl: Sollten während den Arbeiten Fehler passiert sein und die Unternehmer haben das Geld von uns schon erhalten, sich nicht mehr für uns Interessieren und mit Garantiearbeiten klemmen.
Wir sind erst am Anfang unseres Baus, aber in jedem Devis steht, dass vorerst nur bis zu 90% der Kosten bezahlt wird bis Vollendung der Arbeiten und dann mit der Schlussabrechnung eine Bankgarantie über mind. 10% des Vertragswertes beigelegt werden muss, ansonsten wird ein Barrückbehalt von 10% behalten. Somit hat man was in der Hand wenn was nicht gut gelaufen ist. Wie das bei euch ist, weiss ich nicht, aber ich würde sowas in der Art anstreben.
Sagt unser Bauleiter auch: 10% Garantierückbehalt kannste machen - wenn dir dann aber ein Garantieschein gegeben wird, musst du sie trotzdem zahlen.
Wir haben halt nicht viel davon gebrauch gemacht, weil wir bei schneller Zahlung Rabatte ausgehandelt hatten und so ein paar Prozente machen bei den grossen Beträgen schon mal was aus.
franzmoni, kannst du mir sagen um welchen SIA 118 Artikel es sich handelt, rein Informell? Die Anwort von susu ist welche die wir anstreben werden, damit wir noch eine kleine Sicherheit haben.