In unserem Dorf ist auf einer (grösseren) Parzelle derzeit ein Baugesuch ausgeschrieben, welches 18 Reiheneinfamilienhäuser bebauen will. Gemäss aktuellem Zonenplan ist das Bauvorhaben in der Wohnzone E auf einer zusammehängenden Parzelle geplant.
Die Wohnzone E ist folgendermassen umschrieben: "Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis zu 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen".
Eine Ausnützungsziffer gibt es nicht, also nur Grenzabstände sind reglementiert.
Darf man nun auf der einen Parzelle ohne zusätzliche Parzellierung z.B. 4 Gebäude à je 4 Wohneinheiten plus 1x 2 Einheiten bauen?
Das dürfte dann wohl pro Haus eine Parzelle und pro Parzelle dann Stockwerkeinheiten geben.
Alternativ wäre theoretisch denkbar, dass über die ganze Parzelle Stockwerkeinheiten gegründet werden. Das dürfte jedoch die Eigentümerversammlung nicht wirklich praktikabler machen...