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Mehrere Häuser pro Parzelle erlaubt

4Antworten1’732Aufrufevon lukas_ch · 5. April 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. lukas_ch921 Beiträge5. April 2017
    Salü zusammen

    In unserem Dorf ist auf einer (grösseren) Parzelle derzeit ein Baugesuch ausgeschrieben, welches 18 Reiheneinfamilienhäuser bebauen will. Gemäss aktuellem Zonenplan ist das Bauvorhaben in der Wohnzone E auf einer zusammehängenden Parzelle geplant.

    Die Wohnzone E ist folgendermassen umschrieben: "Die Wohnzone E ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und freistehende Mehrfamilienhäuser bis zu 4 Wohneinheiten bestimmt. Zusammengebaute Häuser sind bis maximal 4 Wohneinheiten zugelassen".

    Eine Ausnützungsziffer gibt es nicht, also nur Grenzabstände sind reglementiert.

    Darf man nun auf der einen Parzelle ohne zusätzliche Parzellierung z.B. 4 Gebäude à je 4 Wohneinheiten plus 1x 2 Einheiten bauen?

    Was meint ihr dazu?

  2. Kaffeebart693 Beiträge5. April 2017
    Zwischen den Gebäuden muss ganz sicher mal der Grenzabstand eingehalten werden 😉

    Die maximale Länge muss beachtet sein.

    Und dann ist die Frage ob eine Parzellierung nach Bau evtl. noch geplant ist oder ob mit der Gemeinde eine Sondernutzung ausgehandelt wurde.

    Sofern die Parzelle ausreichend gross ist und eben alle Grenzabstände eingehalten werden können denke ich sollte so ein Projekt realisierbar sein.

  3. tommuller500 Beiträge5. April 2017
    Zudem dürfte wohl ein Verkazf einzelner Einheiten ohne Parzellierung eher problematisch sein...

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  4. Kaffeebart693 Beiträge6. April 2017
    Zudem dürfte wohl ein Verkazf einzelner Einheiten ohne Parzellierung eher problematisch sein...
    Den gleichen Gedanke hatte ich auch zunächst. Aber wie Parzellierst du Etage 1 und 2 ?? Sind ja 4 Wohneinheiten pro Haus

    Da wird auf irgendwelchen Verkaufsplänen definiert zu wem welches Stück Garten gehört.

  5. tommuller500 Beiträge6. April 2017
    Das dürfte dann wohl pro Haus eine Parzelle und pro Parzelle dann Stockwerkeinheiten geben.

    Alternativ wäre theoretisch denkbar, dass über die ganze Parzelle Stockwerkeinheiten gegründet werden. Das dürfte jedoch die Eigentümerversammlung nicht wirklich praktikabler machen...