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Mauerwerksverbindungen

7Antworten1’574Aufrufevon Chris80 · 26. Mai 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Chris80223 Beiträge26. Mai 2016
    Hallo zusammen

    In unseren Werkplänen steht unter Mauerwerksverbindung: "Die Verbindung einzelner Wände untereinander muss mittels fachgerechtem einbinden erfolgen; Verbindungsnetze sind verboten".

    Wie ihr auf dem Bild sehen könnt, wurden trotzdem Verbindungsnetze verwendet.

    Was heisst dies konkret für uns? Ich denke durch das nicht beachten des Werkplanes liegt ein Mangel vor der zu einer Minderung führt - sehe ich das richtig?

    Von was für einem Betrag kann man hier ausgehen?

    Besten Dank für eure Einschätzung!

    Gruss

    Chris

    20160514_110603.jpg

  2. Pfälzer9’908 Beiträge26. Mai 2016 · bearbeitet
    Hallo Chris

    Wenn dies explizit so in den Werkplänen steht, hat es auch mit Sicherheit seinen Grund. Vermutlich ist es eine Vorgabe des Statikers/Bauing. und sollte somit auch eingehalten werden. Es wäre also ein Mangel, wobei ich weniger an einen Nachlass, als eine umgehende Änderung dächte.

    Es wäre also ratsam dieses Problem, ggf. bei einen Ortstermin, mit dem Statiker/Bauing. zu klären. Entweder er stimmt dieser Ausführung zu und bestätigt Dir das auch schriftlich, oder er wird den Baumeister entspr. auffordern dies zu ändern, womit Du dann selbst als Laie dies nicht einfordern müsstest.

  3. Chris80223 Beiträge26. Mai 2016
    Hallo Pfälzer

    Besten Dank für die Antwort!

    Leider haben wir dies erst jetzt bemerkt (das Haus wird am Montag aufgerichtet).

    Von dem her wäre eine Änderung nur möglich wenn man das halbe Haus abreissen würde...

    Der GU versucht sich nun rauszureden ('dies ist nur ein Standard-Satz', 'das ganze wurde fachgerecht ausgeführt', 'Sie brauchen keine Bedenken zu haben...das hält schon').

    Trotzdem steht es wortwörtlich in den Werklplänen dass Verbindungsnetze verboten seien.

    Wie geht man hier am besten vor?

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  4. Pfälzer9’908 Beiträge26. Mai 2016 · bearbeitet
    Nun ja.. wie immer schriftlich.. durchaus im netten Ton..... man verlangt einen Ortstermin mit dem Statiker und eine schriftliche Zusage, dass diese Ausführung den Erfordernissen entspräche. Wenn dem nicht so wäre, muss ggf. vom Satiker geklärt/berechnet werden, welche Auswirkungen dieser Mangel hätte, oder in Zukunft brächte? Falls... ich weiss es natürlich nicht, aber niemand schreibt solche einen Hinweis grundlos in die Werkpläne! Ggf. kann auch die Garantie für sich hieraus ergebende Schäden einvernehmlich verlängert werden.... was aber auch im Zusammenhang mit der Aussage/Einschätzung des Statikers zu sehen wäre.

  5. Kaffeebart693 Beiträge26. Mai 2016
    Hallo Chris

    Es ist nicht einfach nur ein Standard Satz 😉 Bei mir steht es nicht drin.

    Kannst dich sonst nochmal per PN melden - ich tausch auch gern mit dir die entsprechenden Dokumente aus.

  6. Chris80223 Beiträge26. Mai 2016
    Vielen Dank für eure Inputs!

    Ich werde bei der Rohbaubesprechung weiter nachhacken!

    Gruess

    Chris

  7. uster105 Beiträge26. Mai 2016
    Weiss jemand was den die Netze bewirken? Positiv und Negativ?

  8. Chris80223 Beiträge26. Mai 2016
    Die halten die Innenmauer an der Aussenmauer.

    Allerdings gäbe es qualitativ bessere Methoden.

    Falls gewisse Zugkräfte auf das Haus wirken können diese reissen und in den Ecken Risse im Verputz verursachen.

    Aber Pfälzer kann das sicher viel präziser ausformulieren 😊

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