Kurz vor der Fertigstellung unseres Hauses wurde uns mitgeteilt, dass die Restfeuchtigkeit im Boden zu hoch sei um Parkett zu legen. Entweder könnten wir - trotz schriftlich zugesichertem Einzugstermin - erst einen Monat später einziehen (toll, bei einer gekündigten Wohnung...) oder haben halt keinen Boden in den Schlafzimmern!
Der Bodenlegen hatte unserem Bauführer schon 5 Wochen vorher mitgeteilt, dass die eingeleiteten Trocknungsmassnahmen nicht ausreichen und er entsprechend einen Spezialisten mit Trocknungsgeräten beiziehen soll. - Abgesehen von einem kleinen Bautrockner für 4 Zimmer auf 2 Etagen, organisierte der Bauführer keine weiteren Massnahmen.
Obschon ich schon damals die Mehrkosten für eine auf dem Boden aufgetragenen Dampfsperre nicht akzeptiert hatte, verlangt der GU nun dass ich die vollen Kosten tragen soll.
Was ist hier die rechtliche Grundlage? - Danke für Eure Tipps!
schaue in Bezug auf Kostenübernahme in den Bauvertrag und Baubeschrieb. Ich weiß zwar nicht wer denn Dein GU ist (?), aber in der Regel stehen bei Euch die passenden Ausnahmen bzw. Ablehnung von Kostenübernahmen für Bautrocknung/Heizung.... in diesen drin!
Damit wird gleichzeitig evtl. auch die Kostenübernahme für Bauverzug abgelehnt, falls solch eine überhaupt vereinbart war?
Ist denn nun diese "Dampfsperre" aufgebracht worden? Und nun ist es trotzdem nicht belegereif....? Dann gebe ich Dir auch recht, für diesen Blödsinn nichts bezahlen zu wollen.
Was steht in deinem Vertag bezüglich Einzugstermin ?
Gibt es Klauseln (meistens ja) die bei unvorhergesehenen Ereignissen eine Einhaltung der Vertragsbedingungen ausschliessen ?
Was ist eine Dampfsperre die auf den Boden aufgetragen wird ?
Aktuell haben wir Herbst.
In dieser Jahreszeit ist die Luftfeuchte in der Umgebungsluft so hoch, das kein Parkettleger die Verantwortung ohne Trocknungsmassnahmen im Bereich Unterlagsboden übernehmen würde.
Wird meist als praktische Ausrede bei Terminschwierigkeiten benutzt.
Meist ist es ein Spielchen zwischen Bauleitung und Parkettleger.
Die Verantwortung für Feuchteschäden trägt jedoch der Parkettleger.
Wir standen vor demselben Problem - wie so vieles habe ich das rechtzeitig selbst an die Hand genommen und das Ausheizprogramm bei der Wärmepumpe entsprechend Empfehlung des Parkettlegers programmiert und zahlreiche Entfeuchter organisiert und selber bezahlt - letztlich aber dem GU in Abzug gebracht (gab natürlich einige Diskussionen...)