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Lüftungsrohr im Garten, ich platze!!!SOS

9Antworten4’955Aufrufevon canteras · 29. August 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. canteras72 Beiträge29. August 2012
    Muss man sich sowas bieten lassen? In unserem Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.

    Das ist ein Frischluftkamin für die Tiefgarage, ob da noch Lärm oder ein Lüftungsgeräusch herauskommt wissen wir noch nicht.Sicher kann man diesen Hirnschiss von einem Architekten mit Pflanzen zuwuchern lassen, aber kann man dieses Mistding entfernen lassen?

    Erni das Rohr.jpgHilfeeeeee

  2. Fred752 Beiträge29. August 2012
    Mir gefällt das Ding.

    Gruss, Fred

  3. Pfälzer9’908 Beiträge29. August 2012
    Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.
    Dazu wurde dies wohl explizit so eingetragen...benannt und so gekauft?

    Stelle einfach einige Gabionenkörbe, als sich öffnendes U davor und schon ist das Ding weg...bremst auch ggf. noch den Schall.

  4. RalphM272 Beiträge29. August 2012 · bearbeitet
    Muss man sich sowas bieten lassen? In unserem Garten mit Sondernutzungsrecht kommt "Erni das Rohr" aus dem Boden.

    Das ist ein Frischluftkamin für die Tiefgarage, ob da noch Lärm oder ein Lüftungsgeräusch herauskommt wissen wir noch nicht.Sicher kann man diesen Hirnschiss von einem Architekten mit Pflanzen zuwuchern lassen, aber kann man dieses Mistding entfernen lassen?
    Hallo Canteras

    Dieser "Hirnschiss" wie Du das in offenbar vollkommener Unwissenheit ausdrückst, gehört zu den Ausführungen, die unter Anderem vom Brandschutz vorgeschrieben werden. Entfernen kannst Du das selbstverständlich - allerdings würde ich Dir das nicht raten, ich weiss nicht was die vom Versicherungsamt dann mit Dir anstellen.

    Dann: Du hast den Garten im Sondernutzungsrecht und nicht zu Eigentum erhalten. Somit musst Du auch die darauf stehenden baulichen Massnahmen und Baukörper dulden.

    Gruss

    Ralph

    Ernie das Rohr passt doch wunderbar zu Deinem Avatar:146:

  5. Automation2’255 Beiträge29. August 2012
    Na, na nur nicht so wild schiessen. Guckst du dir die Pläne bitte mal an, bevor du da jemanden verübelst....

  6. Bauprofi739 Beiträge29. August 2012
    Es stellt sich auch die Frage ob die Planung vom Architekt war. Vermute eher, dass dies vom HLK Planer eingezeichnet wurde und dann höchstens vom Architekt nicht hinterfragt wurde. Oder er gar gesagt bekommen hat, das dies nicht anders zu lösen ist.

    Immer erst überlegen wer denn was Plant!

    Gruss Bauprofi

  7. Fred752 Beiträge30. August 2012
    Dazu wurde dies wohl explizit so eingetragen...benannt und so gekauft?

    Stelle einfach einige Gabionenkörbe, als sich öffnendes U davor und schon ist das Ding weg...bremst auch ggf. noch den Schall.
    Vor dem Austellen von Gabionenkoerben muesste dann aber die Statik der Decke und der allfaelligen Daemmung ueberprueft werden, ob das Mehrgewicht auch getragen wird.

    Gruss, Fred

  8. Pfälzer9’908 Beiträge30. August 2012
    Guter Hinweis.

    Ob hier, auf der Tiefgaragendecke wirklich eine Dämmung aufgebracht wurde, würde ich eher anzweifeln...aber prüfen würde nicht schaden.

    Bei den Körben gibt es, gerade für solche Einsatzzwecke, natürlich die Deko-Versionen.. nicht die, welche man für Stützwandkonstruktionen verwendet... also nur rund 30 cm breit, oder tief, in unterschiedlichen Höhen... mit unterschiedlichen Füllungen... bishin zu Leichtstoffen...oder Erde zur direkten Bepflanzung ist da ja alles möglich. Dazu noch eine kleine Beleuchtung vom Boden aus...und schon sieht das alles nicht mehr so nüchtern aus.

    Man muss nur etwas kreativ sein, dann finden sich meist auch passende Lösungen.

  9. emil172’299 Beiträge30. August 2012 · bearbeitet
    Dann: Du hast den Garten im Sondernutzungsrecht und nicht zu Eigentum erhalten. Somit musst Du auch die darauf stehenden baulichen Massnahmen und Baukörper dulden.
    Rechtlich gesehen ist das der Punkt ... Sondernutzung heisst, dass Du (und keine anderen Miteigentümer) die Fläche nutzen dürfen. Bauliche Gestaltung und Abänderung untersteht gemäss Art. 647 ZGB der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dazu gehört je nach Auslegung sogar schon die Pflanzung und das Entfernen von Bäumen und Sträuchern.Ob Du Rüebli oder Kohl pflanzest, dürfte noch unter Nutzung gehen, ob du den Rasen von hinten nach vorne mähst oder umgekehrt, darfst Du wohl auch noch ohne Begrüssung der Eigentümerversammlung selbst und spontan entscheiden; fast alles andere (Verlegen von Platten, Aufstellen von fixen Kinderspielgeräten usw. ) theoretisch nicht mehr.

    So ist das eben beim Stockwerkeigentum. Und man sollte das wissen, bevor man sich in so einer StWG einkauft.

  10. canteras72 Beiträge30. August 2012
    So ist das eben beim Stockwerkeigentum. Und man sollte das wissen, bevor man sich in so einer StWG einkauft.
    Logisch weis man das, aber bei Unterzeichnung der Verträge binden die einem so ein Rohr nicht auf die Nase! Das kommt so nebenbei aus dem Boden gewachsen................Wir lösen das mit Bambus, oder an Sylvester:87: