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HILFEEE! Nachbars Sichtschutzpläne...

8Antworten2’809Aufrufevon filthylittlethi · 9. September 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. filthylittlethi260 Beiträge9. September 2008 · bearbeitet
    ...sind ein Graus.

    Kurz die Situation: von zwei hintereinander liegenden Hanggrundstücken bauen wir auf dem vordersten/unteren. Wir teilen uns eine Böschung mit dem Nachbarn hinter/über uns. Dh. wir dachten, wir bepflanzen die Böschung gemeinsam nach Absprache und die pflegen dann den oberen Teil, wir den unteren. Ich komme gestern an die Baustelle, und was sehen meine entzündeten Augen?? Die wollen megahässliche Betonelemente stellen, in Abständen, mit Durchsicht zwischen drin. /emoticons/default_additional/106.gif

    Nun wollen sie sie am liebsten auf das obere Ende der Böschung stellen - da bleiben dann locker noch 1,5m IHRER Böschung auf unserer Seite dieser Betonelemente. /emoticons/default_eek.png

    Das beste: wir haben zu denen quasi gar keine Fenster! keiner kann denen reingucken!

    1. dürfen die das überhaupt oben auf die Böschung stellen? Den Grenzabstand haben sie zwar theoretisch eingehalten, aber muss da nicht die Böschung mit gerechnet werden?

    2. die haben ja kaum Interesse, die von ihnen aus gesehen hinter den Betonelementen liegende Böschung zu pflegen?!?

    3.was kann ich tun ausser mich hinter nen Zug zu schmeissen?

    Danke!!!!!

    filthylittlethief

  2. Arcuos2’160 Beiträge9. September 2008
    Hallo,

    ich kann Dir nachfühlen... unsere Nachbarin plant auch sowas (wir sind auch die unterhalb der Böschung.../emoticons/default_mad.png

    Leicher habe ich keine Ahnung was man da (rechtlich) machen könnte... bin also - wie Du - gespannt auf Antworten!

    Grüssle

    Arcuos

  3. rfontana6 Beiträge9. September 2008
    Hallo zusammen,

    Ich bin zwar neu hier.... und bin auch erst am Bauen, hab noch keine Erfahrungen mit Nachbarn.

    Eine Anmerkung zum Thema: Ihr werdet vermutlich noch "Euer halbes Leben" neben diesem Nachbarn leben müssen. Wenn man also versucht rechtlich aufeinander "loszugehen", so zerstört dies die Nachbarschaft langfristig /emoticons/default_additional/105.gif und man wird immer wieder streiten und keine Freude miteinander haben. Egal wer im Recht ist.

    Das Wichtigste für mich wäre, das Gespräch mit dem Nachbarn unbedingt zu suchen (sachlich, zuvorkommend, aufeinander zugehen) und auf jeden Fall zu einem gemeinsamen Kompromiss für das Problem zu finden.

    Raphael

  4. filthylittlethi260 Beiträge9. September 2008
    Hi Raphael

    das probieren wir auf jeden Fall. Morgen haben wir einen gemeinsamen Ortstermin...

    Natürlich will ich auch keinen Streit und werde liebe die Zähne zusammenbeissen, als gleich einen Krieg zu beginnen.../emoticons/default_additional/86.gif

    zumal wir ja aus dem Haus nich auf das zu erwartende Schtschutzunetüm sehen, sondern 'nur' von unserem hinteren Garten aus.

    Grüssli

    flt

  5. tashi214 Beiträge9. September 2008
    Hallo, meines Erachtens gilt die Höhe des Terrains auf Ihrer Ebene. Und wenn sie dann noch 1.5 Meter von der Grenze weg sind, können die Betonelemente 3m hoch sein. Würde mit den Nachbarn das Gespräch suchen um zu klären, wie ihr hinterer Teil der Böschung bepflanzt werden soll und wer diesen unterhalten wird.

    Gewinnt Ihr denn nicht mehr Platz damit?

  6. fust39 Beiträge10. September 2008
    .....autsch, wieder die lieben Nachbarn.......

    ich hoffe die Aussage von tashi hat was, dann könnte man damit ja leben, sollte ja nicht so viel beeinträchtigen wie die früheren probleme ;-)

    gruess

    fust

  7. corre10. September 2008
    hallo zusammen,

    wenn ihr Fragen bezüglich Bauvorschriften habt, schaut im Baureglement der Gemeinde nach. (....meistens im online-Schalter der jeweiligen Gemeinde kostenlos verfügbar).

    Beispiel:

    Gemeinde Lengnau AG:

    Gemeinde Lengnau AG - Reglemente

    Unter § 88 steht u.a. folgendes:

    1 Einfriedungen und Stützmauern dürfen

    a) nicht höher sein als 1.80 m ab niedriger gelegenem Terrain,

    /emoticons/default_cool.png an die Parzellengrenze im gegenseitigen Einverständnis auf die

    Parzellengrenze, gesetzt werden.

    Wo es die Geländeverhältnisse erfordern, sind höhere Stütz-mauern

    zulässig. Sie müssen um das Mehrmass ihrer Höhe von der Grenze

    zurückversetzt werden.

    Achtung: die Bauvorschriften unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde...

    Gruss

    Marco

  8. emil172’299 Beiträge11. September 2008
    Ihr könnt die Situation retten, indem ihr vom Nachbarn das Recht bekommt, seine Betonteile auf Eurer Seite z.B. mit selbstklimmendem wildem Wein zu bepflanzen, oder ohne Grenzabstand Sträucher davor zu pflanzen. Dann sind die Teile bald optisch weg und der Böschungsunterhalt bleibt gering.

  9. filthylittlethi260 Beiträge11. September 2008
    Liebe Leute

    nachdem ich euch an meiner aufsteigenden Panik habe teilnehmen lassen, sei euch auch die Entwarnung nicht vorenthalten. Wir hatten gestern Abend den Ortstermin mit den neuen Nachbarn: Alles wird gut. Die Betonelemente hatten sie gar nicht bestellt (sondern was schöneres), es wird nicht überall verbaut (sondern nur an einer Ecke), und wir bepflanzen die Böschung darunter nach gemeinsamer Absprache. Überhaupt war es sehr nett und angenehm, ich habe wohl etwas zu viel Angst gehabt (was sich entweder aus meiner direkten Vergangenheit: aktueller Nachbar mit Maschendrahtzaun [auch im Kopf] oder der langfristigen Vergangenheit [berliner Mauer, hihi] erklärt).

    Danke für die aufmunternden Worte und liebe Grüsse

    filthylittlethief