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(Lärm-)belastete Attika-Terrassenwohnung an sehr ruhiger Lage

100Antworten28’090Aufrufevon nightmare · 3. Februar 2015letzter Beitrag vor 9 Jahren
  1. nightmare39 Beiträge3. Februar 2015
    Gross war die Freude, als wir unsere neu erstellte Attika-Terrassenwohnung beziehen konnten, die wir ganz nach unserem Geschmack ausgestattet hatten. Neben Geld hatten wir auch sehr viel Zeit und Energie investiert, so dass wir ein wahres Bijou unser Eigen nennen durften. Die Überbauung liegt an sehr ruhiger Lage und wurde entsprechend angepriesen, was für uns wohl einer der wichtigsten Punkte für den Kaufentscheid war.  Die Ernüchterung folgte jedoch nach und nach....

    Zuerst stellten wir fest, dass der Autolift, welcher ans Schlafzimmer angrenzt, in unserer Wohnung hörbar ist – vor der Vertragsunterzeichnung wurde uns das Gegenteil zugesichert, ein zugezogener Architekt bestätigte uns dazumal ebenfalls, dass man diesen nicht höre, unter der Voraussetzung, dass sauber gearbeitet würde. Die dem Autolift angrenzende mechanische Lüftungsanlage der Tiefgaragen machte sich ebenfalls durch ein Dröhnen bemerkbar, ebenso wird die Abluft nicht über Dach fortgeführt, so dass auf unserer Terrasse der Geruch von Abgasen wahrgenommen werden kann.

    Als vier Monate später die Nachbarn unter uns einzogen, stellten wir fest, dass unsere Wohnung sehr ringhörig ist: Schritte sind hörbar, jedes Mal, wenn sich der Nachbar die Nase putzt oder hustet (was aufgrund einer Erkrankung des Öfteren der Fall ist), müssen wir dies ebenfalls mitanhören. Nach einer erfolgten Planänderung der unteren Wohnung befindet sich neu der Ankleideraum derselben direkt unterhalb unseres Schlafzimmers: Jedes Schrank- und Schubladenöffnen und –schliessen ist bei uns deutlich vernehmbar, ebenfalls das Hantieren in der Küche, obwohl sich diese am anderen Ende unserer Wohnung befindet. Selbst wenn unten der Lichtschalter betätigt wird oder jemand am WC-Papierhalter herumhantiert, bekommen wir dies mit.

    Mit dem Einsetzen der Heizperiode kam der Paukenschlag in Form des Dröhnens und Vibrierens der Wärmepumpe im technischen Raum unter uns. Das dröhnende und surrende Geräusch, welches in der ganzen Wohnung gehört werden kann, ist vor allem im Schlafzimmer sehr störend und hindert uns am Einschlafen, hinzu kommen vermehrt Kopfschmerzen beim Aufstehen. In der kalten Jahreszeit wird dieses Geräusch beinahe unerträglich, wenn die Heizung praktisch ununterbrochen läuft.

    Zu erwähnen ist, dass der andere technische Raum der zwei Häuser weiter vorne im Treppenhaus platziert wurde, währenddem derjenige unseres Hauses und des Nachbarhauses direkt unter unserer Wohnung zu liegen kam, obwohl es durchaus auch Platz im Treppenhaus gehabt hätte. So ist unsere Wohnung als einzige von den Lärmemissionen – und dem Elektrosmog – betroffen: Der Elektrohauptverteiler wurde direkt unter unserem Schlafzimmer platziert, was einem Verstoss gegen die NIS-Verordnung entspricht. Infolge dessen ist der gesetzliche Grenzwert an Elektrosmog in diesem Zimmer um ein Mehrfaches überschritten, was ebenfalls im angrenzenden Raum der Fall ist – das einzige Zimmer, wohin wir hätten ausweichen können.

    Schallmessungen wurden durchgeführt (wobei die verschiedenen Lärmquellen einzeln gemessen wurden, obwohl es wie in unserem Fall des Öfteren zu einer Kumulierung kommt): Bis auf die Türen des Ankleideraums sowie des Schrankes der unteren Wohnung liegen diese in der Toleranz, zum Teil nur sehr knapp. Die Vibration der Wärmepumpe wurde bei der Messung nicht berücksichtigt. Der Autolift tönt bei kaltem Wetter viel lauter, die Messungen wurden jedoch im August vorgenommen. Rechtlich gesehen müssten wir mit den verschiedenen Lärmquellen leben resp. diese akzeptieren – vor allem unser Schlafzimmer verdient in keiner Weise seinen Namen, welcher für uns eher ein Hohn ist.

    An ein Durchschlafen, geschweige denn an ein Ausschlafen, ist nicht zu denken: Vor allem in der kalten Jahreszeit kommt es praktisch zu einer Dauerbeschallung, wenn das Dröhnen und surrende Geräusch der Heizung allgegenwärtig sind.  Ab dem frühen Morgen kommt der Autolift dazu, danach sind Schritte sowie die Schubladen/Türen der Ankleide unter uns hörbar, bevor sich dann kurz vor 07.00 Uhr die mechanische Lüftung der Autoeinstellhallen hinzugesellt. Im schlimmsten Fall werden wir von vier verschiedenen Geräuschkulissen auf einmal beschallt. Dazu kommen die Auswirkungen des Elektrosmogs wie gestörter Schlaf etc. (welcher alleine schon durch die unterschiedlichen Geräuschkulissen beeinträchtigt wird).

    Leider ist bis heute, 20 Monate nach dem Einzug, keine von uns gewünschte Sitzung mit der Immobilienfirma, dem Bauleiter sowie dem Architekten zustande gekommen, da der Bauherr, welcher seit Jahr und Tag mit den zwei erst genannten zusammen arbeitet, es ihnen untersagt. Er selbst hat die Zuständigkeit betr. Mängelbehebung den Käufern abgewälzt. Selbst Bemühungen seitens unseres Rechtsbeistandes scheiterten, da alles abgeblockt wird. 

    Gerne möchten wir die Leser dieses Artikels um ihre Meinung fragen: Hat jemand schon einmal von einer derart belasteten Attika-Eigentumswohnung gehört? Würde jemand von Ihnen eine solche Wohnung akzeptieren? Was halten Sie von der Haltung der Immobilienfirma/des Bauherrn, sämtliche Sitzungen abzublocken?

  2. fami1867 Beiträge3. Februar 2015
    Hallo nightmare

    Das tut mir leid für euch. Hatte mit meiner Wohnung ähnliche Probleme auch wenn nicht soooo gravierend. Wir haben verkauft und ein Haus gekauft!

    Gruss und viel Glück!

    fami18

    PS: Was hilft, wenn übethaupt erlaubt hiet, nenne die Namen der beteiligten Firmen... 🙂...

  3. _miau_516 Beiträge4. Februar 2015
    das tut mir auch sehr leid.. achtet auf euch. schaut, dass ihr daran nicht kaputt geht..

  4. Urs Tischhauser1’559 Beiträge4. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    Dass das Gespräch verweigert wird, ist natürlich sehr unschön. Ich kann mir vorstellen, dass einem dann eine Ohnmacht überkommt, da man sich komplett hilflos fühlt. Allerdings gilt es hier anzufügen, dass Schallimmissionen sehr unterschiedlich individuell wahrgenommen werden.

    Einfach noch zwei Punkte. Was für Anforderungen wurden vereinbart? Normal- oder erhöhte Anforderungen, wie es im Eigentumswohnungsbau üblich sein sollte? Von wem wurden die Messungen durchgeführt? Ich gehe davon aus, dass es ja ein Parteigutachten ist. Die Frage ist also, stimmen die gemessenen Werte oder ist es ein Gefälligkeitsgutachten?

    Ich musste als vom Gericht bestellter Sachverständiger einmal einen solchen Fall beurteilen, bei dem gerechnete und gemessene Werte ziemlich weit auseinander lagen. Die Messungen wurden auf meine Anweisung hin durch die EMPA durchgeführt.

    Aber, wie sehen es die anderen Eigentümer? Haben die auch Probleme? Sucht nach Verbündeten. Ihr seid vermutlich nicht die Einzigen. Zusammen seid ihr stärker. Und, wenn alle Stricke reissen, bleibt nur was was Fami18 gemacht hat. Verkauft bevor Eure Gesundheit zu stark darunter leidet.

    Alles Gute, Urs

  5. nightmare39 Beiträge4. Februar 2015
    Hallo nightmare

    Das tut mir leid für euch. Hatte mit meiner Wohnung ähnliche Probleme auch wenn nicht soooo gravierend. Wir haben verkauft und ein Haus gekauft!

    Gruss und viel Glück!

    fami18

    PS: Was hilft, wenn übethaupt erlaubt hiet, nenne die Namen der beteiligten Firmen... 🙂...
    Liebe fami 18

    Verkaufen kommt für uns nicht in Frage: Wir haben sehr viel Geld (neben Zeit und Energie!) in unsere Wohnung gesteckt, alles – inkl. Lichtschalter und Steckdosen – wurde von uns ausgesucht. Die Möblierung ist komplett neu, zum Teil eigens für die vorhandene Raumgrösse hergestellt worden. Kommt hinzu, dass es sich beim unterhalb des Schlafzimmers platzierten Elektrohauptverteiler um einen Gesetzesverstoss handelt. Die elektromagnetischen Felder müssten zuerst abgeschirmt werden (ist sehr kostenintensiv!), bevor überhaupt verkauft werden dürfte, andernfalls müssten wir eine Anklage riskieren. Und wenn uns ein potenzieller Käufer fragen würde, ob man den Autolift hört in der Wohnung? – Wer würde schon eine solche Wohnung kaufen wollen? Mit den aktuellen Mängeln hat die Wohnung viel an Wert verloren – Geld, das wir bei einem Verkauf abschreiben müssten.

    Dass der Bauherr sowie die Immobilienfirma nicht einmal für eine Sitzung zu gewinnen sind, ist ein Armutszeugnis. Wir würden uns nicht scheuen, die Namen zu nennen, wollen ihnen jedoch noch eine (letzte) Chance geben.

    Vielen Dank für das Schreiben – und Glück können wir einen ganzen Haufen gebrauchen!

    Liebe Grüsse

    nightmare

  6. nightmare39 Beiträge4. Februar 2015
    das tut mir auch sehr leid.. achtet auf euch. schaut, dass ihr daran nicht kaputt geht..
    Liebes miau

    Vielen Dank für die Anteilnahme. Leider ziehen sich solche Geschichten immer in die Länge – wir versuchen, standhaft zu bleiben!

    Liebe Grüsse

    nightmare

    1× hilfreich
  7. nightmare39 Beiträge4. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    Dass das Gespräch verweigert wird, ist natürlich sehr unschön. Ich kann mir vorstellen, dass einem dann eine Ohnmacht überkommt, da man sich komplett hilflos fühlt. Allerdings gilt es hier anzufügen, dass Schallimmissionen sehr unterschiedlich individuell wahrgenommen werden.

    Einfach noch zwei Punkte. Was für Anforderungen wurden vereinbart? Normal- oder erhöhte Anforderungen, wie es im Eigentumswohnungsbau üblich sein sollte? Von wem wurden die Messungen durchgeführt? Ich gehe davon aus, dass es ja ein Parteigutachten ist. Die Frage ist also, stimmen die gemessenen Werte oder ist es ein Gefälligkeitsgutachten?

    Ich musste als vom Gericht bestellter Sachverständiger einmal einen solchen Fall beurteilen, bei dem gerechnete und gemessene Werte ziemlich weit auseinander lagen. Die Messungen wurden auf meine Anweisung hin durch die EMPA durchgeführt.

    Aber, wie sehen es die anderen Eigentümer? Haben die auch Probleme? Sucht nach Verbündeten. Ihr seid vermutlich nicht die Einzigen. Zusammen seid ihr stärker. Und, wenn alle Stricke reissen, bleibt nur was was Fami18 gemacht hat. Verkauft bevor Eure Gesundheit zu stark darunter leidet.

    Alles Gute, Urs
    Lieber Urs

    Die erhöhten Anforderungen gemäss SIA-Norm 181 wurden angeblich bis auf die Dispo-Räume unterhalb unserer Wohnung angewandt. Die Messungen wurden von der Firma Martinelli + Menti durchgeführt. Es handelt sich um ein Parteigutachten, der Bauherr bestimmte jedoch alleine die Gutachter-Firma. Ob die gemessenen Werte der Realität entsprechen, können wir nicht beurteilen. Es ist nur seltsam, dass das erste Gutachten, welches uns erreichte, nicht unterschrieben worden war („ging vergessen“). Selbst nach einer Intervention seitens unseres Rechtsanwaltes dauerte es nochmals zwei Monate, bis wir ein unterschriebenes Exemplar erhielten (angeblich sei dies nicht bis zum Begutachter vorgedrungen). Was uns ebenfalls skeptisch macht ist, dass wir im technischen Raum unter unserer Wohnung, wo sich die WP befindet, Gesprochenes dem Wortlaut nach in unserer Wohnung verstehen können, ebenso hören wir, wenn im Büro unter uns am Schreibtisch hantiert wird – selbst wenn WC-Papier abgerissen wird, wissen wir dies, da das durch den Papierhalter verursachte Geräusch bis nach oben vordringt…

    Leider ist lediglich unsere Wohnung von insgesamt 21 Wohnungen von den Emissionen betroffen, da wir als einzige den technischen Raum direkt unter uns haben (bei den zuerst errichteten zwei Häusern wurde dieser zwischen den Häusern im Treppenhaus platziert, so dass keine Wohnung direkt darüber resp. darunter liegt) und der Autolift einzig unserer Wohnung anliegt. Andere Käufer der Überbauung mussten jedoch auch einen Anwalt beiziehen, da die Innentüre bei ihrem Gäste-WC gegen den Korridor hin öffnet, da diese auf der falschen Seite angebracht worden war. Der Bauherr wollte sie lediglich mit einem lächerlich kleinen Betrag abspeisen und meinte, er würde den Fall weiter ziehen….  

    Ein Verkauf der Wohnung unsererseits steht nicht zur Diskussion (s. unsere Antwort bei fami 18).

    Vielen Dank für das Schreiben und die guten Wünsche.

    Liebe Grüsse

    nightmare

  8. habaUgeot1’199 Beiträge5. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    ... passender Nickname zu Deiner Erzählung...

    Was Du schreibst, ist derart krass, ich würd' mich hier nie und nimmer auf ein Internetforum für Entscheide abstützen. Sicher kann es Inputs geben. Lass uns darum am weiteren Verlauf teilhaben. Am Liebsten, ohne die Unternehmer kenntlich zu machen - sonst wirst Du das hier irgendwann löschen müssen. (Anwälte können unglaublich schnell sein!)

    Das einzige, was mir bleibt zu schreiben: Ich hoffe, Du hast nebst einem bewanderten Anwalt auch einen eigenen Experten, um Dich zu beraten. Nicht erst vor Gericht!

    Viel Erfolg

    Haba

  9. Urs Tischhauser1’559 Beiträge5. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    Ich gebe Haba absolut recht. Wenn die zwei Punkte, gesprochenes Wort und Papierabreissen gehört werden (das eine Luftschall, das andere Körperschall) dann werden die Werte mit grösster anzunehmender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten. Insbesonders wenn die erhöhten Anforderungen schriftlich vereinbart wurden.

    Da solltest Du wirklich Fachleute beiziehen und Dich nicht auf das teilweise unbedarfte Geplapper von Krethi und Blethi abstützen.

    Lieber Gruss, Urs

  10. nightmare39 Beiträge5. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    ... passender Nickname zu Deiner Erzählung...

    Was Du schreibst, ist derart krass, ich würd' mich hier nie und nimmer auf ein Internetforum für Entscheide abstützen. Sicher kann es Inputs geben. Lass uns darum am weiteren Verlauf teilhaben. Am Liebsten, ohne die Unternehmer kenntlich zu machen - sonst wirst Du das hier irgendwann löschen müssen. (Anwälte können unglaublich schnell sein!)

    Das einzige, was mir bleibt zu schreiben: Ich hoffe, Du hast nebst einem bewanderten Anwalt auch einen eigenen Experten, um Dich zu beraten. Nicht erst vor Gericht!

    Viel Erfolg

    Haba
    [SIZE=medium]Liebe/r Haba[/SIZE]

    [SIZE=medium]Wir werden unsere Entscheide betr. weiterem Vorgehen nicht von den Antworten im Forum  abhängig machen. Wir sind vor allem auf Kommentare gespannt und es interessiert uns vor allem, ob schon jemand jemals von einem solch krassen Fall gehört hat (z.B. betr. Lärm: Es wird ja jeweils nur eine einzelne Lärmquelle gemessen und beurteilt – was ist, wie in unserem Fall, wenn diese kumuliert auftreten, was u.a. in unserem „Schlaf“zimmer der Fall ist….?). [/SIZE]

    [SIZE=medium]Vielen Dank für deinen Beitrag.[/SIZE]

    [SIZE=medium]Liebe Grüsse[/SIZE]

    [SIZE=medium]nightmare [/SIZE]

  11. nightmare39 Beiträge5. Februar 2015
    Lieber Nightmare

    Ich gebe Haba absolut recht. Wenn die zwei Punkte, gesprochenes Wort und Papierabreissen gehört werden (das eine Luftschall, das andere Körperschall) dann werden die Werte mit grösster anzunehmender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten. Insbesonders wenn die erhöhten Anforderungen schriftlich vereinbart wurden.

    Da solltest Du wirklich Fachleute beiziehen und Dich nicht auf das teilweise unbedarfte Geplapper von Krethi und Blethi abstützen.

    Lieber Gruss, Urs
    [SIZE=9pt]Lieber Urs[/SIZE]

    [SIZE=9pt]Seit 2006 gelten für neu gebautes Stockwerkeigentum die erhöhten Anforderungen, es sei denn, es steht anders lautend im Vertrag (wie dies bei uns bei den Dispo-Räumen unter unserer Wohnung der Fall ist). Das WC-Papierabreissen selber hört man nicht, sondern das Geräusch, das der Papierhalter dabei verursacht. Ebenso hören wir ganz deutlich, wenn z.B. der Lichtschalter an der Wand betätigt wird. Das ist auch der Grund, weshalb wir kaum glauben können, dass die gemessenen Werte in der Toleranz sein sollen. [/SIZE]

    [SIZE=9pt]Fachleute unsererseits wurden bereits beigezogen: - Messung des Elektrosmogs – Schallmessungen – Bauexperte.   [/SIZE]

    [SIZE=9pt]Da der Bauherr die Firma für die Schallmessungen selber bestimmte, könnten wir höchstens von dieser Seite her nochmals einen Fachmann zuziehen. Der Bauexperte konnte sich selbst überzeugen, dass das im techn. Raum gesprochene Wort bei uns in der Wohnung hörbar ist, verlässt sich jedoch auf die Werte in der Expertise der Schallmessung. Er hat zumindest noch festgestellt, dass die Brandabschottung nicht vorgenommen wurde….  [/SIZE]

    [SIZE=9pt]Bei uns steht die Frage im Vordergrund, ob es – wenn dies überhaupt möglich ist – noch irgendwo eine Eigentumswohnung gibt, die derart belastet ist. Und wir sind ja nicht einmal mitten im Sandwich, haben wir doch eine Attika-Wohnung…[/SIZE]

    [SIZE=9pt]Was wir schlussendlich aus der Situation machen werden, müssen wir selbständig entscheiden – unabhängig von den Kommentaren im Forum.[/SIZE]

    [SIZE=9pt]Vielen Dank für dein erneutes Schreiben.[/SIZE]

    [SIZE=9pt]Liebe Grüsse[/SIZE]

    [SIZE=9pt]nightmare [/SIZE]

  12. fami1867 Beiträge5. Februar 2015
    Hoi Nightmare

    Also bei uns hatten wir ziemlich so was du sagst genau gleich. Wir waren aber im Sandwich 1. Stock. Über uns eine Wohnung unter uns Küchenverkaufs-Showroom. Wir hörten jeden Schritt egal in welche Richtung, Licht-Schalter ein - aus. Ich wusste genau wann der Nachbar das grosse Geschäft machte. Wenn jemand drauss - wohlgemerkt an einer Kantonsstrasse - vorbeigelaufen ist mit High-Heels oder ähnliches hatte ich das Gefühl der oder die läuft durch meine Wohnung durch. Falls jemand draussen auf dem Besucherparkplatz stand und am telefonieren war - wohl gesehen alle Fenster zu! - wusste ich über sein Leben Bescheid.... usw usw usw...

    Wir haben die EMPA beauftragt - alles selber bezahlt - und alle gemessenen Werte lagen unter der Grenze....d.h. rechtlich gesehen hatten wir keine Chance... darum haben wir uns für den Verkauf entschieden. Der Käufer wusste genau auf was er sich einliess ihn störte es nicht.

    Wenn bei euch aber - wie du sagst - so gebaut wurde dass gegen gewissen Normen oder Gesetze verstossen wurden, dann klag den Bauherren ein. Dann muss er sich bewegen.

    Ich wünsche euch viel viel Ausdauer! Und halte uns auf dem laufenden.... Solche Sachen machen mich wüüüüütend! /emoticons/default_additional/210.gif  Ich weiss genau wie du dich fühlst!

    Gruess

    fami18

  13. 0815?145 Beiträge5. Februar 2015
    Ich würde Euch raten selber einen Bauexperten zu beauftragen. Der Schall ist ein sehr komplexes Thema. Es gibt nur sehr wenige wirklich gute Fachleute auf diesem Gebiet. Die SIA 181 hat nicht nur normativen Charakter, sondern sie ist verbindlich einzuhalten. Deswegen habt Ihr auch gute Chancen Recht zu bekommen. Das die Immobilienfirma nicht mit Euch sprechen will ist ja klar, denn Schallbrücken sanieren kann extrem teuer werden.

    Gruss 0815?

  14. nightmare39 Beiträge6. Februar 2015 · bearbeitet
    Hoi Nightmare

    Also bei uns hatten wir ziemlich so was du sagst genau gleich. Wir waren aber im Sandwich 1. Stock. Über uns eine Wohnung unter uns Küchenverkaufs-Showroom. Wir hörten jeden Schritt egal in welche Richtung, Licht-Schalter ein - aus. Ich wusste genau wann der Nachbar das grosse Geschäft machte. Wenn jemand drauss - wohlgemerkt an einer Kantonsstrasse - vorbeigelaufen ist mit High-Heels oder ähnliches hatte ich das Gefühl der oder die läuft durch meine Wohnung durch. Falls jemand draussen auf dem Besucherparkplatz stand und am telefonieren war - wohl gesehen alle Fenster zu! - wusste ich über sein Leben Bescheid.... usw usw usw...

    Wir haben die EMPA beauftragt - alles selber bezahlt - und alle gemessenen Werte lagen unter der Grenze....d.h. rechtlich gesehen hatten wir keine Chance... darum haben wir uns für den Verkauf entschieden. Der Käufer wusste genau auf was er sich einliess ihn störte es nicht.

    Wenn bei euch aber - wie du sagst - so gebaut wurde dass gegen gewissen Normen oder Gesetze verstossen wurden, dann klag den Bauherren ein. Dann muss er sich bewegen.

    Ich wünsche euch viel viel Ausdauer! Und halte uns auf dem laufenden.... Solche Sachen machen mich wüüüüütend! /emoticons/default_additional/210.gif  Ich weiss genau wie du dich fühlst!

    Gruess

    fami18
    Liebe fami18

    Danke für euren Beitrag. Wir hoffen, dass ihr mit dem Kauf eures Hauses das grosse Los gezogen habt und glücklich seid. 

    Laut Bundesverordnung (NIS-Verordnung) dürfen Elektrohauptverteiler nicht in der Nähe des Schlafbereichs eingerichtet werden - in unserem Fall befindet er sich direkt unter unserem Schlafzimmer. Als unser Anwalt dies dem Bauherrn mitteilte und u.a. auch auf die daraus resultierende Problematik mit dem Elektrosmog hinwies (auf sein Anraten hin liessen wir - auf eigene Kosten, da der Bauherr keine Gutachtervereinbarung unterzeichnen wollte - die Werte von einer auf diesem Gebiet spezialisierten Firma messen: Der gesetzliche Grenzwert wurde sowohl im Schlafzimmer als auch im angrenzenden Raum mehrfach überschritten), meinte dieser lediglich, dass Elektrosmog in den Bereich der Fiktion gehört.... Tatsache ist, dass gegen eine Verordnung verstossen wurde - da gibt es nichts zu diskutieren. Und jetzt dürft ihr raten, was der Beruf des Bauherrn ist: Anwalt(!!!). Ihr könnt euch eure eigene Meinung darüber bilden..... Zuerst wollten wir ihn anklagen, doch unser Rechtsbeistand meinte, dass er, der Bauherr, den Fall wohl bis ans Bundesgericht weiter ziehen würde - in der Hoffnung, dass uns die Energie und das Geld ausgehen würde (auch Zermürbungsstrategie oder Ausblutungstaktik genannt). Dieses Spiel machen wir nicht mit.

    Wie bereits erwähnt war bis anhin auch die involvierte Immobilienfirma sowie der Bauleiter nicht zu einer Sitzung zu bewegen, wo alles hätte vorgebracht werden können. Auch wenn sie angeblich vom Bauherrn "zurück gepfiffen" wurden (bereits vereinbarte Sitzung wurde am Sitzungstag selber abgesagt), wären sie trotzdem alt genug, um selbständig Entscheidungen treffen zu können. Wie bereits einmal erwähnt, der Bauherr arbeitet seit Jahr und Tag mit dieser Immobilienfirma - und dem Bauleiter - zusammen.....

    Wir bleiben am Ball - und werden euch auf dem Laufenden halten.

    Liebe Grüsse

    nightmare

  15. emil172’299 Beiträge6. Februar 2015 · bearbeitet
    So wie du schreibst weisst du ja schon genau, was du tun musst.

    Vor Gericht läuft das auf ein Ping-Pong hinaus: Gutachten, Gegengutachten ... bis der Richter ein Gutachten eines amtlich vereidigten SV anfordert. Das bezahlt dann der, der unterliegt.

    Der Unterlegene kann den Fall weiterziehen, dann fängts wieder von vorne an. Ein BG-Urteil würde, wenn es denn in deinem Sinne wäre, Abhilfe schaffen.

    Was du tun kannst: Wenn du viel Geld und Nerven hast und beides verlieren keine Drohung ist, dann klage. Aber nur das, womit du sicher durchkommst. Kommts zu einem Vergleich, bleibt jeder auf seinen Anwalts- und Gutachterkosten sitzen. Allgemeinrundumschläge führen ziemlich sicher zu einem Vergleich.

    Ein Gerät, das den Lärm misst und mit Uhrzeit protokolliert, könnte helfen, denn mit einem Lärmprotokoll könnte man mindestens verlangen, dass die Messungen nicht im Sommer in den Ferien stattfinden, wenn nichts heizt und keiner da ist, der Lärm machen könnte.

    Vielleicht ist verkaufen eben doch nicht so eine dumme Idee, die handgefertigten Spezialsteckdosen (wer braucht denn sowas ...) kannst du ja gegen gewöhnliche austauschen lassen und mitnehmen.

    Das Geld ist vermutlich weg, egal ob du klagst oder umziehst, aber beim Umziehen ist wenigstens die Wohnung nachher eine andere.

    1× hilfreich
  16. altbaumieter149 Beiträge6. Februar 2015
    Hallo Nightmare

    Was hättest Du denn eigentlich besser machen können mit der Weisheit,  welche Du inzwischen erlangt hast?

    Anyway, bei solchen Bauherren (Verkäufern) frage ich mich, ob die ihre Opfer bei der Auswahl  gezielt nach Merkmalen, welche auf eine gemütsartige Harmlosigkeit hindeuten wählen...Oder anders gesagt, jemandem, der wie Dolph Lundgren aussieht /emoticons/default_additional/144.gif , würden sie die Wohnung nie verkaufen.

    Gruss         Altbaumieter 

  17. nightmare39 Beiträge7. Februar 2015
    Ich würde Euch raten selber einen Bauexperten zu beauftragen. Der Schall ist ein sehr komplexes Thema. Es gibt nur sehr wenige wirklich gute Fachleute auf diesem Gebiet. Die SIA 181 hat nicht nur normativen Charakter, sondern sie ist verbindlich einzuhalten. Deswegen habt Ihr auch gute Chancen Recht zu bekommen. Das die Immobilienfirma nicht mit Euch sprechen will ist ja klar, denn Schallbrücken sanieren kann extrem teuer werden.

    Gruss 0815?
    Lieber 0815?

    Vielen Dank für deinen Beitrag. Die Sanierung der Schallbrücken wäre das eine, die Abschirmung der elektromagnetischen Felder das andere (ebenfalls sehr kostenintensiv!).

    Unsere Wohnung war die letzte, welche erstellt wurde: In dieser Zeit wurden auch tagsüber Minustemperaturen gemessen - ein Baustopp erfolgte nicht. Weihnachten und damit auch die Feiertage standen vor der Türe. Als wir nach Weihnachten vor Ort waren und sahen, wie gemauert worden war, verschlug es uns die Sprache. Der Bauleiter meinte, unsere Wohnung wäre "hingehauen" (seine Worte!) worden. Der Autolift, welcher unserem Schlafzimmer anliegt und den wir in der ganzen Wohnung hören, wurde zur gleichen Zeit errichtet.

    Nach einer Planänderung der unteren Wohnung entstand u.a. unter unserem Schlafzimmer anstelle eines Büros ein Ankleideraum, der dazugehörige Schrank verbindet sowohl den Fussboden mit der Decke als auch die zwei Seitenwände - da wir sämtliche Schubladen sowie die Schiebetüren bei uns oben hören, bezweifeln wir, dass die Verbindungsstellen schallisoliert worden sind.

    Wir hatten zwar schon zwei Bauexperten bei uns - einer davon kannte jedoch den Bauherrn.... Du hast wohl recht, vielleicht würde es sich lohnen, erneut einen Experten zu beauftragen.

    Liebe Grüsse

    nightmare

  18. nightmare39 Beiträge7. Februar 2015
    So wie du schreibst weisst du ja schon genau, was du tun musst.

    Vor Gericht läuft das auf ein Ping-Pong hinaus: Gutachten, Gegengutachten ... bis der Richter ein Gutachten eines amtlich vereidigten SV anfordert. Das bezahlt dann der, der unterliegt.

    Der Unterlegene kann den Fall weiterziehen, dann fängts wieder von vorne an. Ein BG-Urteil würde, wenn es denn in deinem Sinne wäre, Abhilfe schaffen.

    Was du tun kannst: Wenn du viel Geld und Nerven hast und beides verlieren keine Drohung ist, dann klage. Aber nur das, womit du sicher durchkommst. Kommts zu einem Vergleich, bleibt jeder auf seinen Anwalts- und Gutachterkosten sitzen. Allgemeinrundumschläge führen ziemlich sicher zu einem Vergleich.

    Ein Gerät, das den Lärm misst und mit Uhrzeit protokolliert, könnte helfen, denn mit einem Lärmprotokoll könnte man mindestens verlangen, dass die Messungen nicht im Sommer in den Ferien stattfinden, wenn nichts heizt und keiner da ist, der Lärm machen könnte.

    Vielleicht ist verkaufen eben doch nicht so eine dumme Idee, die handgefertigten Spezialsteckdosen (wer braucht denn sowas ...) kannst du ja gegen gewöhnliche austauschen lassen und mitnehmen.

    Das Geld ist vermutlich weg, egal ob du klagst oder umziehst, aber beim Umziehen ist wenigstens die Wohnung nachher eine andere.
    Lieber emil17

    Danke für deinen Beitrag. Wie bereits gesagt werden wir keine Anklage erheben, da wir das von dir beschriebene Spiel nicht mitmachen werden.

    Bei der Schallmessung der Heizung spielt es keine Rolle, in welcher Jahreszeit diese vorgenommen wird, da diese, falls sie nicht laufen sollte, in Betrieb gesetzt werden muss. Beim Autolift sieht es wohl anders aus, denn dieser ist den Aussentemperaturen ausgesetzt, dies ist wohl auch ein Grund dafür, dass er im Winter lauter tönt.

    Von "handgefertigten Spezialsteckdosen" war nie die Rede - wir haben lediglich Modelle ausgesucht, welche uns vom Design her zusagten.

    Liebe Grüsse

    nightmare

  19. nightmare39 Beiträge7. Februar 2015
    Hallo Nightmare

    Was hättest Du denn eigentlich besser machen können mit der Weisheit,  welche Du inzwischen erlangt hast?

    Anyway, bei solchen Bauherren (Verkäufern) frage ich mich, ob die ihre Opfer bei der Auswahl  gezielt nach Merkmalen, welche auf eine gemütsartige Harmlosigkeit hindeuten wählen...Oder anders gesagt, jemandem, der wie Dolph Lundgren aussieht /emoticons/default_additional/144.gif , würden sie die Wohnung nie verkaufen.

    Gruss         Altbaumieter 
    Lieber Altbaumieter

    Besten Dank für deinen Beitrag! Die haben uns ohne Reisszähne und ausgefahrene Krallen kennen gelernt - magst wohl recht haben mit deiner Aussage. Lediglich auf das Aussehen zu schliessen ist jedoch gefährlich - klein beigeben ist nicht unser Ding!

    Liebe Grüsse

    nightmare 

  20. altbaumieter149 Beiträge7. Februar 2015
    [...]Lediglich auf das Aussehen zu schliessen ist jedoch gefährlich [...]
    Manchmal sogar sehr gefährlich. Aber wie man immer wieder sieht hat es selbst unter Akademikern genug, die zu blöd sind, das zu kapieren. 

    Viel Erfolg

    Altbaumieter