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Verstosse gegen Baugesetz? Bauabnahme realistisch

3Antworten1’187Aufrufevon voodoo · 7. September 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. voodoo6 Beiträge7. September 2015
    Grüezi mitenand,

    Ich bewohne eine Dachwohnung in Niederweningen ZH  (BJ2012). Abgesehen davon, dass so ziemlich alles falsch gebaut scheint, machen mich 2 Details besonders stutzig:

    Gem. Baugesetz ZH sollte die lichte Mindesthöhe von Räumen (nicht Kerzone) 2.40m betragen. Dies trifft auf alle Wohnungen unterhalb konsequent zu. Meine Bäder, Gänge ect. welche unter dem Dachstock liegen, betragen hingegen nur 2.25m. Stellt dies ein Verstoss dar? Ursprünglich waren definitiv 2.40m geplant, welche durch Baufehler "gestutzt" wurden

    Ausserdem sind die Terassengeländer (Glas) aller unterhalb liegenden Wohnung absolut Stabil montiert. Meines scheint beängstigend istabil, es kommt immer wieder vor, dass sich Besucher erschrecken. Kann das wirklich genügen? 

    https://www.youtube.com/watch?v=Mt9J4DXSwoc

    https://www.youtube.com/watch?v=xPhRdaoeZcg

    Aufgeschreckt hat mich die Tatsache, dass die 10 (7+3) Wohneinheiten z.B. auf der Bauprojektseite Arcofact nur als deren 9 ausgewiesen sind, und die Überbauung bei beteiligten Baufirmen (z.B. Wichser Bauakustik) in der Referenzliste fehlt. Ich vermute langsam, dass mit dieser Dachwohnung niemand etwas wissen will? Kurz vor Bezug wurde auch die Zugangstreppe unerklärbar demontiert. Kann dies etwas mit der Bauabnahme zu tun haben?

    Grüsse - Roman

  2. isitom2’343 Beiträge7. September 2015
    Hast du schon mal bei der Gemeinde nachgefragt?

    Unterschreiten der lichten Raumhöhe verhindert eine Abnahme nicht. Da ist dann höchstens die Frage inwiefern dich das stört und ob du allenfalls Entschädigung geltend machen willst.

    Das mit dem Geländer würde ich umgehend dem ausführenden Unternehmen mitteilen.

    Gruss,

    Thomas

  3. voodoo6 Beiträge7. September 2015
    Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort. 

    Leider kenne ich das ausführende Unternehmen nicht. Aber genau das Geländer sollte doch etwas von dem wenigen sein, was zur Bauabnahme gehört? Der zuständige Bauführer ist leider ein Halsabschneider, einer der sogar dann noch versucht einen in die Pfanne zu hauen, wenn er eigentlich weiss, dass er langsam vorsichtig sein sollte, weil ihm alle auf die Finger schauen :-( Er hat den Goodwill sämtlicher wohnparteien längst verspielt...

    Natürlich stören mich die 2.25m. Vor allem, weil ich nun weiss, wie die andern Wohnungen unterhalb mit 2.40m wirken...

    Gruss - Roman

  4. isitom2’343 Beiträge7. September 2015
    Mit dem ausführendem Unternehmen meinte ich dein/deine Vertragspartner. Das kann der GU/TU/Handwerker sein.