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KV nicht eingehalten

8Antworten3’084Aufrufevon Lobima · 17. Januar 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Lobima4 Beiträge17. Januar 2011 · bearbeitet
    Hallo

    Wer zahlt für Fehlplanung (Budget) des Architekten?

    Baumeister mit Schlussrechnung 50k über Budget.

    Gibt es unabhängige Stellen, welche die Rechnung des Baumeister kontrollieren?

    Merci für Info

  2. lunatics649 Beiträge17. Januar 2011
    50k von wieviel?

    Wurden die Preisansätze garantiert?

    Eine unwesentliche Überschreitung muss in der Regel vom Kunden akzeptiert werden.

  3. Lobima4 Beiträge18. Januar 2011
    Im KV 140k, nach Auschreibung 160k und mit Schlussrechnung 190k.

    20k habe ich ja mit dem Werkvertrag bereits akzeptiert.

    Wir haben während den Bauarbeiten keine Änderungen oder Zusätze vorgenommen.

    Der KV ist also falsch geplant und die Offerte falsch gerechnet. Leider ist der Werkvertrag nach Ausmass.

  4. isitom2’343 Beiträge18. Januar 2011
    Der Baumeister kann Dir sicherlich erklären/belegen wie sich die Mehrkosten zusammensetzen. Normalerweise darf eine Offerte um 10% abweichen.

    Wie begründet er die Mehraufwände?

    Gruss,

    Thomas

  5. Lobima4 Beiträge18. Januar 2011
    ja hoffentlich kann er das erklären. Aber eben, erklären kann er ja viel, ich kann es als Nichtfachmann ja schwer nachvollziehen. Darum meine Frage ob es alternative und unabhängige Stellen (nicht Architekt) gibt, welche die Rechnung für mich kontrollieren können.

    Danke und Gruss

    Lobima

  6. Pfälzer9’908 Beiträge18. Januar 2011 · bearbeitet
    Hallo Lobima

    Grundsätzlich steht hier wohl Dein Architekt in der "Bringschuld".. denn so eine Differenz sollte im KV oder letztlich in der, dem Vertrag beiliegenden Leistungsaufstellung (Offerte des Baumeister), nicht vorkommen. Hier wurde dann nicht passend sorgfältig gearbeitet.

    Zudem wäre zu klären, ob und in wie weit, Dein Architekt über die ihm sicherlich vorliegende Vollmacht von Dir (ist in aller Regel ein Standard-Vertragspassus im Architektenvertrag), vergessene Positionen nachträglich in Auftrag gegeben hätte. Dafür könnte der Baumeister dann wieder nichts...

    Was hat denn Dein Architekt bislang zu dieser massiven Überschreitung gesagt.. welche Erklärung vorgelegt?

    Sicher kann man dies auch extern und neutral prüfen lassen... Du kannst Dich hier über das Forum / HFK-Live / Dienstleistungen für User http://www.haus-forum.ch/h-f-k-haus-forum-kompetenzzentrum/11712-haus-forum-beratungsangebote.html.. oder auch zur Vorabklärung direkt an mich wenden. Mailadresse siehst Du untenstehend..

    Ansonsten, viel Erfolg.

  7. pulsedriver525 Beiträge19. Januar 2011
    Oft ist es doch auch so, dass der Architekt eine maximale Budgetüberschreitung garantiert, sofern keine Änderungswünsche von der Bauherrschaft kommen (die würden dann zusätzlich gerechnet). Bei unserem Architekt sind das 5%. Allerdings auf die gesamten Baukosten, nicht etwa auf jede einzelne Position.

  8. emil172’299 Beiträge19. Januar 2011 · bearbeitet
    Wenn der Architekt sein Honorar von Dir bekommt und wenn Kostenüberwachung Teil seines Auftrages ist, dann soll er, der Architekt, Dir, dem Bauherrn, die Kostenüberschreitungen aufdröseln:

    a) Kosten für offerierte Arbeiten, Mehrkosten, Grund

    /emoticons/default_cool.png Vergessene Offertposten, "Sowiesokosten", was, wann, wieviel

    c) Zusatzaufträge oder Änderungswünsche des Bauherrn, Was, wann, Mehrkosten

    d) Nicht vorhergesehene Arbeiten, was, wann, Grund, Mehrkosten

    wenn bei a) 100 Laufmeter Kanalisationsgraben offeriert wurden und es dann 106 Meter geworden sind, ist der Aufpreis natürlich anstandslos zu bezahlen. Man kann nicht verlangen, dass der Unternhemer das alles sehr exakt vermisst.

    /emoticons/default_cool.png hätte der Architekt eigentlich bei der Offerteinholung bzw. beim Vergleich entdecken müssen. Wenn einer den Zuschlag für die Kanalisation bekommt, weil er der günstigste ist, aber die Kontrollschächte "vergessen" hat, dann muss man die trotzdem bezahlen, denn es ist nur im Presi inbegriffen, was offeriert wurde. In diesem Fall ginge der Fisch an den Architekten - falls dieser von Dir für die Ausschreibung beauftragt wurde, denn das wäre vorhersehbar gewesen, dass diese Offerte nicht ausreicht.

    Im OR ist bei den Werkverträgen nicht vorgesehen, dass eine Offerte "einfach so" um 10% überschritten werden darf. Die 10% kommen vermutlich daher, dass man bei unpräzisen Aufwandschätzungen, wie Grabenlängen oder Flächen einer Pflästerung, sicher nie mehr als 10% danebenliegt.

  9. Lobima4 Beiträge22. Januar 2011
    Also vielen Dank für die Antworten. Ich bin jetzt mal gespannt auf die Erklärungen und Argumente des Architekten und Baumeister.