Nachdem wir vor einigen monaten endlich den Spatenstich hatten, sind wir auf
ein riesen problem gestossen.
Wir haben unser Bauvorhaben auf einen Budget gesetzt das auf dem Vorprojekt basierte +/- 20%. Von der Bank wurde dementsprechend auf diesem Gesamtbetrag die Kreditlimite gesprochen. Bis Baubeginn haben wir nie einen KV vor baubeginn gekriegt. Nach mehrmaligen Aufforderung (1 Monat nach dem Spatenstich) wurden wir vertrostet mit der Antwort das ja nun die grössten Posis bereits vergeben würden und das wir uns quasi keine Sorge machen sollen.
Nachdem ich per Zufall entdeckt habe das die Budgetposis des Architekten stark zu dem Budget das wir besassen (Vorprojekt) unterscheiden haben wir sofort einen KV vor Baubeginn verlangt. Dieser wurde in der Zwischenzeit bereits mit den vergebenen Arbeiten / Kosten aktualisiert.
Mit grossem Erstaunen mussten wir leider feststellen das der KV vor Baubeginn CHF 120'000.-- höher ausfiel als angenommen. Bis zu diesem Tage wurden wir nie über diese grossen Unterschied informiert.
Nun habe ich gelesen, das gestütz auf ein Budesgerichtsurteil vom 15.3.2005 der Architekt uns diesen KV UNAUFGEFORDERT hätte aushändigen müssen und das bei Fehlen eines solchens oder bei späterem Vorliegen der Architekt grundsätzlich haftpflichtig ist. Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?
Dazu ist nun zu sagen, dass dieser Mehrbetrag finanziell gar nicht tragbar ist.
Wenn wir diese vor Baubeginn gewusst hätten, hätten wir reagieren können.
Was würdet Ihr machen bzw. vorgehen?
Danke für eure Hilfe, welche ich dringend benötige
Ich bin überhaupt kein Experte. Ich würde da aber sofort reagieren und einen Bausachverständigen/Bauexperten (gibt es auch 2 in diesem Forum) um Unterstützung bitten. Wichtig ist jetzt keine Zeit zu verlieren.
Als wir damals den KV beim Vorprojekt erhalten haben, haben wir den Architekten darauf hingewiesen das trotz +/- 20% toleranz das bereits unsere
oberste Kostengrenze ist. Hätte man uns deshalb nicht schon denn aufmerksam machen müssen, dass wir bereits in diesem stadium massnahmen hätten treffen sollen?
Wenn du die verschiedenen Beiträge über Kostenüberschreitungen liest, stellst du schnell fest, das keiner dieser schwarzen Schafe, dich auf seine Fehler aufmerksam macht.
Hast du deine Aussage zu deiner Kostenobergrenze schriftlich dem Architekten abgegeben und kannst dies vorweisen.
Ein Rechtsstreit dauert.
In dieser Zeit sanieren neue Opfer die laufenden Kosten dieser angeblichen Planer.
JA Ich habe es Ihm auf einem Mail mitgeteilt. Auf das hat er auch geantwortet.
Meine Worte waren:
...Unser Problem ist, dass unsere freien Reserven bereits im Haus aufgeteilt wurden, und wir somit auf keine weitere zugreiffen können. Dazu kommt noch, dass falls wir uns auf die letzte
Kostenschätzung stützen und wir uns auch für die Entscheiden, wird unser Budget von CHF xxx Mio nochmals an die maximale Grenze strapaziert.
Diese obige geschilderte Ausgangslage würde dazu führen, dass sobald alle KV's bis Baueingabe eingeholt sind, und die Kosten nochmals um einiges höher ausfallen, die Banken den Kredit mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht sprechen werden und somit das Projekt aufs Eis gelegt werden müsste.
Hatte heute das Gespräch mit dem Architekten und der hat seine Fehler eingeräumt.
Sein Lösungsvorschlag um die Kosten zu reduzieren, war ziemlich einseitig
also am Ausbaustandart zu schrauben, sprich vielleicht kein parkett, weniger teurere Küche usw. Also lächerlich......
Nachdem ich dann aber gesagt habe, dass er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, und er somit eine verminderte Dienstleistung angeboten hat, erwarte ich auch eine Kostensenkung seinerseits.
Er gab mir keine Antwort........
Wie seht ihr das? Ihr wurdet auch keine Abschreibungen eurerseit machen wir können ja nichts dafür und so wie es aussieht sind wir ganz klar im recht!