ich war hier drin in unserer "Bauzeit" aktiv und hab schon damals viele tolle Inputs bekommen. Nun hab ich wieder mal ein Anliegen.
Unsere Ausgangslage: unser Terrassenboden war von Anfang an unser Sorgenkind. Es ist ein Kunstharzfliessbelag, der UV-Beständig und lichtecht sein sollte. Im Normalfall ein schöner und vorallem auch praktischer Bodenbelag. Unserer war aber bereits von anfang an optisch ganz schlecht gemacht und hat uns am meisten Nerven gekostet. Selbstverständlich steht das so im Abnahmeprotokoll und auch in der 2-Jahres-Garantieabnahme drin.
Nun ist es soweit, das vor gut 3/4 Jahren (gute 2 1/2 Jahren nach Bauende) unser Architekt eine Expertise hat machen lassen und diese besagt eindeutig, dass NICHT der Unterlagsboden das Uebel ist (die ausführende Boden-Firma xyz wollte alles darauf abschieben) sondern wirklich der Kunstharzfliessbelag nicht hält was er verspricht. Inzwischen haben wir sogar noch x Blasen, überall wo ein Teppich, ein Blumetopf oder sonst was stand gibt es bleibende Abdrücke (und das obwohl der Boden lichtecht sein tollte) usw. Kurz und gut: optisch ist der Boden absolut nichts schönes und macht so keine Freude!
Unser Architekt sagt immer (wir haben das aber selber rechtlich nicht abklären lassen) das wir der zuständigen Firma eine Chance geben MÜSSEN alles so zu machen, das es i.o. ist. Mir graut davor ... sie mussten bereits einmal kleine Schäden beheben und das war ne Katastophe. Unser Architekt und auch die Boden-Firma xyz haben bereits Anwälte im Einsatz, aber es geht einfach garnichts vorwärts und die 5 Jahres Garantie ist im 2013 fällig.
Wie sieht das nun aus:
. Müssen wir der Boden-Firma xyz wirklich eine Chance geben (der Boden muss komplett raus und neu gemacht werden ... fragt sich dann nur ob es dann entlich optisch ansprechend wird oder ob es wieder in einer Katastrophe endet?) oder dürften wir z.b. in Eigenregie den Boden raus machen lassen und einen anderen Boden reinmachen lassen und dann die Rechnung dafür an die Boden-Firma xyz senden?
. Was wenn die 5 Jahres Frist ausläuft ... haben wir dann kein Anrecht mehr auf Garantieleistungen? Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, das die Boden-Firma xyz darauf hinaus will!!!
. Was könnten wir sonst noch machen? Selber einen Anwalt gegen unseren Architekten und gegen die Boden-Firma xyz nehmen --> frag mich nur ob es was nützt oder ob es Geldverschwendung ist.
Ich hoffe habe mich verständlich ausgedrückt - sonst einfach nachfragen.
Freue mich auf fundierte und rechtlich gestütze Rückmeldungen die uns irgendwie weiterhelfen könnten.
Grundsätzlich ist es so, dass das Unternehmen die Nachbesserung selbst ausführen darf...somit ihren Mangel auf eigene Kosten selbst beheben darf. Es gibt allerdings Fälle bei denen man dies auch ablehnen kann. Das hängt aber davon ab, wordurch der Fehler entstand, was an der Leistung mangelhaft wäre.
Wenn es zeitlich eng würde, kann man die ablaufende Gewährleistung auch unterbrechen lassen. Dann bleibt dieser Punkt auch nach dem entsprechenden Datum als Mangel bestehen. Darüber sollte Dich der Architekt aber aufklären können.
Ich habe zu diesen Böden auch schon in früheren Threads geschrieben....und dort auch meist bemängelt, dass sich zuviele in diesem Segment tummeln, die ausschliesslich das grosse, schnelle Geld sehen, aber von der Ausführung solcher Beläge keine Ahnung haben. Da ich schon viele Tausende Quadratmeter solcher Beläge im Industriebereich haben ausführen lassen, kenne ich auch die Anforderungen an den Ausführenden, die notwendigen Vorarbeiten... das beherrschen sehr gute Firmen im Schlaf...die anderen, und davon gibt es einige, eben weniger oder überhaupt nicht. Darüber ist man sich als Bauherr zwar nicht bewusst, aber der Architekt müsste wissen was er ausschreibt und wem er den Auftrag erteilt.