Wir starten den Bau unseres EFH gleichzeitig mit dem EFH auf der Parzelle nebenan. Von der Logik her, müsste man so doch beim Bau kosten sparen können, oder ist das zu einfach interpretiert?
Als Beispiel müsste man doch mit einem Kran beide Parzellen bedienen können?
Sind meine Überlegungen korrekt, oder liege ich falsch? Wo liesse sich mit einem gleichzeitigen Bau noch kosten sparen/teilen?
Wäre froh um eure Inputs, da der Baustart vor der Türe steht und ich das gerne vorher noch beim Bauleiter anbringen möchte.
Wenn ihr die beiden Gebäude genau gleichzeitig hochzieht, benötigen beide auch zur gleichen Zeit den Kran - Verzögerungen liegen da auf der Hand. Der bessere Bauleiter wird sich durchsetzen, könnte also zum Ärgernis werden, wenn es bei einer Partei zu Verspätungen kommt, bei der anderen aber nicht.
Die Installationskosten für den Kran sind meines Erachtens vernachlässigbar.
Wie sieht's aus mit einer gemeinsamen Wärmepumpe?
Hinweis: Aus dem oben geschilderten Grund haben wir auf einen gemeinsamen Kran verzichtet. Wir wohnen seit 3 Monaten, beim Nachbar dauert's unter anderem aufgrund seiner Änderungswünsche noch drei Monate. Wer wäre wohl für die Mehrkosten des Kranes aufgekommen?
Hallo Brasser, danke für dein Feedback. Der Bauleiter ist derselbe. Und eine gemeinsame WP gibts auch nicht.
Habe leider keine Ahnung was die Installation eines Krans kostet, aber wahrscheinlich ist/war meine Vorstellung der Höhe dieses Betrages falsch. Ich dachte, dass köntne doch noch ein rechter Betrag sein.
In diesem Fall würdest du ein "gemenisamer/gleichzeitiger Bau" nicht empfehlen - ausser beide Parteien hätten keine Änderungswünsche mehr?
da der Baustart vor der Türe steht und ich das gerne vorher noch beim Bauleiter anbringen möchte.
Hallo p001
Wenn der Baustart vor der Tür steht, sind ja alle Aufträge schon erteilt. Einsparungen hätte man, je nach örtlichen Gegebenheiten und passende Verhandlungen durchaus erzielen können. Nun wird Dir wohl aber niemand mehr freiwillig Nachlässe anbieten.
Wenn beide Projekte vom gleichen Architekten geplant wurden, hätte dieser sehr Wohl, bei doppelter Auftragsvergabe (bei gleichen Unternehmen/Handwerkern), einen entspr. hohen Nachlass erzielen können. Bei GU-Bauten wird dies zwar intern so vereinbart, aber dann bekommst Du selbst natürlich keine Preisminderungen davon zu spüren.
Deine Frage...oder die entspr. Verhandlungen hättest Du also schon früher stellen, bwzw. führen müssen.
Wenn beide Projekte vom gleichen Architekten geplant wurden, hätte dieser sehr Wohl, bei doppelter Auftragsvergabe (bei gleichen Unternehmen/Handwerkern), einen entspr. hohen Nachlass erzielen können. Bei GU-Bauten wird dies zwar intern so vereinbart, aber dann bekommst Du selbst natürlich keine Preisminderungen davon zu spüren.
Danke - Beide Parteien bauen mit demselben GU. Der Aushub wird bei beiden vom selben Unternehmen gemacht. Soviel weiss ich. Für die restlichen Arbeiten sind die Ausschreibungen sicherlich schon gemacht worde, allerdings haben wir für diese noch keine Unterlagen zur Unterschrift erhalten, deshalb denke ich, dass hier allefalls noch etwas möglich wäre.
Ja, da diese Leistungen im Bereich der Baunebenkosten nicht GU-Vertragsbestandteil sind, wäre es durchaus möglich (wenn der Nachbar die gleiche Meinung vertreten würde) vor Vergabe, gemeinsam, über einen Nachlass zu verhandeln. Ob dies Erfolg hat, hängt ggf. auch vom Bauleiter und seinem Willen zur Mitwirkung ab... denkbar wäre es aber den Preis zu reduzieren. Die obligatorische Baustelleneinrichtung lässt sich z.B. wunderbar teilen.. auch Nachlässe bei zwei gleichzeitigen Aufträgen, am gleichen Ort, zur gleichen Zeit sind verhandelbar.