Hallo Forum
Meine Lebenspartnerin und ich haben eine Neubauwohnung gesehen dass uns sehr interessiert.
Es wird fleissig gebaut und sollte nächsten Jahr fertig sein.
Ort: Basel
Wegen der Finanzierung ist es so, dass wir jetzt schon 20% EK bringen müssten für den Kaufvertrag.
Das Geld hätten wir fast schon.
Wäre es möglich gespartes, ganze 3.Säule und ca. 30'000.- von der PK zu nehmen für
eine Anzahlung zu machen?
Oder ist es in dieser Form nicht möglich das so für eine Anzahlung zu machen?
Wenn das so möglich wäre, welche Kosten kommen noch dazu?
Notarkosten sind wieviel in %?
Kann man die aufteilen mit dem Verkäufer?
Könnt ihr uns ein bisschen unterstützen mit eure Antworten?
Vielen Dank im Voraus...
das hängt davon ab, was ihr für ein angebot von der bank bekommt. seit 1.7.12 gilt, dass mindestens 10% bar (erspartes oder 3a) geleistet werden müssen. viele banken wollen jetzt aber schon 20% cash und akzeptieren kein pensionskassengeld mehr.
alle anderen fragen sind verhandlungssache mit dem verkäufer. wir haben die notar und grundbuchkosten 50/50 geteilt. wieviel das ist, kommt sehr auf den ort an. bei uns in solothurn sind es ca. 1500.-. je nachdem müsst ihr noch schuldbriefe eröffnen, die preise hängen jedoch auch vom ort ab.
lg
nachtrag: ohne garantie wird wohl keine bank die 20% ausbezahlen, bzw. ihr müsstet diese wohl mit ek decken. wir bezahlen erst in einem monat einen drittel, die wohnung ist bis dahin jedoch schon soweit gebaut, dass sie diesen drittel locker garantieren kann. wäre der baufortschritt noch nicht soweit, hätte unsere bank nur mit einer schriftlichen bankgarantie des verkäufers bezahlt.
Hallo danke für eure hilfreiche Antworten
Die Wohnung ist in Basel.
Ich habe eine Frage zu den Notarkosten.
Sind das die folgende Sachen die ich zusätzlich
zu KP bezahlen muss?
-Notarkosten (% in BS?)
-Schuldbrief (% in BS?)
-Grundbuch (% in BS?)
-Handänderung (% in BS?)
Ich werde versuchen 50/50 mit dem Küfer auszuhandeln
Ist das alles was ich Notarmässig bezahlen muss?
Was kommt zum KP noch dazu?
Versicherungen etc. muss ich erst dann bezahlen wenn ich dort lebe.
Ich habe im Kaufvertragmuster gesehen das folgendes für die Handänderungssteuer steht:
Gemäss Paragraph 4 Absatz 2a des Handänderungssteuergesetzes ist die Käuferschaft in diesem Fall von den Handänderungssteuer befreit.
Sie wird die Steuerverwaltung Basel Stadt umgehend informieren., falls die Voraussetzungen der Steuerbefreiung innert sechs Jahre wegfallen. In diesem Fall hat die Käuferschaft dannzumal ihren Anteil an der Handänderungssteuer in Höhe von 1.5% des Kaufpreises an die Steuerverwaltung zu bezahlen.
Die Frage ist ob das so stimmt dass wenn ich innert 6 jahre drinnen wohne keine Handänderungssteuer bezahlen muss?
Oder kann die Verkäuferschaft dass so im Vertrag rein schreiben? Ist das richtig?