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Kauf einer bestehenden Immobilie, Achtung bei der Gebäudeversicherung

4Antworten1’859Aufrufevon sombrero · 21. Oktober 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. sombrero121 Beiträge21. Oktober 2014
    Hallo zusammen

    Wir haben letzte Woche eine Immobilie gekauft. Die bestehende Gebäudeversicherung für Gebäude- und Wasserschäden war noch vom Vorbesitzer gedeckt (bezahlt bis Ende Oktober).

    Achtung:

    Wer nach Verschreibung die Kündigungsfrist von 14 Tagen verstreichen lässt, hat keine Möglichkeit mehr, die Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen. Bei einer Hausverschreibung hat man immerhalb 14 Tage Zeit dies zu tun. "Verschwitzt" man das, läuft die Versicherung des Vorbesitzers weiter und man hat nur im Rahmen der allg. Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, die Versicherung zu künden...

    Dies als Info. Wussten wir auch nicht, wir haben es aber noch frühzeitig gemerkt.

  2. Urs Tischhauser1’559 Beiträge22. Oktober 2014
    Lieber Sombrero

    Dies sollte eigentlich im Kaufvertrag, welcher Du ja sicher vörgängig vom Notariat erhalten hast, stehen!

    Hasta la vista, Urs

  3. Notar_Thomas_Winkler15 Beiträge24. Oktober 2014
    Neu sind es übrigens 30 Tage ab Eigentumsübergang (das heisst ab Grundbucheintrag, nicht ab Verurkundungsdatum). Die Versicherung ihrerseits hat 14 Tage Zeit zu kündigen.

    Dies gilt nicht für die Grundversicherung, welche beidseitig unkündbar ist.

    Es ist, wie von Herrn Tischhauser korrekt angemerkt, die Aufklärungspflicht des Notars, die Käufer darauf hinzuweisen.

  4. makrthekaiser411 Beiträge26. Oktober 2014
    Neu sind es übrigens 30 Tage ab Eigentumsübergang (das heisst ab Grundbucheintrag, nicht ab Verurkundungsdatum). Die Versicherung ihrerseits hat 14 Tage Zeit zu kündigen.

    Dies gilt nicht für die Grundversicherung, welche beidseitig unkündbar ist.

    Es ist, wie von Herrn Tischhauser korrekt angemerkt, die Aufklärungspflicht des Notars, die Käufer darauf hinzuweisen.
    Sehe ich das richtig, dass ihr hier von einer Versicherung redet welche bei mir (Kanton BL) eh obligatorisch und nur bei der BGV möglich ist und eine Kündigung somit eh nicht möglich?

  5. booker1’201 Beiträge2. November 2014
    Hallo makrthekaiser

    Das ist korrekt, in den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung eh obligatorisch und von demher ja auch nicht kündbar. Einzig eventuelle Ergänzungen bei privaten Anbietern zu weiteren Risiken, die durch die kantonale Versicherung nicht gedeckt sind, sollten in Betracht gezogen werden. Z. Bsp. Wasserschäden, Erdbebenrisiko etc. Aber die werden ja eh durch en jeweiligen Besitzer abgeschlossen.