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Kandelaber versetzen

1Antwort793Aufrufevon Zeroes · 23. März 2022letzter Beitrag vor 5 Jahren
  1. Zeroes1 Beiträge23. März 2022
    Hallo zusammen

    Wir planen eine Garage anzubauen. Dafür müssen wir einen Kandelaber versetzen, der auf unserem Land ist (nicht im Grundbuch eingetragen). Der Nachbar ist damit einverstanden, dass wir den Kandelaber auf sein Land versetzen.

    Nun - wer trägt die Kosten für die Versetzung? Wie sehen da die rechtlichen Grundlagen aus (Kanton Luzern)? Der Kandelaber gehört der Gemeinde, die CKW hat den Auftrag bzgl. Unterhalt. 

    Danke für euere Antworten! 

  2. mademan44411 Beiträge23. März 2022
    Hallo Zeroes,

    ich kann dir leider keine Erfahrung aus dem Kanton Luzern geben. Bei unserem Neubauprojekt (Kanton BL) stand aber ein Kandelaber genau da wo später die Einfahrt hin soll. Zudem war er natürlich für den Bau im Weg.

    Der wurde abgebaut und wird am Ende des Bauprojekts neu in der Ecke des Grundstücks wieder aufgestellt. Die Kosten für das Versetzen trägt die Gemeinde. Unser GU welches in der ganzen Schweiz Häuser baut, hat uns auch von Anfang an gesagt, dass das in 99 % der Fälle von den Gemeinden gezahlt wird.

    Gruss, Thomas