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Grundbucheintrag von Schächten und Lampen?

1Antwort1’669Aufrufevon Walter · 8. Oktober 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Walter600 Beiträge8. Oktober 2010
    Hallo zusammen

    Müssen Strassenlampen und Schächte im Grundbuch eingetragen werden? In unserer zukünftigen Grundstücksecke wird es eine Strassenlampe und einen Kontrollschacht haben. Birgt dass Nachteile? Pflichten?

    Danke für Eure Inputs.

    Gruss Walter

    Erklährung zum Bild:

    Der orange Streifen bleibt im Besitz der Gemeinde.

    Leitungen.jpg

  2. VanTor256 Beiträge10. Oktober 2010
    Hallo Walter

    Eigentlich müsste es einen Eintrag im Grundbuch unter Dienstbarkeiten (Lasten und Rechte) geben. Wo ein Schacht ist, müsste auch eine Leitung sein. Handelt es sich um einen Elektroschacht?

    Also wäre dies eine Last für euer Grundstück: Durchleitungsrecht für entsprechende Werkleitung zugunsten der Gemeinde oder so.

    Der Nachteil kann höchstens sein, dass der Schacht nicht überdeckt/überpflanzt werden darf und am besten von der Strasse her zugänglich bleibt, damit für Wartung und dgl. niemand durch euren Garten laufen muss.

    Vielleicht erhaltet ihr eine einmalige Entschädigung dafür, dass ihr diesen kleinen Teil eures Grundstück nicht nutzen könnt?

    Gruss von VanTor