Für die Heizungsänderung benötigst Du eine Baueingabe...das ist ein relevantes Bauteil, auch im Bezug auf Brandschutz. Du musst ja zudem noch einen Schornstein, passend zur Heizungsleistung, einbauen lassen. Dies wird dann später ggf. auch noch vor Ort kontrolliert. Wobei dies dann vom Feuerschauer (oder wie man den in SZ nennt) geprüft und abgenommen wird. Bei einer jüngsten Bauselle in BE kam dieser allerdings nicht mehr vorbei.
Wenn Du sonst noch Änderungen an der Fassade ausführen möchtest...ggf. auch erst später.. dann wäre dies natürlich genau der passende Zeitpunkt dies beim Bauantrag gleich einzuplanen.
Für die Entfernung der Trennwand müsste geklärt sein, dass dies nicht tragende Funktionen hätte (?), wenn doch, muss dies mit dem Statiker (Bauingenieur) abgestimmt sein. Dazu braucht es aber keine Bewilligung. Ebensowenig für die Erneuerung der Stromleitungen.