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Hypothek: Verzicht auf Verrechnungsrecht

1Antwort4’260Aufrufevon Beton · 8. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Beton161 Beiträge8. September 2009
    Im Hypotheken-Vertrag steht:

    Verzicht auf Verrechnungsrecht

    Der Schuldner verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der Bank zu verrechnen.

    Dieser Verrechnungsverzicht gilt nicht im Falle des Konkurses der Bank.
    Der 2. Satz heisst ja, dass wenn die Bank Konkurs geht und meine Hypothek z.B. 400'000.- ist und auf meinem Sparkonto z.B. 100'000.- liegen,

    das meine Hypotheken Schuld nur noch 300'000.- ist.

    Aber beim 1. Satz frage ich mich einfach auf was für Forderungen die sich beziehen könnten?

  2. Adi68434 Beiträge9. September 2009
    ich könnte mir vorstellen, dass die bank damit verhindern will, dass du z.b. eine hypothek hast, diese zu 4 % verzinsen musst und gleichzeitig ein guthaben in der selben höhe wie die hypothek hast, das du nur zu 1 % verzinst bekommst. ohne diese klausel könntest du ja sagen, dass sie die beiden beträge miteinander verrechnen sollen und du somit keinen zins zu zahlen hättest /emoticons/default_cool.png