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Hopp Schwiez :)

24Antworten5’339Aufrufevon HoppSchwiez · 24. März 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Sonnenblume27. März 2010
    Diese Gewinnsteuer von der du mir erzählt hast fällt ja glaube ich nur auf den Betrag an den der Käufer nun mehr erzielt als beim kauf.

    Wenn er für 500t gekauft hat und für 600t verkauft muss er die Steuer "nur" auf 100t zahlen!?

    Richtig?

    Da der keinen Gewinn macht kann ich das Thema also glaube ich vergessen!?
    Wie der Name schon sagt. Die Grundstückgewinnsteuer ist nur auf den Gewinn fällig.

    ABER wenn Du nicht (schwarz auf weiss bewiesen) weisst wieviel er Bezahlt hat kannst Du auch nicht sicher sein, dass nicht doch ein Gewinn herausschaut. Bei uns sind die Landpreise innerhalb von 3 Jahren um 25% gestiegen und der Trend dürfte auch noch so weiter gehen, denn das Fricktal boomt (Technopark in Kaiseraugst etc.).

    Vielleicht stammt die Wohnung noch von seinen Eltern und er hat sie geerbt?

    Wie Automation schon schreibt, für einen realistischen Rat von uns brauchen wir harte Fakten von Dir.

    Oder hast Du Angst davor einer von uns könnte sich Dein Schnäppchen unter den Nagel reissen? /emoticons/default_wink.png

  2. HoppSchwiez129 Beiträge27. März 2010
    Du die Info die du mir diesbezüglich gegeben hast reicht mir so schon vollkommen aus.

    Danke!

    Die Preise von Immos kann ich schon selbst grob abschätzen.

    Bin ja nicht ganz doof und total aus der Welt /emoticons/default_wink.png

    Die Feinheiten sinds halt.

    Wie zb euere Tips mit Verpfändung usw.

    Und habe auch gleich noch eine ganz einfache Frage.

    1. Ist es denn üblich sich vom Verkäufer eine Betreibung zeigen zu lassen?

    Gruss

  3. Sonnenblume28. März 2010
    Die Preise von Immos kann ich schon selbst grob abschätzen.

    Bin ja nicht ganz doof und total aus der Welt /emoticons/default_wink.png

    Die Feinheiten sinds halt.
    Kannst Du auch die Preise vor 10 oder 20 Jahren schätzen?

    Wenn das Objekt Deiner Begierde ziehmlich neu ist ist es mit dem Schätzen natürlich einfach, aber dann gibt es bestimmt einen ernsteren Grund, warum die Wohnung günstig angeboten wird. Schliesslich kauft niemand einfach so eine Wohnung um sie einige Monate später mit Verlust zu verkaufen. Der Grund muss auch nicht unbedingt ein Schlimmer wie Geldnot oder Nachbarschaftsstreit sein, vielleicht wird man ja vom Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsort versetzt , hat den Job verloren oder lässt sich scheiden.

    Und habe auch gleich noch eine ganz einfache Frage.

    1. Ist es denn üblich sich vom Verkäufer eine Betreibung zeigen zu lassen?

    Gruss
    Da habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung. Wir haben ja mit einem GU neu gebaut und da ist es sehr empfohlen die Auskunft der Betreibungsamtes einzuholen.

    Ein kleines Detail: Du lässt Dir nicht eine Betreibung zeigen sondern einen Auszug aus dem Betreibungsregisters.

    Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende

    Daniela

  4. Ritchie861 Beiträge29. März 2010
    Ich weiss nicht, ich weiss nicht....

    ... aber irgendwie habe ich das Gefühl dass uns HoppSchwiez veräppeln will.

    Sie oder Er fragt und fragt und... aber liefert nie etwas konkretes. Auch in anderen Threads.

    Gruss

    Ritchie

  5. Automation2’255 Beiträge29. März 2010
    Vielleicht Panik, dass jemand erfährt wo das Objekt sich befindet und es ihm vor der Nase wegschnappt /emoticons/default_wink.png.