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Hopp Schwiez :)

24Antworten5’339Aufrufevon HoppSchwiez · 24. März 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. HoppSchwiez129 Beiträge24. März 2010
    Grüezi!

    Ihr müsst mir helfen!

    Wir sind recht unerwartet zu einer günstigen Wohnung

    gekommen die uns angeboten wurde.

    Eigentlich wollten wir mieten.

    Jetzt kaufen wir vorraussichtlich.

    Soweit so gut.

    Das geht, bzw muss jetzt sehr schnell gehen.

    Nicht das uns jemand das Ding vor der Nase wegschnappt.

    Ich bin jetzt wie gesagt kein Profi der sich bereits ein halbes Jahr eingelesen hat und die Zeit fehlt jetzt dazu.

    Das sollte alles innerhalb weniger Tage über den Tisch gehen.

    Wie geh ich jetzt am besten vor?

    Ich dachte mir dass ich morgen versuche zu 1-2 Banken zu gehen und mir den Kredit absegnen lasse.

    Als nächstes wollte ich mir schnell einen Gutachter besorgen der

    mich am Montag in die Wohnung begleiten kann und mir seine einschätzung als auch einen Schätzwert mitteilen kann.

    Als Sicherheit für mich und die Bank wird sowas vorraussichtlich auch sehen wollen.

    Dann wollte ich die Sache eigentlich direkt unter Dach und Fach bringen wenn das Geschäft so gut ist wie ich denke und die Bank sich nicht quer stellt.

    Was gibt es weiteres zu tun?

    Was habe ich vergessen?

    Habt ihr sonst gute Tips für mich?

    Vielen DANK

  2. Automation2’255 Beiträge25. März 2010
    Hallo Hopp Schwiez.

    Wenn du so unter Druck gesetzt wirst, würde ich mich zuerst erkundigen wieso.

    Immerhin gibst du einige Hundertausend Franken aus, da würde ich mich nie hetzen lassen. So schnell wirst du bei den Banken auch nicht Geld kriegen, ausser du kannst Siptzen-Sicherheiten anbieten.

    Mein Tipp:

    Nicht hetzen lassen, auch wenn es so verlockend klingt. Es zuviele Dinge die betrachtet werden müssen, die in dieser kurzen Zeit kaum möglich sind. Wenn du im nachinein Ärger hast, dann ist dies eine teure Geschichte.

    P.S.

    Wenn schon Hopp Schwiez, dann lieber so:

    Hopp Schwiiz /emoticons/default_wink.png

  3. HoppSchwiez129 Beiträge25. März 2010
    Da stimme ich dir grundsätzlich gerne zu!

    Ich werde auch nicht unter Druck gesetzt.

    Setzte mich selbst unter Druck /emoticons/default_wink.png

    Wenn aber etwas für 20% unter Marktwert auf dem Markt ist dann ist Zeit nehmen in aller Regel eine schwierige Geschichte.

    Das man ordentlich prüft und nichts überstürzt versteht sich von selbst.

    Aber zu lange rummachen bringt ja auch nichts.

    Was würdest du denn noch tun?

    Bzw. für was würdest du im Zweifel mehr Zeit benötigen an meiner stelle?

    gruss

  4. Automation2’255 Beiträge25. März 2010
    Da wäre als erstes die Frage wieso 20% unter dem Marktwert?

    - Braucht der Verkäufer dringend Geld?

    - Oder hat es da doch noch andere Dinge drin.

    Der Zustand der Wohnung und des ganzen Hauses muss sehr gut betrachtet werden. Sonst könnt ihr böse Überraschungen für Rennovationen erleben, die die 20% schnell zunichte machen.

    Ne ordentliche Prüfung in ein paar Tagen machen, finde ich sportlich. Ein Auto wird stundenlang Verglichen, mit Testfahrten etc. geprüft. Bei einem Objekt sollte dies doch auch der Fall sein, schliesslich gehen hier locker 10 - 15 x mehr Kohle weg. Ich hätte einfach Mühe innerhalb ein par Tagen, ein paar Hundertausend Franken Schulden zu machen, ohne alle Details zu wissen.

    Fragen wie:

    - Kennt ihr denn die üblichen Wohnpreise in der Umgebung?

    - Was kriegt ihr genau für das Geld?

    - Wie ist der Zustand der einzelnen Objekte?

    - Wieviel Geld wird noch für Rennovationen benötigt? (Oder ist es ein Neubau?)

    Zudem müsst ihr die Bank auf eurer Seite haben und dazu braucht es eine gesunde finanzielle Ausgangslage eurer Seite.

    Also wenn der Verkäufer keinen Druck macht, dann wieso die Eile?

  5. HoppSchwiez129 Beiträge25. März 2010
    Naja, wie gesagt.

    Würde der Preis dem Marktwert entsprechen oder sogar etwas darüber liegen hätte ich da auch keine Eile.

    Aber je besser der Deal desto schneller muss man sich halt entscheiden.

    Schließlich macht das Angebot die Nachfrage.

    Und gehen wir jetzt mal davon aus das unsere Einschätzung richtig iist dann ist es ja wohl erstens so das es da nicht lange dauert bis ein anderer schnell entschlossen ist und es einem dann wegschnappt zum zweiten wäre es so das wir ziemlich lange suchen müssten um wieder sowas zu finden.

    Die preise kennen wir schon etwas und es liegt deutlich unter anderen Dingen.

    Zudem dachte ich mir halt, wenn man einen Sachverständigen mitnimmt und dem 1000 Franken zahlt das der einem schon recht genau sagen kann ob die einschtzung stimmt oder nicht.

    Dafür ist der ja schließlich da und bekommt gutes Geld!?

    Ich mein man kennt es ja vom gebraucht Wagen kauf.

    Es gibt teure, normale und günstige Angebote und je günstiger etwas ist desto schneller ist es weg.

    Angebot und Nachfrage.

    Warum der das günstig verkauft?

    Naja, das ist immer so eine Frage /emoticons/default_smile.png

    Erzählen kann der dir ja viel.

    Aber wie auch auf dem gebrauchtwagen Markt gibt es ja überall teurere und weniger teure Angebote.

    Könntest du auch Fragen warum so viele einen Markler nehmen und da viel Geld verschenken bzw warum einer seinen gebrauchtwagen beim Händler abgiebt und 2-3 tausend Franken "verschenkt".

    Vielleicht weils einfacher ist, vielleicht weils schneller geht, vielleicht weil er meint besseres zu tun zu haben, vielleicht weil er zu viel Geld hat, vielleicht von allem etwas.

    Wer weiss.

    Wie gesagt, Gutachter brauchen wir ja auf jeden Fall.

    Wenn der meine Einschätzung aber bestätigt dann wüsste ich eigentlich nicht was noch gross im Weg steht?

    Viele der Dinge die du aufgezählt hast müsste der dann ja abklären, beurteilen, abschätzen können!?

    Ist doch sein Job?

    Und wenn der mir sagt das er das auch teurer einschätzt solls mich letztlich nicht kümmern warum der das "günstig" verkauft, oder?

    Habe noch wo anders gelesen das man in die Protokolle von Eigentümer Treffen schauen sollte.

    Was gibts noch?

    Desweiteren bin ich jetzt echt etwas ängstlich🙂

    Bin ja von Natur aus sehr Misstrauisch.

    Die Bank will natürlich die Unterlagen von der Wohnung.

    Kann ich mich da drauf verlassen das die nicht selbst zuschlagen (oder ein Schwager vom Sachbearbeiter oder so) ? /emoticons/default_smile.png

    Also natürlich wieder nur gesetz den Fall es wäre so ein Schnäppchen wie wir vermuten?

    Würde ungern was falsch machen bzw ein super Geschäft verpassen!

    Ist ja auch verständlich nehm ich an.

  6. Sonnenblume25. März 2010
    Bin ja von Natur aus sehr Misstrauisch.
    Wenn dem so ist wirst Du Dir auch Zeit lassen das Angebot zu prüfen. So mancher hat schon geglaubt ein Schnäppchen zu machen und hat es nachher bitter bereut.

    Eine Wohnung ist kein Gebrauchtwagen. Je nach finanzieller Situation steht die Altersvorsorge, auf jeden Fall aber ein beträchtlicher Teil Deiner Vermögens, auf dem Spiel.

    Einfach so Geld verschenken, das gibt es nicht!

    Ohne Expertise würde ich die Finger davon lassen. Wenn möglich würde ich mich auch in der Nachbarschaft umhören ob es Probleme gibt (Streit unter Nachbarn z. Bsp.) oder vielleicht wird in der Nachbarschaft gebaut und die schöne Aussicht ist im Eimer?

    Möglicherweise sind Pfandrechte auf die Liegenschaft eingetragen oder der Besitzer braucht dringend Geld. Da wäre es interressant ob er Betreibungen am Hals hat.

  7. HoppSchwiez129 Beiträge25. März 2010 · bearbeitet
    Kannst du mir das mit den Pfandrecht genauer erklären?

    Wie genau darf ich mir sowas vorstellen bzw welche Nachteile entstehen daraus?

    Die Betreibung.

    In wie fern kann mich denn eine Betreibung des Verkäufers betreffen?

    DANKE

  8. dreale108 Beiträge25. März 2010
    Wenn aber etwas für 20% unter Marktwert auf dem Markt ist dann ist Zeit nehmen in aller Regel eine schwierige Geschichte.
    Da wäre ich schon mal seeehr vorsichtig. Niemand verschenkt freiwillig 20%. Der Mensch ist ein ewiger Optimierer. Und Je knapper die Ware ist, desto mehr wird optimiert. Normalerweise gehört Geld zur knappen Ware. Dass Einer freiwillig und ohne ersichtlichen (oder versteckten) Grund nur auf 80% optimiert, glaube ich nicht.

    Hoffe aber trotzdem dass es für dich klappt.

    gruss

    dreale

  9. HoppSchwiez129 Beiträge25. März 2010
    Vielen Dank!

    Verrät mir mir jetzt mal einer was es mit dem Problem um das Pfandrecht und der Betreibung auf sich hat?

  10. Automation2’255 Beiträge26. März 2010
    Pfandrecht:

    Sichert dem Gläubiger die Rechte an einer Sache, falls der Schuldner den Forderungen des Gläubigers nicht gerecht wird.

    Kann also sein, dass du dann einem Handwerker ne Rechnung bezahlen musst, weil der jetzige Besitzer keine Kohle mehr hat.

    Betreibungen:

    Je nach Forderungen an dem Objekt, werden evtl. die Gläubiger auf den neuen Besitzer des Objektes kommen. In wie weit dass rechtlich dann geht (Ohne Pfandrecht) weiss ich nicht.

    Nen anderen Tipp:

    Ist das Objekt im Internet ausgeschrieben, oder sonst wie? Wer weiss sonst noch von dem Super-Angebot?

    Die Bank wird dir das Objekt sicherlich nicht wegschnappen, auch kein Schwager vom Banker oder so.

    Lass dir zuerst die Finanzierung abklären, lass einen Sachverständigen ran, dann weisst du mehr.

  11. Sonnenblume26. März 2010
    Ein Pfandrecht wird im Grundbuch eingetragen, dass bedeuted Du kaufst es mit der Liegenschaft und stehst dafür grade wenn eine Handwerker - Rechnung nicht bezahlt wurde.

    Meine Überlegung wegen der Betreibungen war folgende:

    Wenn jemand Geldnot hat bezahlt er in der Regel Rechnungen nicht mehr. Dies führt zu Betreibungen die das Betreibungsamt festhält. So könntest Du unter Umständen feststellen ob der Verkäufer grosse Geldprobleme hat.

    Wenn dem wirklich so ist, müsstest Du abklären inwiefern Du Dich schützen kannst (musst) damit keine Handwerker-Pfandrechte mehr eingetragen werden können. Der Kauf ist ja erst gültig, wenn der Vetrag Unterschrieben und von einem Notar beglaubigt ist, es kann also durchaus einige Zeit zwischen Kaufzusage und Vertragsunterzeichnung/Beglaubigung vergehen.

    Ein Handwerker-Pfandrecht muss spätestens 3 Monate nach Abschluss der Arbeit angemeldet sein (wenn ich mich richtig erinnere).

  12. HoppSchwiez129 Beiträge26. März 2010 · bearbeitet
    Sehr gut, vielen Dank!

    Find ich ein bisschen merkwürdig das sollche Rechnungen an das Objekt und nicht den eig. Schuldner gebunden sein können!?

    Und vorallem das man sowas mitkaufen kann ohne das es einem gesagt wird bzw man es explizit unterschreibt.

    Aber gut.

    Wie umgeh ich das Risiko am besten?

    Soll ich mir ne Betreibung zeigen lassen?

    Gibt es sonst noch unbekannte bei einem Wohnungskauf?

    Fallen die man nicht erwartet?

    Also vom eigentlichen Objekt selbst jetzt mal abgesehen.

    Und wo ich grade dabei bin noch kurz eine andere Randfrage.

    Wieviel muss ich denn so round about im Kanton Zürich rechnen für das ganze drum herrum?

    Also Grundbucheintrag, Handänderung, Notar, Bank bearbeitung Gebühr usw.

    Was dürfte da das Grundpaket so in etwa kosten?

    DANKE

    PS: Prozentual oder als Betrag. Ist natürlich beides ok.

  13. Sonnenblume26. März 2010
    Wie gesagt Handwerkerpfandrechte sind im Grundbuch eingetragen. Wie übrigens auch Wegrechte, das Näherbaurecht oder andere Servitute.

    Ich weiss nicht genau ob Du einfach so das Grundbuch einsehen kannst aber versuchen würde ich es jedenfalls.

    Wegen der Betreibungen brauchst Du einen Auszug vom Betreibungsamt der Gemeinde wo Du hinziehen möchtest. Diesen Auszug kannst Du vom Verkäufer verlangen.Vom Betreibungsamt selber bekommst Du nicht ohne weiteres einen Auszug, wir hatten Glück und haben eine mündliche Aussage über unseren GU erhalten. Zusammen mit den positiven Informationen von Banken und ehemaligen Kunden hat uns das gereicht.

    Stolperfallen gibt es sicher viele. Deshalb möchte ich Dir den Ratgeber vom Beobachter empfehlen. Er gibt viele Tipps wie Stolperfallen erkannt und vermieden werden können.

    Wegen der Gebühren, schau mal hier:

    Gebühren - Ihr Grundbuchamt im Kanton Zürich

    Handänderungssteuer fällt im Kanotn ZH seit 2005 nicht mehr an. Aber Grundstückgewinnsteuer. Diese Muss glaube ich der Verkäufer bezahlen denn er macht ja den gewinn.

    hier ein Link:

    Kantonales Steueramt Zürich | Grundsteuern

    Vorsicht, für diese Steuer haftet in Zürich das Grundstück. Dass heisst, wenn der Verkäufer nicht zahlt darf der Käufer blechen.

    Grundsteuer (Grundstückgewinnsteuer) - Ihre Notariate im Kanton Zürich

    Bei diesem Link findest Du auch einen Gebührenrechner.

  14. HoppSchwiez129 Beiträge26. März 2010
    Vielen Dank Sonnenblume!

    Wie sichert man sich den gegen die fremde Gewinnsteuer ab?

    Schätze ja stark das da keiner auf gut Glück kauft wenn sowas möglich ist /emoticons/default_smile.png

    Und vielleicht habt ihr ja noch ein paar Profis hier die aus dem Ärmel in etwa abschätzen können wie hoch die Nebenkosten alle zusammen IN ETWA werden.

    Muß ich eher 3,5,10 oder 20 tausend für das ganze Drumherum einrechnen?

    DANKE

  15. Automation2’255 Beiträge26. März 2010
    Lieber Hopp Schwiez

    Genau deine vielen Fragen sind am Anfang immer da. Es gibt halt so vieles zu betrachten, von denen man gar keine Ahnung hat, oder schon gar nicht in den Sinn kommt.

    Das sind alles gute Gründe das Ganze halt langsamer anzugehen, weil genau eben, vieles zuerst in Erfahrung gebracht werden muss.

  16. HoppSchwiez129 Beiträge27. März 2010
    Hast du schon Recht, aber Zeit haben wir leider in dem Fall wenig /emoticons/default_smile.png

    Daher muss ich halt kucken ob ich das alles in der Zeit halbwegs gut unter den Hut bringe ohne zu grosse Fehler zu machen.

    Manchmal muss man das Eisen eben schmieden wenns heiss ist.

    Hoffe es stört dich nicht wenn ich Fragen stell?

    Oder soll ich besser abhauen und mir ein Buch kaufen? /emoticons/default_smile.png

  17. Sonnenblume27. März 2010
    Vielen Dank Sonnenblume!

    Wie sichert man sich den gegen die fremde Gewinnsteuer ab?

    Schätze ja stark das da keiner auf gut Glück kauft wenn sowas möglich ist /emoticons/default_smile.png

    Und vielleicht habt ihr ja noch ein paar Profis hier die aus dem Ärmel in etwa abschätzen können wie hoch die Nebenkosten alle zusammen IN ETWA werden.

    Muß ich eher 3,5,10 oder 20 tausend für das ganze Drumherum einrechnen?

    DANKE
    Wie Du in meinen Links nachlesen kannst sind die Notariatsgebühren in Zürich1/1000 (Fr. 1.- pro Fr. 1000) der Pfandsumme. Da Du nie einen Preis genannt hast kann Dir auch keiner die Gebüren berechnen.

    Unter dem letzten Link findest Du einen Gebührenrechner. Da kannst Du den Kaufpreis eingeben und bekommst die Notariats- und Handänderungsgebühren berechnet.

    Ich schätze Du musst Dich schon selber ein bischen bemühen./emoticons/default_biggrin.png

    Bei Fr. 1'000'000 Kaufpreis wären es laut Rechner Fr. 2576.- inkl. MWSt.

    /emoticons/default_wink.png

    Wenn Du sicher sein willst, dass Du nicht mit Deinem eigenen Geld für die Grundstückgewinnsteuer gerade stehst, musst Du den Verkäufer dazu kriegen, dass Du die zu erwartende Summe vom Kaufpreis abziehen und erst bezahlen kannst, wenn die Steuerschuld beglichen ist. Wenn er "kein Dreck am Stecken hat " müsste er darauf eigentlich eingehen.

    Bei unserer Bank haben wir übrigens keine Gebüren für die Erstellung der Akten bezahlt. Eine vom Bund unterstützte Grossbank wollte uns Fr. 500.- verrechnen.

  18. HoppSchwiez129 Beiträge27. März 2010
    Morgen Sonnenblume /emoticons/default_smile.png

    Habe grade parallel die Frage nochmals extra gestellt.

    http://www.haus-forum.ch/finanzierung-rechtliches-und-amtliches/9290-nebenkosten-beim-kauf.html

    Ist nett das du es so ausführlich erklärst aber mich würde vorab eher die geschätzten Gesamtkosten wissen.

    So einzeln habe ich Angst das ich Kostenpunkte vergesse.

    Diese Gewinnsteuer von der du mir erzählt hast fällt ja glaube ich nur auf den Betrag an den der Käufer nun mehr erzielt als beim kauf.

    Wenn er für 500t gekauft hat und für 600t verkauft muss er die Steuer "nur" auf 100t zahlen!?

    Richtig?

    Da der keinen Gewinn macht kann ich das Thema also glaube ich vergessen!?

    Nochmals danke für die nette Hilfe und schönes Wochenende.

  19. Automation2’255 Beiträge27. März 2010
    Hoffe es stört dich nicht wenn ich Fragen stell?

    Oder soll ich besser abhauen und mir ein Buch kaufen? /emoticons/default_smile.png
    Stören tut's nicht und ein Forum ist da um Fragen zu stellen.
    Vielleicht nennst du einfach mal ein paar Angaben über dein Superobjekt (Preis, Lage, Grösse, Zustand, etc.) und wir können dir mal eine subjektive Einschätzung geben, inkl. evtl. weitere Kosten.

    Ohne Angaben bleibt das Ganze viel zu wage. Wir wissen nicht mal ist e ein Neubau oder ein Rennovationsobjekt, oder.....

    Du merkst aber ja selber, dass anhand der zahlreichen Fragen und den vielen Unbekannten, doch mehr dahinter steckt. Deswegen ist es auch nicht möglich dir ne Liste mit allen Preisen und was must du schauen zu geben.

    Gib uns mal mehr Input, dann kann konkreter geholfen werden.

  20. Automation2’255 Beiträge27. März 2010
    Diese Gewinnsteuer von der du mir erzählt hast fällt ja glaube ich nur auf den Betrag an den der Käufer nun mehr erzielt als beim kauf.

    Wenn er für 500t gekauft hat und für 600t verkauft muss er die Steuer "nur" auf 100t zahlen!?

    Richtig?

    Da der keinen Gewinn macht kann ich das Thema also glaube ich vergessen!?

    Nochmals danke für die nette Hilfe und schönes Wochenende.
    Die Grundstückgewinnsteuer soll bloss der Verkäufer bezahlen. Im Normalfall wird ein Teil des Geldes für den Landkauf auf ein Sperrkonto gelegt. Falls der ehemlaige Besitzer die Grundstückgewinnsteuer nicht bezahlt, käme das Geld von diesem Sperrkonto zu Gunsten der Gemeinde. Das ist für euch die Beste Variante (War bei uns so).
    Da es sich aber um eine Wohnung handelt, frage ich mich wie das mit der Grundstückgewinnsteuer nun ist.

    Bei einem Haus ist es klar, da gehört das Land dem Hausbesitzer, bei Wohnungen aber? Sind ja mehrere Wohnungen auf dem gleichen Fleck Land. Gehört nun das Land allen entsprechend der Wohnfläche, oder zu gleichen Teilen, oder wie?