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Honorarforderung Architekt nach Entzug Mandat!

4Antworten3’880Aufrufevon Eos_1 · 9. Dezember 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Eos_141 Beiträge9. Dezember 2010
    Welcher Spezialist hier im Forum kann uns allenfalls weiterhelfen?

    Hier stichwortartig unsere Geschichte:

    - Architekt mit Projektierung eines DEFH beauftragt (KEIN VERTRAG vorhanden!!!)

    - Baueingabe wurde erstellt und an Behörden versandt.

    - 2 Tage nach Unterzeichnung der Baueingabe erhalten wir per Post die geschätzten Projektkosten (anhand m3-Preis), welche plötzlich 150'000.-- höher als unser (gemeinsames) Budget sind. Dies trotz mehrmaligem Nachfragen, auch anlässlich der Unterzeichnung der Baueingabe, wo man uns nochmals versicherte, dass das Budget eingehalten sei, die Berechung jedoch gerade nicht schriftlich verfügbar sei... Ok, vielleicht waren wir ja ein wenig blauäugig, aber wir haben uns auf sein Wort verlassen.

    - Unser Mit-Bauherr steigt entnervt aus dem Projekt aus.

    - Baubewilligung für DEFH wird erteilt!

    - Wir entscheiden uns nach langen Überlegungen für ein EFH, jedoch mit einem anderen Architekten (Vertrauen ist weg).

    Nun zur eigentlichen Frage:

    Der Architekt präsentierte uns nun die Rechung (nach fast 3 Monaten), welche er scheinbar anhand der SIA-Honorartabelle erstellt hat. Nun verlangt er für seine "tolle" Arbeit über 25% seines theoretischen Honorars (anhand des zu teuren Vorprojekts)!

    Wir haben nächte Woche einen Termin, um diese Rechung zu besprechen.

    - Wie sieht es rechtlich aus, wenn kein Vertrag vorhanden ist?

    - Eine Rechung nach Aufwand wäre uns am liebsten, jedoch kann ich diesen Aufwand nicht kontrollieren...

    - Wir sind bereit, ihm seine Aufwendungen zu bezahlen, jedoch nicht anhand seiner fehlerhaften Vor-Kalkulation.

    Wer weiss Rat? /emoticons/default_confused.png

    Danke für alle wertvollen Tips /emoticons/default_smile.png

  2. emil172’299 Beiträge9. Dezember 2010
    Versuchs mal mit einem fachkundigen Rechtsanwalt. Vor diesem Termin.

    Ein Vertrag kommt nicht nur durch gemeinsame Unterzeichnung eines Schriftstückes zustande, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Du lässt den eine Baueingabe machen, die Du unterzeichnest).

    Möglicherweise wurden da auch Fristen versäumt (schriftliche "Mängelrüge" des erstellten Projektes, da wegen zu teuer nicht realiserbar, usw.)

  3. Vetruv86 Beiträge16. Februar 2011
    Emil hat recht. Zu hoffen nichts bezahlen zu müssen, nur weil kein schriftlicher Vetrag vorliegt ist eine Mär.

    Wenns ruppig wird dann wird vileicht noch auf Kündigung zur Unzeit oder so ähnlich pochen und erst recht Geld wollen.

    Es wird nur einen Weg geben: Du sagtst was du bezahlen wirst, er sagt was er haben wird und dann trefft ihr euch in der Mitte. Spart einen haufen Zeit und Ärger.

  4. Kurt Wagner468 Beiträge17. Februar 2011
    mmmh, also wenn jemand eine Forderung durchsetzen will, muss er diese auch beweisen können. Und wenn es keine Unterschrift bzw. nicht mal einen Vertrag gibt sieht es meiner Meinung nach schlecht aus für den Architekten - weil er ist in der Beweispflicht und nicht umgekehrt!

    Würde auch nicht voreilig jetzt irgendwas anbieten - denn sowas kann im Nachhinein als Schuldeingeständnis, Einwilligung oder ähnliches angesehen werden.

    Mein Rat: Nichts unterschreiben, nichts anbieten bevor Du Dich mit einem Juristen darüber unterhalten hast.

    Tönt hart, aber sowie Du geschrieben hast scheint ja der Architekt auch nicht gerade zuvorkommend zu sein - am besten bekämpft man Feuer mit Feuer /emoticons/default_wink.png

  5. emil172’299 Beiträge18. Februar 2011
    mmmh, also wenn jemand eine Forderung durchsetzen will, muss er diese auch beweisen können. Und wenn es keine Unterschrift bzw. nicht mal einen Vertrag gibt sieht es meiner Meinung nach schlecht aus für den Architekten - weil er ist in der Beweispflicht und nicht umgekehrt!
    Da es nicht üblich ist, dass ein Architekt, dessen Beruf das ist, für jemand wildfremden so einfach aus Spass an der Freude einen Plan zeichnet, ein Budget (wenn auch zu hoch) entwirft und eine Baueingabe macht, ohne beauftragt worden zu sein, dürfte das Auftragsverhältnis rechtlich zustandegekommen sein.

    Oder glaubst Du, man könne einen Architekt einfach so machen lassen und dann am Schluss sagen, "Ätsch, zahle nix, keinen Vertrag - selber schuld?"

    am besten bekämpft man Feuer mit Feuer /emoticons/default_wink.png
    Aber nur, wenn klar ist, wer der Brandstifter ist. Wenn beide Parteien Fehler gemacht haben, was hier der Fall zu sein scheint, ist es besser und ehrlicher, sich zu einigen.Hier dürfte der Bauherr möglicherweise unrealistische Vorstelungen davon gehabt haben, wieviel Haus man mit wieviel Geld bekommen kann, und der Architekt sieht das mit dem Budget nicht so eng - ein Hauptproblem bei den üblichen Bedingungen, wo das Honorar von der verbauten Summe abhängt - kein wirklicher Sparanreiz.

    Warum kann man nicht einfach eine halbe Stunde lang gleich zu Beginn über Honorarfragen und Budgets und dergleichen Klartext reden, um sich all diesen Ärger zu ersparen? Saubere Kasse erhält die Freundschaft.