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Honorar GU für Mehrleistungen ohne vertragliche Vereinbarung

4Antworten1’831Aufrufevon stern 05 · 14. September 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. stern 0513 Beiträge14. September 2009
    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage an Euch: Ist es rechtlich zulässig, dass unser GU ein Honorar auf Mehrleistungen berechnet - im Kaufvertrag jedoch nichts dergleichen vereinbart wurde?

    Die bisherigen Mehrkosten wurden immer ohne Honorar abgerechnet. Bei der Mehrkostenzusammenstellung für unsere Terrasse taucht nun plötzlich die Position Honorar auf...

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Ganz viele Grüsse /emoticons/default_additional/113.gif

  2. Arcuos2’160 Beiträge14. September 2009
    ...Ist es rechtlich zulässig, dass unser GU ein Honorar auf Mehrleistungen berechnet - im Kaufvertrag jedoch nichts dergleichen vereinbart wurde?...
    Hallo Stern 05,
    GU's berechnen meist Ihr "Honorar" prozentual vom Mehrpreis (also z.B. 15% der Mehrkosten). Dies steht i.d.R. aber im Vertrag oder in den AGB's (im Kleingedruckten😡) Was mich wundert, dass da wirklich nicht steht... hast Du genau nachgelesen... auch in der Offerte, AGB's usw.?/emoticons/default_wink.png)

    Wenn Dein GU aber einen Betrag für eine Leistung (Planungshonorar) als Betrag ausweist und die Leistung auch nachvollziehbar ist, dann ist dies rechtlich wohl vertretbar, da er ja eine Dienstleistung (Planung) erbracht hat oder wird.

    Beschreibe ev. um was es konkret geht. Wenn Du z.B. für andere Sanitärarmaturen noch "Planungshonorare" zahlen sollst, wenn wirklich nirgends davon etwas steht, dann hat der GU weder eine "Planungsleistung" erbracht, noch hat er dies komuniziert -> in diesem Falle würde ich dies nicht akzeptieren!

    Grüssle

    Arcuos

  3. stern 0513 Beiträge17. September 2009
    Hallo Arcuos,

    habe wirklich genau nachgelesen /emoticons/default_wink.png da steht wirklich nichts!

    Unser GU argumentiert, dass er w/Vergrösserung der Terrasse neue Pläne zeichnen musste...

    Da wir wirklich sehr zufrieden mit ihm sind, haben wir nun bezahlt.

    Vielen Dank für Deine Antwort!

  4. Arcuos2’160 Beiträge17. September 2009
    Hallo Arcuos,

    habe wirklich genau nachgelesen /emoticons/default_wink.png da steht wirklich nichts!

    Unser GU argumentiert, dass er w/Vergrösserung der Terrasse neue Pläne zeichnen musste...

    Da wir wirklich sehr zufrieden mit ihm sind, haben wir nun bezahlt.

    Vielen Dank für Deine Antwort!
    Hallo Stern05,
    dann ist dies wohl auch o.k. so... Terrassenvergröserung hat ja mit "Planung" zu tun und somit ist es ja ein Honorar, was nachvollziehbar ist. (Anders wäre es, wenn es wie in meinem obigen "Sanitärbeispiel" gelaufen wäre..)/emoticons/default_wink.png

    Grüssle

    Arcuos

  5. mischa01182 Beiträge17. September 2009
    Sali Stern 05,

    Auch ohne explizite vertragliche Grundlage ist es rechtlich OK, wenn der GU ein "Honorar" für Mehraufwand berechnet. Mangels einer einzelvertraglichen Regelung kommt das Gesetzesrecht zum Tragen.

    Im Hinblick auf die durch den GU geleisteten Arbeiten dürfte wohl die auftragsrechtliche Norm von Art. 394 Abs. 3 OR zur Anwendung kommen, wonach "eine Vergütung zu leisten ist, wenn sie vereinbart oder üblich ist".

    Es ist durchaus üblich, dass GU's solchen Mehraufwand abrechnen wollen. Eine andere Frage ist, welchen Prozentsatz des Gesamtaufwandes der GU verlangt. Im Forum gibt's dazu - glaube ich - eine Umfrage, welchen Prozenzsatz GU's in Rechnung gestellt haben.

    Gruss

    mischa