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Hi- ich bin auch neu hier und hab schon eine Frage

8Antworten3’643Aufrufevon siby · 17. April 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. siby4 Beiträge17. April 2008
    Hallöchen

    ich bin heute beim suchen auf dieses forum gestossen. ich hab natürlich auch schon konkrete fragen, sonst würd ich ja nicht suchen /emoticons/default_biggrin.png

    wir (mein mann, unsere zwei kinder und ich) wollen umziehn. gestern morgen hat mich ein immobilien makler angerufen und mir erzählt, dass er da ein haus hätte, welches eigentlich verkauft werden soll, die besitzer sich aber evt. vorstellen könnten, das haus auch zu vermieten. das haus sieht auf den fotos toll aus, es würde auch in unser budget passen und es wär nicht allzuweit von der jetzigen wohnung weg.

    so nun zum wichtigen teil. er hat was von einem 5 jahres mietvertrag geredet, mit vorkaufsrecht. falls wir aber das haus nicht kaufen würden, müssten wir eine "strafe" bezahlen. kennt sich jemand von euch damit aus? mit wieviel strafe müssten wir da allenfalls rechnen? wir wissen ja nicht, wie die finanzielle situation in 5 jahren aussieht und ob wir dann überhaupt ein haus kaufen wollen oder nicht. hmm im netz find ich auch nicht wirklich was schlaues, hab jetzt schon stundenlang das obligationenrecht gewälzt, aber schlauer werd ich nicht.

    vielen dank für eure hilfe

    lg siby

  2. budweiser377 Beiträge17. April 2008
    Hoi siby,

    eine solche "Konventionalstrafe" wäre in der Höhe, wie Ihr es abmachen würdet - obwohl ein "Vorkaufsrecht" wie es der Name schon sagt, ein Recht ist, und keine Pflicht, es würde sich also um einen Mietvertrag auf bestimmte Zeit, ein Vorkaufsrecht im Grundbuch und um einen Vor- Kaufvertrag mit Konventionalstrafe handeln.

    Den Betrag der Konventionalstrafe müsstet Ihr im Prinzip zu den Monatsmieten einrechnen, für den Fall, dass Ihr das Haus in 5 Jahren nicht kaufen würdet.

    Vielleicht schaust mal hier rein:

    www.eugenbucher.ch/pdf_files/Bucher_ORAT_30.pdf

    /emoticons/default_smile.png bud

  3. siby4 Beiträge17. April 2008
    Von einem Vorkaufvertrag hat der Immobilienheini nicht geredet.

    Ich denke wir hören uns das morgen mal an, was der zu erzählen hat und was er sich für eine Strafe vorstellt. Mein Mann hat schon mühe mit dem Gedanken sich auf einen 5 Jahresmietvertrag einzulassen. Unter welchen Bedingungen kommt man dann aus so einem Vertrag wieder raus? Man weiss ja nie was passiert (Trennung usw...).

    Bevor wir überhaupt was unterschreiben, lassen wir den Vertrag sowieso von einem Anwalt überprüfen. Lieber den Anwalt bezahlen, wie dann komplett in die sch.. greifen (sorry).

  4. SaSo540 Beiträge17. April 2008
    hallo Siby

    Könnte die "Strafe" nicht auf die Mietdauer bezogen gemeint sein? Wenn ihr also vor der 5-Jahresfrist das Mietverhältniss beendet, verzichtet ihr zwar auf das VorkaufsRECHT aber ihr verletzt den MietVERTRAG

    grüsse

    SaSo

  5. siby4 Beiträge17. April 2008
    Hmmm nein der hat ganz klar gesagt, wenn wir das Haus dann nicht in den 5 Jahren kaufen würden, müssten wir eine Strafe bezahlen.

    So ich hab gerade mit jemandem vom Mieterverband telefoniert. Also aus dem 5 Jahresvertrag kämen wir nicht raus. Und auch eine Konventionalstrafe kann an das Vorkaufsrecht gebunden sein, bis zu 10% des Verkaufspreises. Ich solle mich auf alle Fälle vorher von einem Anwalt beraten lassen.

    Tja am Ende werden wir halt die Finger von dem Haus lassen und weiter suchen.

  6. lukas_ch921 Beiträge17. April 2008
    Ich würde auf alle Fälle auch den allfälligen Verkaufspreis des Hauses in 5 Jahren festlegen, wenn schon eine Strafe, dann will man auch wissen, wie teuer das Haus denn sein wird in 5 Jahren. Ausserdem müsste festgelegt werden, wie der Unterhalt in diesen 5 Jahren geregelt sein soll, resp. in welchem Zustand das Haus dann in 5 Jahren zu welchem Preis verkauft würde. Je mehr geregelt ist, je eher weiss man Bescheid woran man ist.

  7. Hennessy854 Beiträge18. April 2008
    So ich hab gerade mit jemandem vom Mieterverband telefoniert......Ich solle mich auf alle Fälle vorher von einem Anwalt beraten lassen.
    Mieterverband hat auch Anwälte. Ev. kommst Du da billiger weg, wenn Du Mitglied bist und die Abklärungen von denen machen lässt.

  8. siby4 Beiträge18. April 2008
    Jo aber der Mieterverband ist für Mietfragen und nicht für Kauffragen zuständig.

  9. Hennessy854 Beiträge18. April 2008
    Jo aber der Mieterverband ist für Mietfragen und nicht für Kauffragen zuständig.
    OK. In diesem Fall ist es wirklich etwas komplizierter, da Miete, Kauf, Konventionalstrafe, etc. zusammenkommen.