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Hauskauf Schlüsselfertig: Anrecht auf Abrechnung?

3Antworten1’033Aufrufevon KEDA · 24. März 2017letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. KEDA1 Beiträge24. März 2017
    Guten Tag

    Wir haben ein Haus "Schlüssel-fertig" gekauft. haben wir ein Anrecht auf eine detaillierte Abrechnung der Handwerker?

    vielen Dank!

    Gruss KEDA

  2. Marciboy141 Beiträge24. März 2017
    Ich vermute eher nicht, da ja es ja bei einem Schlüsselfertigen Haus um einen definitiven fixen Endpreis handelt und das spielt es ja für den Käufer keiner Rolle, wo welche Kosten angefallen sind. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. ;-)

  3. fipsli221 Beiträge24. März 2017
    Bei den Positionen die im Pauschalpreis inbegriffen sind nicht, die sind ja sowieso fix. Bei den Budgetpositionen hast du ja meist eine Offerte und einen verhandelbaren Fixpreis abgemacht. Was welcher Handwerker oder Lieferant bekommt ist für dich ohne Belang.

    Bei uns war beispielsweise der Küchenmonteur ein Subunternehmer. Er hat einwandfreie Arbeit gemacht, aber was er dafür vom Küchenverkäufer erhalten hat weiss ich nicht. 

    Wenn du eine Position hast die nach Aufwand abgerechnet wird, hast du selbstverständlich Anrecht auf eine Abrechnung. Bei uns war das bsp. die Deponie des Aushubs.

  4. Pfälzer9’908 Beiträge24. März 2017
    Guten Tag

    Wir haben ein Haus "Schlüssel-fertig" gekauft. haben wir ein Anrecht auf eine detaillierte Abrechnung der Handwerker?

    vielen Dank!

    Gruss KEDA
    Hallo KEDA

    Definitiv NEIN...  Dir wurde ein Preis genannt, der für Dich so wohl in Ordnung war, Du hast es ja wie beschrieben schon gekauft, da bleibt es bei dem Dir genannten Kaufpreis als einzige Angabe.

    Wenn Du Originalpreise hättest haben wollen, hättest Du eine andere Baulösung suchen müssen. Das ist leider so.