Aber wenn du nicht involviert warst, weisst du vieleicht auch nicht alles. Aber wie gesagt, ich kann mir keinen Fall vorstellen, wo die Architekten Kosten als Schaden anerkennt werden sollten, ausser B hätte schon VOR diesen Kosten gesagt, er würde das Haus so oder so kaufen und A hätte eingewilligt.
Wäre ich an A's Stelle, würde ich den Schlichtungsbescheid ablehnen und dann abwarten. B würde dann die Klageermächtigung erhalten, müsste dann aber klagen. Aber von aussen ist das auch immer einfacher gesagt.
Es sieht so aus, als ob B die Sache weiterziehen will. Er bezieht sich auf Culpa in Contrahendo und möchte 3/4 der Planungskosten von A bezahlt. Er behauptet, dass A gar nie die Absicht hatte, zu verkaufen und ihn deshalb betrogen hat. Das ist natürlich Irrsinn. Abgesehen davon, dass es einfach nicht wahr ist, hat A durch die ganze Sache ja gar keinen Vorteil erzielt. Hat also gar kein Motiv..
Ich habe übrigens nochmals nachgefragt. Es gab zu keinem Zeitpunkt Gespräche darüber, was passiert, falls die Bewilligung für den Umbau nicht erteilt wird.
A wird sich wahrscheinlich jetzt nochmals juristisch beraten lassen.
Für mich ist aber die Kausalität weiterhin nicht gegeben. Der Schaden ist entstanden durch die Planung des Umbaus. Egal ob B nun das Haus bekommen hätte oder nicht, der Schaden bleibt.
Ich staune ... da hätts doch den Trick mit dem Vorvertrag gegeben ...
B hat Planungskosten für ein nicht bewilligungsfähiges Projekt ausgelöst. Diese Kosten sind dahin, egal ob er das Haus kauft oder nicht, denn den Plan verwirklichen kann er so oder so nicht.
Schaden bedeutet doch, dass die Kosten/der unnütze Aufwand nicht eingetreten wären, wenn sich A "richtig" verhalten hätte. Der hat aber gar keinen Einfluss darauf. Also kann er auch nicht haftbar gemacht werden.
Da B auch noch Schadenminderungspflicht gehabt hätte, wäre eine einfache, keine Kosten auslösende Bauvoranfrage bei der bewilligenden Behörde das Mittel der Wahl gewesen.
B hat auf die 3/4 Schadenersatz bestanden. A hat dies abgelehnt. Die Schlichtungsstelle hat gestern deshalb offiziell Klagebewilligung erteilt. B hat nun 3 Monate Zeit, Klage einzureichen.
Erinnert mich etwas an die Geschichte, wo einer dem Juwelier den bestellten Verlobungsring nicht bezahlen wollte, weil die Braut es sich inzwischen anders überlegt hat.
An sich wäre der Trick ja gut: Ich lass Umbaupläne vor dem Hauskauf ausarbeiten, und wenn sie nicht bewilligt werden, zahlt es der Verkäufer, obwohl der gar nicht umbauen wollte.
Freu dich nicht zu früh: Das Ende der Eingabefrist bedeutet, dass der mögliche Kläger ab dann keine Klage mehr einreichen kann. Das Gericht schreibt den Beklagten an, wenn Klage eingereicht wurde ... aber das kann auch wieder etwas dauern. Wegen sowas machen die keine Überstunden.