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Haus-Plan 1:100 auf 1:50 ist mit "grossen" Aufwände verbunden - gem. Architekt

6Antworten7’375Aufrufevon eins · 2. Oktober 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. eins5 Beiträge2. Oktober 2011
    Hallo zusammen

    Ich konnte bis anhin einige Erfahrungswerte und hilfreiche Informationen in den Foren des Haus-Forum lesen. Sehr gut!

    Ich habe eine Frage die mir hoffendlich jemand beantworten kann.

    Sachlage:

    Es handelt sich um ein Umbau mit einem kleinen Anbau.

    Anbau ist Architekt verantwortlich, letzte Entscheidung wird von mir gefällt z.B. welche Firma welche Aufträge ausführen wird.

    Für den Umbau bin ich der Verantwortliche.

    Frage:

    Mein Architekt hat mir die Pläne auf 1:100 vorbereitet. Die Pläne wurden mit 1:100 der Gemeinde für die Baubewilligung gesendet. Soweit gut.

    Jetzt benötige ich diese Pläne für den Umbau sowie auch für den Anbau auf 1:50.

    Der Architekt meint, dass das erstellen von 1:100 auf 1:50 nicht offeriert wurde und die Anpassungen für das anpassen von 1:100 auf 1:50 gross seien.

    Ich als leihe verstehe das nicht ganz. Wenn ein Plan für das ganze Haus neu (elektronisch auf CAD) erstellt worden ist. Kann das sein, dass für jede Ansicht (wie in meinem Fall oben geschildert) ein Erhöhter Aufwand beinhaltet? Gemäss Architekt, man könnte den Plan 1:100 aufblasen auf 1:50 aber die Masse stimmen dann nicht mehr ganz. Weil sein Logo drin steht würde der Architekt dies nicht für den Offiziellen (andere Firmen) machen, nur für den Persönlichen Gebrauch.

    Stimmt das?

    Danke für den Input im Voraus.

  2. Pfälzer9’908 Beiträge2. Oktober 2011
    Nein..stimmt so nicht...was immer er für ein CAD-System hat.. der Aufwand um die Eingabepläne auf 1:50 zu vergrössern, dauert ca. 2 Sekunden.

    Wenn das Logo als Bild eingebettet ist, so kann er dieses entweder ganz raus nehmen...oder es passend verkleinert wieder drüberlegen... also nochmals einige Sekunden Arbeit.

    Dies wäre dann aber kein Werkplan in diesem Sinne...sondern nur der vergrösserte Eingabeplan....aber damit lässt sich ja in aller Regel auch gut leben. Die Werkplanung (falls nicht sowieso schon im Grundauftrag enthalten ???) ist dann natürlich mehr Aufwand. Aber wenn ich Dich richtig verstehe, war das ja nicht der Wunsch.

  3. eins5 Beiträge2. Oktober 2011
    Hallo Pfälzer

    1tens -Ein grosses Lob für deine Beiträge auf dieser Plattform. Deine Beiträge sind echt gut!

    Ich benötige die Pläne für den Umbau letztendlich auch für den Ausbau. Damit ich den Firmen (Sanitär, Heizungsmonteur und Elektriker) die Pläne aushändigen kann und Sie Ihren Teil darauf Zeichnen können. Die Plan-Masse müssen also stimmen. Das sollte wie ich verstanden habe auch mit einem vergrösserten Eingabeplan (Gem. Architektin aufgeblasenem Plan) reichen.

    Habe unter Wicki nachgeschaut

    Ausführungsplanung

    Ne, so detailliert benötige ich es nicht. Kann ich beim Architekt verlangen, dass ich die CAD-Zeichnung Elektronisch erhalte, damit ich dies von jemand anderen machen lassen kann? Es ist mehr dahinter als nur der Plan, aber das lasse ich lieber sein ...

    Info: Seit Dezember 2011 am Planen und Sitzungen (ohne Fleich am Knochen) machen und bis heute noch keine Offizielle Offerte von den Baufirmen ...

    Meine Entscheidung steht fest. Ich muss das Ruder jetzt ganz übernehmen ...

    Eigentlich schade - Wollte nicht, dass es soweit kommt.

    Besten Dank für deine rasche Antwort! 🙂

  4. Pfälzer9’908 Beiträge2. Oktober 2011 · bearbeitet
    Hallo eins... danke für die anerkennenden Worte..

    Ich muss nun leider weg... Besuch eines Winzerfestes ist angesagt.. lebe ja schliesslich in der Pfalz.. da ist für solches gerade "Saison".. komme aber am Abend nochmals darauf zurück.

  5. Pfälzer9’908 Beiträge2. Oktober 2011
    Hallo eins... also, wie angekündigt...die Antwort.

    Grundsätzliches...den Begriff "aufgeblasener Plan" gibt es nicht, weder in DE noch in der Schweiz. Das ist alles Geschwätz, was man evtl. geneigt ist, einem Laien so vorzulegen. Darauf solltest Du erst gar nicht eingehen.

    Der CAD-Plan ist immer und in jedem Massstab genau...wenn man es zuvor genau eingegeben hat. Es ist also völlig unwichtig, in welchem Massstab gezeichnet wurde (ist eh meist 1:100), denn bei der Ausgabe kann er per Mausklick in jeden beliebigen Massstab geändert werden. Die Ausgabe erfolgt via Plott...also auf Papier...oder zur Weiterleitung/Weitergabe auf/über DXF oder DWG-Formate. Wie gesagt, der Ursprungsmassstab ist dabei völlig egal.

    Ich kenne nun nicht Deinen Vertrag mit dem Architekten...will da auch nicht genauer nachfragen, was da wohl nicht so lief wie geplant...aber die bezahlte Leistung steht Dir natürlich auch zu 100% zu. Also in Form von entspr. Plankopien...oder als Datei (DXF/DWG) damit sie von Dritten weiter bearbeitet werden kann (Sani/Heizung/Zimmermann...).

    Also prüfe was genau vertraglich vereinbart war.... und wenn es so ist wie ich vermute, dann versuche einen möglichst sauberen Auflösungsvertrag (in dem alle Leistungen gelistet sind, welche noch zu erbringen...auszuhändigen wären) zu erzielen. Und, dass muss man entspr. festhalten, haftet der dann alte Architekt natürlich immer noch für eine evtl. fehlerhafte Leistung. Das Ende bedeutet hier nur KEINE weitere Zusammenarbeit....nicht aber, dass ihm nun alles egal sein könnte. Das wäre ein Trugschluss.

    Es ist kein Problem, wenn Du nun das "Ruder" in die Hand nehmen möchtest... bei der Zeit sogar sehr verständlich.. aber Du musst natürlich trotzdem schauen, dass alles geordnet verläuft und man sich ggf. nicht auf alte, ggf. unstimmige Pläne berufen könnte, wenn etwas daneben ginge. Es klingt öfters einfacher, als es letztlich ist. Das wirst Du dann ggf. aber noch selbst feststellen können.

  6. Automation2’255 Beiträge3. Oktober 2011
    Der Architekt meint, dass das erstellen von 1:100 auf 1:50 nicht offeriert wurde und die Anpassungen für das anpassen von 1:100 auf 1:50 gross seien.
    Wenn er die Hand gezeichnet hat, dann Ja. Sonst wie Pfälzer geschrieben hat, absolut kein Problem. Wenn tatsächlich auf CAD dann ist dein Architekt entweder zu doof um das zu bedienen (Gut wie konnte er überhaupt zeichnen) oder er ist zu faul und will keine Kosten.
    CAD ist Vektor-orientiert, bedeutet also der PC kann jeden erdenklichen Masstab selber rechnen, kannst ja auch einen "Custom scale" einrichten, dann kannst du auch Masstäbe haben wie 1:23.674.

    Mann-o-Mann Plan aufblasen, wenn ich das höre, das ist nicht nur laienhaft, sondern auch komplett falsch. Kannst ja gleich selber zum Kopierer gehen und dort mittels Kopieren und vergrössern das gleiche erreichen. (Wobei mir einfällt, dass er vielleicht genau das macht......hmmm....)

    Frag doch ihn einfach wo hier der Aufwand sei. Er muss ja lediglich den Masstab mit 2 Klicks anpassen und gut is....

    Ach ja:

    Ich habe die Pläne als dwg gekriegt und dann mittels Visio (Microsoft Zeichenprogramm) für mich Pläne gemacht. Auch mit Visio kann ich irgendwelche Masstäbe einstellen...

  7. eins5 Beiträge4. Oktober 2011
    Hallo zusammen. Ich möchte mich für euren Input bedanken.

    Ich habe eine E-Mail gesendet, indem die offenen Punkte aufgelistet worden sind. Hat es nicht gut aufgenommen, denn ich erhielt am gleichen Abend noch eine Antwort …

    Soweit mal geklärt… Jetzt habe ich die Pläne erhalten.

    Der Aufwand wird mich ca. 1 Std kosten. Naja ich sehe es dann in der Abrechnung. Ich weiss ja nicht wie die Architekten im Allgemeinen Rapportieren (DL geht nach Aufwand, ein Kostendach wurde mir jedoch angegeben indem die Leistungen drin sind).

    Ich arbeite auch im Dienstleistungssektor, da erhält der Kunde jede Minute ausgewiesen. So gibt es betreffend Kosten bei der Abrechnung „grundsätzlich“ kein unschönes Gespräch.