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Haus in Miete, Gartenarbeiten?

3Antworten4’105Aufrufevon sadibe · 8. Juni 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. sadibe32 Beiträge8. Juni 2008
    Hallo Zusammen

    Wir haben ein paar Fragen und sind auf der Suche nach Antworten 🙂

    Frage 1:

    Unser Hausvermieter ( 2 Jahre lang, mit Vorkaufsrecht), hat zur Grenze hin unser Terrain mit Quadersteinen aufeinandergestapelt.

    Die Höhe ist nun gegenüber unser Nachbarparzelle (Garagenvorhof = Asphaltboden) 1.1m bis 1.35m. Der Vermieter bockt, er will keine Absturzsicherung montieren, dies obschon wir 2 Kleinkinder haben!!!!

    ( Er meinte nur, dass ein Zaun oder dergleichen nicht vorgesehen sei)Was können wir tun?

    Frage 2:

    Wie Ihr erahnen könnt, ist der Vermieter einwenig stur...

    Nun haben wir eine Rasenfläche ca. 300m2.

    Im Vertrag steht, dass wir für die Nebenkosten aufkommen müssen!

    Nun benötigen wir für den Garten einen Rasenmäher!

    Wer muss diesen bezahlen/anschaffen/zur Verfügung stellen???

    Schliesslich sind wir ja strenggenommen NUR Mieter!!

    Über jede Antwort / Hilfe freuen wir uns!

    Danke

    Gruss

    sadibe

  2. flureskaya465 Beiträge9. Juni 2008
    Zur Frage mit der Absturzsicherung: Wurde das Haus bzw. die Umgebungsgestaltung vom Bauamt der Gemeinde schon abgenommen? Falls diese eine Absturzsicherung anordnen, ist es natürlich Sache des Eigentümers, eine solche zu erstellen.

    Wegen dem Rasenmäher: Wir haben auch einige Jahre zur Miete in einem EFH mit Garten gewohnt. Falls du vertraglich nicht vereinbart hast, dass dir irgendwelche Gerätschaften vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, geht ein Rasenmäher natürlich auf deine Kosten. Sonst wäre das ja etwa so, dass du vom Vermieter auch verlangen kannst, dass er dir einen Staubsauger zur Verfügung stellst, damit du das Wohnzimmer putzen kannst, das ja genau genommen auch ihm gehört /emoticons/default_rolleyes.gif...

  3. sadibe32 Beiträge9. Juni 2008
    @Flureskaya

    Danke für Deinen Beitrag, werde es mal mit meiner Gemiende checken, aber ich glaube es wurde keine Abnhame gemacht...

    Betreffend Rasenmäher:

    Ich weiss was Du damit sagen willst, er könnte einen Grill, einen Staubsauger etc. zur Verfügung stellen, doch lies mal dies:

    wer-weiss-was | "M??SSEN MIETER RASENM??HER KAUFEN?" | aus Forum Sonstige Fragen

    Vorallem der letzte Beitrag....

    Denn ich egehe davon aus, dass es Umgebungsarbeiten sind, die natürlich sind! Wenn ich Dreck zuhause mache, bin ich dafür verantwortlich! weisst Du wie ich meine??

    Grüessli

    sadibe

  4. baumanager150 Beiträge9. Juni 2008
    Da du den Rasen als Alleinbenützer belegst, bist du verpflichtet für den Unterhalt zu sorgen. Wie du das genau machtst ist deine Sache. (Selber mähen, mähen lassen, usw.).

    Anders sieht es bei einem gemeinsamen Rasen aus. z.B. im Spielplatzbereich. Dies ist eine Aufgabe des Vermieters, diese Fläche zu unterhalten.