So, wir haben wieder ein paar Banner an Lager und würden diese gerne wieder verteilen. An alle die bereits montiert haben, besten Dank. Wiedersehen nach der Demontage macht dann aber auch Freude 🙂
war längere Zeit nicht auf Eurer Webseite und habe erst jetzt die Sache mit dem Baubanner bemerkt.
Hatte vor kurzem Probleme weil wir beim Firmenumzug nach Regensdorf ZH, eine Werbeblache an den Zaun gehängt haben damit unsere Kunden uns finden Können. Polizei kam auf Platz mit der Aufforderung diese zu entfernen da die Tafel nicht bewilligt ist.
Nun habe ich ein bisschen gegoogelt und diesen Text gefunden.
Bewilligungspflicht
Gemäss § 309 lit. m des kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Art. 1 der
städtischen Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG)
bedürfen das Anbringen von neuen sowie die Abänderung von bestehenden der Aussenwerbung
dienenden Reklameanlagen vorgängig einer Bewilligung des Amtes für Städtebau Reklameanlagen.
Der Aussenwerbung dienende Reklameanlagen sind z.B. Leuchtkästen, Leuchtschriften, Leuchtbänder,
dein haus steht doch nicht auf öffentlichem grund, oder? weiter kenne ich kein baugerüst ohne werbung. sehe da kein problem... habe das auch intern abklären lassen - schon vor zwei jahren 🙂
@best4mi: trotzdem, wir sehen kein problem! und ich mag das auch nicht ins detail analysieren. gibt wohl auch keinen fall in dem ein bauherr wegen werbung am baugerüst verurteilt wurde, meist wird diese auch ungefragt von den baufirmen montiert
@cabana: gerne! bitte adresse per mail durchgeben: andreas.toscan@swissforums.ch