im September sollen die Arbeiten an meiner Fassade starten (teilweise neu vergipsen, neu streichen). Hierfür hab ich nun für Anfang September das Gerüst bestellt. Nun kam mir gerade, braucht es hierfür irgend eine Genehmigung? Muss ich da an der Gemeinde was anmelden oder Bescheid geben? Auch wenn ich die Hausfarbe ändere? Hab da irgendwie garnicht dran gedacht...also vor allem wegen dem Gerüst?
Mit einem kurzen Anruf bei der Gemeinde hast du die notwendigen Informationen.
Entgegen der obigen Aussage, dass die Fassadenfarbe in jedem Fall durch die Gemeinde genehmigt werden muss, bin ich der Ansicht, dass dies nur auf Gebäude zutrifft, welche irgendwie geschützt sind. Dies z.B. bei Bauten in einer Dorfkernzone, Gestaltungsplan, Denkmalschutz usw.
danke für die Antwort. Mir ging es an sich auch mehr um das Gerüst...dort hab ich jetzt vom Gerüstbauer zumindest mal die Aussage, dass es hierfür definitiv keine Genehmigung brauchen würde. Wegen der Farbe frag ich mal noch bei der Gemeinde nach. Hier meinte der Gerüstbauer, ihm sei nur bekannt, dass man die Farbänderung mitteilen müsste, sofern das Gebäude im Dorfzentrum steht. Falls ausserhalb, gäbe es quasi keine Richtlinien mehr. Da ich in einem Quartier wohne, wo es neben weissen Häusern auch rote, gelbe etc. hat, denke ich aber sowieso, dass es diesbezüglich keine "Probleme" geben wird.
Bewiiligungspflicht dann, wenn das Gerüst teilweise auf fremden Grund zu stehen kommt (Trottoir) oder wenn es ins Lichtraumprofil einer öffentlichen Strasse ragt.
Wie Emil richtig festgestellt hat, brauchst Du bei einem Gerüst nur eine Bewilligung im Falle der Inanspruchnahme von fremdem Grund. wenn Du dieses auf eigenem Grund und Boden aufstellen kannst ist dies nicht notwendig.
Bezüglich der Farbgebung ist immer wieder zu beachten, dass die Gemeinden in normalen Wohnzonen wohl Einfluss nehmen wollen, dazu aber gar keine rechtliche Grundlage besteht. Also, male Dein Haus ruhig violett an.....
Genau, bei der Baueingabe wollen sie jeweils die Farbe mit RAL Code wissen um so ev. Einfluss zu nehmen (mir ist zwar kein solcher Fall bekannt). Später kannst du die Farbe frei ändern. Meine Mutter hat das gemacht, ohne zu fragen und eine komplett andere Farbe.
Es ist noch korrekt, dass die Farbe immer frei gewählt werden kann. Je nach Baugesetz bedingt sich die Bewilligungsbehörde ein Mitsprache- oder Entscheidungsrecht aus.
Deshalb würde ich die korrekte Vorgehensweise beim Bauamt erfragen.
Du währst nicht der erste, der seine Fassadenfarbe wider ändern müsste.
In der Regel ist eine Fassadensanierung, d.h. das Ausbessern des Verputzes und das Neustreichen der Fassade, nicht baubewilligungspflichtig. Die Gemeinden können jedoch in einzelnen Zonen Vorschriften haben (Ästhetik, Ortsbildschutz), die in bestimmten Schutzzonen eine Baubewilligung verlangen. Ebenso kann eine Fassadensanierung baubewilligungspflichtig sein, wenn ein Denkmal beeinträchtigt werden könnte.
Es kann zudem auch sein, dass Du aufgrund der gesetzlichen Grundlagen bei einer weitergehenden Fassadensanierung verpflichtet werden könntest, gleichzeitig energetische Massnahmen am Gebäude durchzuführen. Diese wären dann wiederum baubewilligungspflichtig. Im Kanton Aargau zumindest, wärst Du gestützt auf die (strenge) Energiegesetzgebung dazu verpflichtet, wenn Du den Fassadenputz vollständig ersetzt.