Ich weiss nun nicht, wo denn das Land "Gartenhaus" liegt.. nehmen wir mal an, es wäre dort so wie in der Schweiz...
Wenn die Vorgabe klar war, wenn die Offerte exakt darauf bezogen wurde, der anschl. Auftrag klar definiert wurde, unter Einbezug der Offerte und Vorgabe, dann bestehe einfach darauf, dass die Leistung so wie bestellt ausgeführt wird!
Alles andere solltest Du nicht zahlen...und wenn er nicht mehr will... forderst Du ihn, unter formell korrekter Schreibweise auf, sein falsches Werk abzubauen, ohne dabei Schäden zu verursachen, für die er wieder aufkommen müsste.