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Gu-Zuschlag: nur Plaung oder auch Materialaufwände

5Antworten5’646Aufrufevon daniel73 · 22. Oktober 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. daniel7320 Beiträge22. Oktober 2012
    Hallo zusammen

    Weiss jemand was denn alles GU/TU-Zuschlagplfichtig ist, wenn im Werkvertrag steht, dass bei Mehrleistung 15% draufgeschlagen wird.

    Was bezeichnet eine Mmehrleistung? Meiner Meinung nach etwas, wo der Architekt resp. der entsprechende Handwerksbetrieb etwas umplanen

    muss und nicht, wenn einfach eine vergoldete Schraube eingesetzt wird.

    Beispiel Elektropläne. Wir wollen zusätzliche Steckdosen, da und dort LED-Spots usw. Mir ist klar, dass dafür der Elektroplan geändert werden muss,

    also auch die 15% GU-Zuschlag draufkommen, dies wäre die Planungsleistung. Wenn wir aber statt der 100CHF-Spots die 300 CHf-Spots wählen,

    ändert das am Planungsmehraufwand nichts, trotzdem schlägt der GU jetzt auf die 200CHF Differenz auch noch GU-Zuschlag drauf, obwohl er

    nix dafür geleistet hat. Alles vorausgesetzt, dass es Standardmaterial ist, dass ohne riesen Aufwand irgendwo bestellt werden muss und die Installation ist auch genau die gleiche.

    Sehe ich das richtig, dass Planungsaufwand und Materialkosten bezüglich GU-Zuschlag eigentlich zwei paar Schuhe sein sollten?

    Grüsse

    Daniel

  2. lafrance7 Beiträge22. Oktober 2012
    Hallo Daniel73

    Das ist je nach GU/TU-Vertrag verschieden. In der Regel sind alle Mehraufwendungen, planerische wie Materialkosten Zuschlagspflichtig. Sprich, es muss für die ganzen Mehrkosten die 15% entrichtet werden.

    Aber schau in deinem Vertrag nach

    Gruss

    lafrance

  3. daniel7320 Beiträge22. Oktober 2012
    Hallo LaFrance

    Eben im Vertrag steht auf Mehrleistungen sind 15% drauf und es ist nicht aufgeschlüsselt, was eine Mehrleistung ist. Meiner Meinung nach ist Leistung gleich Mehrarbeit. Teueres Material ist für mich nicht Mehrarbeit.

    Gruss

    Daniel

  4. CC749 Beiträge22. Oktober 2012
    Hallo Daniel73

    wir haben dies vor der Vertragsabschluss mit dem GU geklärt, und bezahlen mehrkosten, dort wo eigentlich etwas geleistet wurde und nicht für zB. schönere/teurere Platten, wenn deinen GU keine Anpassungen/Abklärungen machen musste.

  5. Pfälzer9’908 Beiträge22. Oktober 2012
    Weiss jemand was denn alles GU/TU-Zuschlagplfichtig ist, wenn im Werkvertrag steht, dass bei Mehrleistung 15% draufgeschlagen wird.

    Was bezeichnet eine Mmehrleistung? Meiner Meinung nach etwas, wo der Architekt resp. der entsprechende Handwerksbetrieb etwas umplanen

    muss und nicht, wenn einfach eine vergoldete Schraube eingesetzt wird.
    Dem ist leider in der Regel so. Der GU rechnet über das Projekt mit einem anteiligen Gewinn.. nur wenige haben ihre Fixkosten im eigentlichen Hauspreis ausreichend drin und könnten dann auch ohne Zuschlag gut leben. Aber eben, da so "normal" wird das eben auch gerne zur Maximierung genutzt.

    Bei einem von mir aktuell betreuten Projekt verlangt der GU 10%... und "nur" 5% für die "Änderungswünsche in der Ausstattung...also insgesamt mehr Steckdosen..oder schönere Steckdosen.. wie man das auch bezeichnen will. Gilt dann auch für Sanitär/Fliesen oder sonstige Beläge.

    Du musst einfach in anstehenden Gesprächen/Verhandlungen dies ändern bevor Du einen Vertrag unterzeichnen würdest. Die Möglichkeit ist Dir nur vor Vertragsabschluss gegeben.

  6. daniel7320 Beiträge22. Oktober 2012
    Hallo

    Danke für die Antwort. Das ist natürlich schon lange durch. Wir hatten ja keine Ahnung. Ich mein die Formulierung Mehrleistung ist recht schwammig. Gem. Architekt sei das ein Standardvertrag, also alles easy. Ich muss da den Architekten nochmals drauf ansprechen. Hier wollte ich mal lesen, was denn so üblich ist...

    Gruss

    Daniel