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GU-Werkverträge den Gerichtsstand bestimmen

1Antwort2’480Aufrufevon Bauexperte · 24. September 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Bauexperte271 Beiträge24. September 2010
    Immer mehr ausländische Systemhausersteller und Generalunternehmer drängen auf den Schweizer Markt. Diese haben Erfolg, weil sie einfach einmal günstige preisliche Versprechen unterbreiten. Es gibt bei diesen Firmen eben auch etliche "Problemfälle". Aus diesem Grund empfehle ich, dass Ihr in den Verträgen darauf beharrt, dass der Gerichtsstand am Ort von Euerem Haus festgelegt wird. Die Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO ist wesentlich besser, als wenn Ihr im Ausland gegen einen Unternehmer eine Klage einreichen müsst. In der Schweiz könnt Ihr immer problemlos selber vor Gericht gehen, im Ausland ist das Prozessieren eine Sache der Anwälte und kostet enorm Geld.

    Also überlegt Euch ganz genau, was Ihr im Vertrag mit einer ausländischen Firma unterschreibt.

    Gruss

    Bauexperte

  2. Pippen2’281 Beiträge24. September 2010
    danke für die Info!