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GU weicht vom Kaufvertrag ab

6Antworten1’421Aufrufevon Gast · 19. April 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. Jolenoli19. April 2010
    Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung in einer grossen Überbauung unterzeichnet. Zu den Vertragsunterlagen gehört auch der Baubeschrieb. Darin ist festgehalten, dass die Holzfenster naturfarben lasiert sind. Bei anderen Positionen (z.B. Garderobe) stand teilweise, dass die Farbe noch gemäss Farbkonzept ausgearbeitet würde.

    Nun hat der GU uns einen Brif geschickt, worin er festhält, dass die Fenster nun gemäss Farbkonzept braun-grau (!?!) gestrichen würden und zwar innen wie aussen. Uns gefällt das überhaupt nicht, dazu kommt der ungünstige Zeiptunkt, denn bereits wurden Boden, Küche etc. farblich ausgelesen und abgestimmt.

    Wir sind der Meinung, dass der GU nicht einseitig vom Vertrag abweichen kann. Im Vertrag steht zudem, dass unwesentliche Änderungen noch vorgenommen werden könnten, sofern sie sich nicht nachteilig auf den Käufer auswirken würden. Hier handelt es sich doch aber nicht um eine unwesentliche Änderung? Die Fenster sind für das Erscheinungsbild der Wohnung sehr entscheidend!!!

    Kann mir jemand sagen, wie die Situation zu beurteilen ist? Können wir auf der Erfüllung des Vertrages bestehen. Neulich habe ich gesehen, dass bei den ersten Wohnungen in der Überbauung diese grau-braunen Fenster bereits eingefügt sind. Uns hat man mitgeteilt, wir können gegen einen Aufpreis die Fenster innen naturfarben belassen, aussen hingegen könne keine Änderung mehr vorgenommen werden. Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden!

    Für Eure Ratschläge und Beurteilungen danke ich bestens.

    Jolenoli

  2. Adi68434 Beiträge19. April 2010
    dass die fenster wohl aussen bei allen gleich sein werden, wirst du wohl akzeptieren müssen (evtl. preisnachlass, wobei ich den schaden für dich nicht ganz sehe...)

    innen ist es m.e. klar, dass der gu sich an den baubeschrieb zu halten hat. also fenster innen gemäss baubeschrieb und natürlich ohne aufpreis.

  3. Jolenoli19. April 2010
    Vielen Dank!

    Ein monetärer Schaden entsteht mir aussen keiner. Mir gefallen aber einfach nun mal die grau-braunen Fenster nicht. Deswegen habe ich mir auch gedacht, dass ich evtl. einen Preisnachlass fordern könnte. Dass die gesamte Überbauung aussen die gleichen Fenster haben muss, sehe ich ein.

    siehst du es denn auch so, dass es sich hier nicht um eine "unwesentliche" Abweichung vom Kaufvertrag handelt?

  4. Pfälzer9’908 Beiträge19. April 2010
    Schaue genau im Baubeschrieb oder Vertrag nach.. dort steht bei fast jedem GU, gerade bei Überbauungen.. oder Ansiedlungen von Einzelhäusern.. dass die äussere Gestatlung, Farbgebung alleinig dem GU vorbehalten ist.... somit hast Du dort überhaupt kein Mitspracherecht.. ergo kannst Du auch keine Minderung verlangen.. oder hättest dort ggf. nicht kaufen dürfen...

  5. Jolenoli19. April 2010
    Danke, ich werde das genau prüfen! Was sicher im Baubeschrieb steht, ist dass die Fenster innen wie aussen naturfarben sind. Das steht im Übrigen an zwei verschiedenen Stellen innerhalb des Dokuments.

  6. Pfälzer9’908 Beiträge19. April 2010
    ja mach das mal... naturfarben sind auch die Farben Grau und Braun.. wenn man es so sieht... aber evtl. überschneidet sich das eben mit der Aussengestaltungsvorgabe... wenn, hätte man dies ggf. schon bei der Prüfung des Baubeschriebs anmerken und erfragen/abklären müssen... dann wäre man ggf. etwas schlauer gewesen.. was deshalb aber ggf. auch nichts daran geändert hätte.

  7. Adi68434 Beiträge19. April 2010
    Vielen Dank!

    Ein monetärer Schaden entsteht mir aussen keiner. Mir gefallen aber einfach nun mal die grau-braunen Fenster nicht. Deswegen habe ich mir auch gedacht, dass ich evtl. einen Preisnachlass fordern könnte. Dass die gesamte Überbauung aussen die gleichen Fenster haben muss, sehe ich ein.

    siehst du es denn auch so, dass es sich hier nicht um eine "unwesentliche" Abweichung vom Kaufvertrag handelt?
    mit der argumentation, dass du deine möbel schon gekauft oder mindestens bestellt hättest, ist das sicherlicht keine unwesentliche änderung mehr. ausserdem reden wir hier nicht von tausenden von franken für die farbe, weshalb ich davon ausgehe, dass der gu schon nachgeben wird, wenn du klar darauf bestehst, dass der baubeschrieb eingehalten wird.