SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

GU-Honorar

29Antworten8’934Aufrufevon traumdeuter · 15. Juli 2010letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. Calista25 Beiträge29. Januar 2016
    Ist klar dass der Plattenleger auch was verdienen will. Aber wir haben einen Vertrag mit dem GU und nicht mit ihm und dann kann er nicht einfach mal unser Budget von 80.-/m2 auf 50.-/m2 kürzen. Die Mehrkosten will er auch ja auch bezahlt haben und wir wollen unsere Minderkosten erhalten. Es handeltnsich nur um einen geringen Betrag aber es geht nicht dass er das Geld einfach einsteckt. Er meinte dass die anderen Hauseigentümer dies auch so akzeptieren- naja wir nicht!Ich muss auch sagen, dass bis jetzt mit allen Anderen Anbieter(Elektro, Sanitär, Küche etc) alles korrekt gelaufen ist und klar aufgezeigt wurde wo Mehr/minderkosten entstehen. Nur der Plattenleger ist nicht korrekt!

  2. Dolce81395 Beiträge29. Januar 2016
    Nein trägt er nicht. Aber auch das kann der Plattenleger verrechnen. Z.B. als Regiestunden.

  3. Calista25 Beiträge29. Januar 2016
    Nein darf er nicht! Die 80.-/m2 sind reine Plattenpreise unverlegt! Der Rest wird anders- direkt mit dem GU abgerechnet

  4. Dolce81395 Beiträge29. Januar 2016
    Doch, aber bei der Verlegung. Deshalb schreib ich ja, dass wir die Platten direkt an den Bauherrn verkaufen. Der Plattenleger muss sein Geld mit der Arbeit und nicht mit dem Material verdienen.

  5. Calista25 Beiträge29. Januar 2016
    Schlussendlich zählt was im Vertrag steht. Habe jetzt gerade Bescheid bekommen. Der Plattenleger muss uns die Minderkosten geben! Hatten also doch recht

  6. Calista25 Beiträge29. Januar 2016
    Schlussendlich zählt was im Vertrag steht. Habe jetzt gerade Bescheid bekommen. Der Plattenleger muss uns die Minderkosten geben! Hatten also doch recht

  7. Dolce81395 Beiträge29. Januar 2016
    Sagt ja niemand was anderes. Der Plattenleger bekommt die Arbeit bezahlt und muss das mit dem GU auskäsen. Aber er kann beim Offerieren (an den GU) alles einkalkulieren.

  8. Calista25 Beiträge29. Januar 2016
    Ja das ist so. Aber das ist die Sache zwischen GU und Plattenleger. Wir haben nur um den Materialpreis gesprochen. Er hat uns auch nichts mehr berechnet er wollte uns nur die 30.-/m2 Differenz nicht geben. Und das funktioniert natürlich nicht!

  9. Pascal marco54 Beiträge1. Februar 2016
    Wunderbar wenn ihr euch gefunden habt!

    Jedoch finde ich dieses System des GUs sehr speziell, habe ich so noch nie gehört.

    Der verlegepreis variert ja auch je nach plattengrösse und art.

  10. Dolce81395 Beiträge1. Februar 2016
    Dem Plattenpreis nach, müssten Platten im Format 60/60 oder 45/90 vorgesehen sein. Also sollte auch der entsprechende Verlegepreis offeriert worden sein. Wir hätten z.B. CHF 145.- inkl. Verlegung im Budget (wenn wir das nicht rausgenommen hätten), was in etwa dem selben Budget entspricht.