Gu die mit eine bankerfüllungsgarantie arbeiten?
- blue53 Beiträge13. März 2008hallo
kennt jemand ein GU der eine bankerfüllungsgarantie oder einen treuhänder akzeptiert? habe die erfahrung gemacht das die meisten dies ablehnen oder wollen das wir dafür die ganzen kosten übernehmen.
- banker139 Beiträge14. März 2008- die Kosten könnten sich lohnen, allemal billiger als ein konkursiter GU
- die grösseren Anbieter sollten eine Garantie bieten können > siehe Home Expo in Suhr AG
- alternativ könnte folgende Vorgehensweise zumindest eine Teilabsicherung bieten:
-- Zahlung nur nach Bauvortschritt
-- Endzahlung von 10% frühestens 3 Monate nach Bauvollendung, sofern kein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen wurde und der GU Bestätigungen aller Handwerker vorlegt, die bestätigen sämtliche Leistungen bezahlt erhalten zu haben
banker
- Pfälzer9’908 Beiträge14. März 2008
hallo
Hallo blue,
kennt jemand ein GU der eine bankerfüllungsgarantie oder einen treuhänder akzeptiert? habe die erfahrung gemacht das die meisten dies ablehnen oder wollen das wir dafür die ganzen kosten übernehmen.
das ist bei uns eigentlich schon Standard, es sei denn, ein Bauherr frägt nicht nach, dann bietet sie ihm auch keiner an.
Außer bei den großen Unternehmen, die dies schon in ihrer Werbung bzw. Bau-und Leistungsbeschreibung bewusst hervorheben.
Egal wie, die Kosten hierfür trägt aber auch bei uns nicht das Unternehmen, sondern der Bauherr.
Nicht als Mehrpreis, weil er sie nun haben möchte, sondern weil diese Kosten schon von Beginn an in die Angebotspreise eingeflossen sind. Dann bietet er sie eben als "inklusive" an.
Aber wie banker schon sagte, die Kosten stehen immer noch in keinem Verhältnis zu den Verlusten im Streit-/ Konkursfall.
Zudem kannst Du ja versuchen, wenn Du schon mit dem "Auftrag drohst", diese doch kostenlos oder zu 50% zu erhalten.
Ein cleverer GU, was sie ja alle sein wollen, würde sich den Auftrag doch wohl deshalb nicht entgehen lassen? /emoticons/default_biggrin.png
Dann wäre er nicht clever genug!/emoticons/default_tongue.png
Gruß vom Pfälzer
- Serge-CH1’717 Beiträge14. März 2008Hallo zusammen
Kann jemand bitte genau erklären, was eine Bankerfüllungsgarantie ist? Vor- und Nachteile? Im Google kam als einziger Beitrag nur diesen Beitrag... Danke.
- blue53 Beiträge14. März 2008danke für die infos werde
gruss blue
- Gelöschtes Mitglied 111815. März 2008In der neuesten Ausgabe der Hauseigentümerzeitung wird auf das heikle Thema mit dem Bauen mit einem GU eingegangen.
Dort wird folgendes empfohlen:
Zitat aus Rubrik Rat&Recht:
Vorrauszahlungen sollten abgesichert werden, damit die Verwendung für das vereinbarte Bauvorhaben sichergestellt ist.
Eine Einzahlung auf ein Sperrkonto oder eine Erfüllungsgarantie
des Generalunternehmers gewährleistet dies. Die Schlusszahlung erfolgt üblicherweise bei der Eigentumsübertragung.
Weitere Infos : hbq ? Bautreuhand, Bauherrenberatung und Bauberatung
- Pfälzer9’908 Beiträge15. März 2008
Hallo zusammen
Hallo Serge,
Kann jemand bitte genau erklären, was eine Bankerfüllungsgarantie ist? Vor- und Nachteile? Im Google kam als einziger Beitrag nur diesen Beitrag... Danke.
Nachteile hätte dies für Dich nicht! Es wäre ausschließlich ein/Dein Vorteil, wenn Du diese erhälst, selbst wenn Du offen, oder versteckt, Dich an deren Kosten beteiligen müsstest oder sie ganz tragen müsstest.
Die Bankerfüllungsgarantie (bei uns auch Bankbürgschaft/Vertragserfüllungsbürgschaft genannt) hat den Sinn, Dich als Bauherrn abzusichern. Hierbei stellt die Hausbank des GU oder ein Versicherungsunternehmen die besagte Bürgschaft, in Höhe der Kauf/Bausumme, für das Projekt aus.
Käme es zum Konkurs des Unternehmens, springt die Bank oder Versicherung für Dich (bzw. für den GU) ein und Du kannst mit dem "verbliebenen Wert", also das was noch zur Fertigstellung des Hauses erforderlich wäre, nun von diesen bekommen. Hiermit zahlst Du dann die Rechnungen für die noch ausstehenden Arbeiten. Somit hättest Du keinerlei Verluste, mal abgesehen von Streß und einigen Laufereien.
Bei uns wird diese Bürgschaft dann oft, nach Baufertigstellung, in eine Gewährleistungs-Bürgschaft umgewandelt. Bei uns sind dies ja 5 Jahre. Die neue Bürgschaft gilt dann auf die Dauer von 5 Jahren und über eine Höhe von 5% der Bausumme bzw. Vertragssumme, als Deine Sicherheit für evtl. auftauchende Schäden/Mängel.
Beseitigt sie der GU nicht, wird Dir das Geld (aber nur die max. 5%) ausgezahlt und Du kannst die Arbeiten durch Dritte ausführen lassen und zahlst diese damit direkt.
Gruß vom Pfälzer
- Serge-CH1’717 Beiträge16. März 2008Hallo Pfälzer
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Ich diesen Punkt mal mit meinem Arch oder GU besprechen. Ich weiss noch nicht genau in welchem Arbeitsverhältis wir stehen sollen. Budweiser hat mir schon empfohlen in meinem Fall den Arch-Vertrag vorzuziehen, weil der Arch einen guten Eindruck macht und ein "Familienbetrieb" (Mann&Frau) ist und ich so von der Flexibilität profitieren könnte.
Mein Arch ist juristisch gesehe eine Einzelfirma, d.h. im Konkursfall volle Haftung auf sein Privatvermögen. Macht es da Sinn, dass ich einen Betreibungsregisterauszug einhole? Was denkt ihr?
Gruss,
Serge
- Pfälzer9’908 Beiträge16. März 2008Hallo Serge,
ich habe die bisherigen Antworten sehr wohl verfolgt, ohne jedoch "eingegriffen zu haben" und kann daher auch die Empfehlung von Bud nur unterstützen.
Bei dieser Variante bleibst Du selbst "Herr der Lage" und kannst gebührend Einfluss auf die Ausführung und Vergabe an Handwerker nehmen. Es hängt zwar etwas von Deinem Architekten ab, ob er hier im vollen Umfang mitzieht, aber wenn alles passt, dann ist die vermutlich die sicherste Variante.
Die Einholung eines Registerauszuges (ich denke mal, dass dies die evtl. Betreibungen gegen ihn betrifft?-Sorry, bin ja Deutscher) kann ggf. nicht schaden, sofern sich daraus etwas erkennen lässt.
Gruß vom Pfälzer
- Serge-CH1’717 Beiträge17. März 2008Hallo Pfälzer
Vielen Dank für Deine mentale Unterstützung. Diese Woche sollte ich vom Landvekäufer den Vorvertrag erhalten. Mit dem Arch habe ich abgemacht, dass wir diesen gemeinsam anschauen und danach den GU- oder Arch-Vertrag im Detail besprechen. Ich habe ihm schon signalisiert, dass der Arch ev. mehr in Frage kommt. Er meinte im Prinzip nur, dass am Schluss für mich eigentlich kein grosser Unterschied bemerkbar sein würde. Hm, ich bin der Meinung, dass ich mit dem Arch-Vertrag auch irgendwie sparen sollte, oder nicht? Mal abgesehen, dass ich direkten Einfluss habe. Beim Arch-Vertrag würde er sich auf SIA-Norm beziehen - beim GU-Vertrag hat er ein eigener Vertrag. Wie gesagt, er macht uns einen guten Eindruck. Das Verhältnis läuft bis jetzt fair (ich zahle auch freiwillig seine Berateraufwände) aber bei solchen Summen muss man schon "vorbeugen statt heilen"...
Gruss,
Serge
- Pfälzer9’908 Beiträge17. März 2008Hallo Serge,
ich bin ganz Deiner Meinung.
Bei den Verträgen ist wohl der SIA-Vertrag, rechtlich gesehen, ein ausgewogener Vertrag.
Bei dem privat verfassten GU-Vertrag könnten natürlich andere Gewichtungen vorhanden sein, wobei ich jetzt nicht negativ von einem mir unbekannten Architekten sprechen möchte. Es wäre dann ggf. von einem Fachmann zu überprüfen, oder zumindest wäre es ratsam wenn ich Deine Schlussworte sehe.."vorbeugen statt heilen"!
Gruß vom Pfälzer
- Serge-CH1’717 Beiträge17. März 2008Hallo Pfälzer
Ich halte Dich dann auf dem Laufenden. Momentan warte ich noch auf den Vorvertrag des Landkaufs. Auch hier hat der Landverkäufer ein Passus eingebaut, welcher ich nicht im Vertrag haben will... (Thema: Wann ich bauen sollte, gemäss seiner Kalkulation) Der Vorvertrag sollte ich Morgen erhalten...
- isola17. März 2008hallo
uns hat heute der anwalt empfohlen vom GU eine Solidarhaftung zu verlangen.
D.h. Seine Bank muss für ca. 1/3 der Kaufsumme haften.
Hoffe es klappt.
Gruss
isola
- Grüessli21 Beiträge17. März 2008hallo Serge-CH
Besteht bei dir die Möglichkeit den Vertrag mit einer offenen Abrechnung zu machen? D.h. du zahlst dem Architekt das abgemachte Honorar, die Handwerkerrechnungen werden dem Architekt dann zur Kontrolle geschickt aber zahlen tust du sie direkt via deiner Bank. So hast du auch den Überblick über die jeweiligen Kosten. Wir bauen momentan so und sind sehr zufrieden damit. Alles was weniger als budgetiert kostet sparen wir ein, Mehrkosten ziehen kein höheres Architektenhonorar nach sich.
Grüessli
- budweiser377 Beiträge18. März 2008Hoi Grüeßli, salü Serge,
da handelt es sich um ein klassisches Architektenverhältnis mit einem Pauschal- Architektenhonorar. Diese Variante wäre mir auch sehr sympatisch - das Kosten-Nutzen- Verhältnis scheint in solch einem Fall für den Bauherrn optimal zu sein.
Bei einem GU Verhältnis ist der Bauherr "Käufer" und hat wesentlich weniger Einfluss auf das Baugeschehen als ein "Bauherr".
Viele Grüße an alle! bud.
- Serge-CH1’717 Beiträge18. März 2008Hallo Grüessli
Ich werde mal den Arch darauf ansprechen. Das sollte schon gehen... leider warte ich immer noch auf den Vorvertrag für den Landkauf. Dieser wurde mir heute oder Morgen zur Stellungnahme versprochen... Danach werde ich konkret mit dem Arch über das Vertragsverhältnis "verhandeln".
@bud
Wie immer - danke...