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Grundbucheintrag Grenzeinfriedung

4Antworten3’285Aufrufevon emerkli · 20. Juli 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. emerkli1 Beiträge20. Juli 2009
    Wir haben ein altes Bauernhaus gekauft.

    In unserem Kaufvertrag steht folgende Dienstbarkeit:

    Recht: Grenzeinfriedung z.L. Parzelle so und so

    Weiss jemand was dieser Eintrag genau bedeutet oder bedeuten könnte ? Eine Einfriedung ist ja eigentlich immer erlaubt und muss nicht explizit im Grundbuch eingetragen werden, oder ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    emerkli

  2. VanTor256 Beiträge23. Juli 2009
    Hallo emerkli

    Solange die Dienstbarkeit ein Recht ist, solls euch Recht sein /emoticons/default_biggrin.png

    Soviel ich weiss, kommt es drauf an, wie hoch die Einfriedung ist. Normalerweise heisst das, je höher der Zaun/Hecke/wasauchimmer, desto weiter weg von der Grenze muss er stehen.

    Vielleicht ist es in eurem Fall so geregelt, dass egal, wie hoch die Einfriedung ist, sie auf der Grenze stehen darf?

    Gruss von VanTor

  3. malvina31 Beiträge26. Juli 2009
    Hallo

    Da hab ich doch auch gleich eine Frage zum Nachbarsgrundstück: Wir grenzen an eine (noch) Landwirtschaftszone (durch Bach). Nun hat der Eigentümer seit Jahrzehnten gleich am Bach auf seiner Seite einen Feldahorn - wunderschön, doch sehr, sehr hoch. Der Baum ragt enorm in unser Grundstück (ca. 5m). Resultat: Viel Laub, viel Schatten und vor allem bedrohlich bei starkem Wind!

    Kann ich vom Nachbar erwarten, dass es diesen Baum massiv zurück schneidet oder gar fällt? Danke für Inputs.

  4. 22gradWest26. Juli 2009
    Hoi Malvina

    Wenn der Baum seit Jahrzehnten, konkret länger als die Einführung der Abstandsvorschriften im ZGB resp. im kantonalen Einführungsgesetz zum ZGB steht, kannst du nicht auf minimale Pflanzabstände oder minimale Wuchshöhen bestehen. Was du aber immer verlangen kannst, ist dass er die Äste, die auf dein Grundsück ragen, kürzen muss. Falls er es auf deine Bitte und Androhung der Ersatzvornahme nicht tut, kannst du es auch selber machen. Damit du ein Fällen des Ahorns erreichen könntest, müssten die negativen Einwirkungen auf euer Grundstück schon massiv sein (Gebäudeschäden etc.), ein bisschen Schatten und Laub im Herbst reicht nicht.

    Um einen schönen Feldahorn wärs aber äusserst schade.

    Gruss

    Marcel

  5. malvina31 Beiträge26. Juli 2009
    Salü Marcel

    Habe mir soeben Eure Bilder zu Gemüte geführt... wirklich schön habt Ihr's! Wir hoffen, dass wir bald auch im neuen/alten Heim wohnen können (Umbau sollte am 31.8.09 starten).

    Danke für Deinen Input. Natürlich gefällt uns dieser Ahorn! Wir möchten ihn nicht fällen lassen, doch entfinden wir ihn bei kräftigem Wind als bedrohlich, speziell da der Baum direkt am Bachbord steht und ich mich oft frage, ob die Verankerung wohl reicht (Hanglage). Doch ich werde mit den Eigentümern Kontakt aufnehmen.

    Besten Dank und schönen Sommer im Heimetli!/emoticons/default_smile.png