ich muss noch beifügen das es am Hang ist, und es hat einen Mauer damit der Nachbach in die Garage fahren kann. Kann in diesem Fall sein das es sich um diesen Mauer handelt?
Einfriedung ist ja ein Zaun, Hecke oder Mauer, halt einfach eine Eingrenzung des Grundstücks. Wenn dies nun als Last im GB drin ist und der Nachbar auf diese Mauer angewiesen ist für seine Garagenzufahrt, wird das wohl so geregelt worden sein, das euer Grundstück "verpflichtet" ist für diese Mauer... Ihr die also nicht einfach abbrechen könnt, weil ihr sie nicht wollt, obwohl sie auf eurem Grundstück ist.
Die Mauer wird auf deinem Grundstück (zu deinen Lasten) errichtet worden sein. Dies zu Gunsten (zG) Parzelle Nr. 52.
Ich würde nun noch abklären, wer für den Unterhalt dieser Mauer zuständig ist. Sonst kann es in ein paar Jahren evtl. zum Streit kommen, wenn diese Mauer teuer saniert werden muss...
Danke Euch allen, stören tut uns der Mauer nicht, und wem er gehört wiesen wir auch. Er gehört unser Nachbar, das erwähnt er immer wieder!!!/emoticons/default_mad.png es ist aus Eisenbahnschwelen.
Wenn diese "Mauer" aus Eisenbahnschwellen besteht, wuerde ich kontrollieren lassen, ob der Boden auf eurem Grundstueck unterhalb der "Mauer" nicht von Impraegnierungsmittel kontanimiert ist, das der Regen aus den Schwellen schwemmt.