wir bauen in unser EFH eine Glastreppe. Nun der Offerte steht "Sicherheitsglas (8+8+8 mm) spezialgehärtetes Glas". Die Firma gibt uns nun 2 Glasmuster, das eine mit einem Grünstich, das andere mit einem Weissstich. Wenn wir uns für das Glas mit Weisstich entscheiden, müssen wir einen wesentlichen Aufpreis zahlen.
Da in der Offerte nichts von Grün- oder Weissstich steht, darf er einen Aufpreis verlangen?
Klar kann er das: Er hat dir das angebotene Glas (mit Grünstich) ja gezeigt und gleichzeitig eine Option (Weissstich). Ich finde das Vorgehen völlig korrekt, Du etwa nicht?
In der Offerte steht: "...Glas..." - er zeigt Dir Grünstich-Glas (ich gehe mal davon aus die Spezial-Härte Bedingung erfüllt es) => Offerte gültig... ohne Aufpreis --> alles korrekt
Er zeigt Dir eine Alternative (Weissstich-Glas) dann kann das mehr als in der Offerte beschrieben... -> Aufpreis (vermutlich weil das Weissstich-Glas halt teuerer ist) gerechtfertigt
Da in der Offerte nichts von Grün- oder Weissstich steht, darf er einen Aufpreis verlangen?
Liebe Grüsse
choetzu
Tja.. das ist etwas blöd gelaufen.. er hätte eigentlich in der Offerte auf ein Standardglas verweisen sollen/müssen.. schon aus eigener Sicherheit, um genau diese Frage zu vermeiden.. mit dem Hinweis, dass dies immer einen Grünstich hat. Dies hat er unterlassen.. so gesehen, kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass er die letztliche Glasauswahl dem Kunden frei überlässt! Womit Du dann Recht hättest, Dir eine passende Ausführung zu wählen. Wenn Du Zeit und Musse hast, dann kannst Du dies probieren. Ggf. aber nochmals genau prüfen, was an Text in der Offerte stand..
In der Praxis wird er sich dagegen allerdings sträuben.. es würde also harzig werden.. Andererseits hätte Dich Dein Architekt ebenfalls darauf hinweisen können, oder die Frage nach der Farbe direkt bei, bzw. vor, der Offertanfrage stellen und klären sollen.