Hallo
Wir haben vor kurzem ein EFH aus Holzelementen gebaut. Jetzt scheint mir der Lärm von drausen sehr laut, so laut, dass ich jeweils das Gefühl habe, das Fenster sei offen. Auch die Innenwände sind so Schalldurchlässig, dass man das Schnarchen im benachbarten Zimmer problemlos hört./emoticons/default_mad.png
Im Vertrag vom Holzbauer steht, dass die SIA empfehlung der jeweiligen Arbeitsgatung vorgeschrieben und die SIA-Richtlinien einzuhalten sind.
Nun meine Fragen
1. Gilt dann die SIA181?
2. Und wenn ja, welche Schallschutzstufe?
3. Wer kommt für allfällige Reperaturkosten und Folgekosten auf? (Holzbauer, Gipser, Maler, Baureinigung,...)
Danke im vorraus für eure Antworten
MfG Sid
Hallo Sid,
ich bin auch auf der Suche nach Antworten rund um die SIA181, aber da du in deinem Post die schalldurchlässigen Innenwände erwähnt hast, wollteich kurz antworten. Ich habe gelesen, dass die SIA181 nur zwischen Wohneinheiten anzuwenden ist und nicht für Schallprobleme mit schalldurchlässigen Innenwänden. Weiss nicht ob das immer so ist, vielleicht kann das jemand mit mehr Ahnung bestätigen oder korrigieren?
Gruss
Dirk
Hallo zusammen
Die SIA 181 gilt auch natürlich auch für Bauteile in/an Einfamilienhäusern. Hier gelten die Mindestanforderungen (Schutz vor erheblicher Störung). Ich denke da vor allem an den Lärm, den du Sid, von aussen empfindest.
Bei Wohnungsbauten oder Reihenhäusern gelten erhöhte Anforderungen.
Für den Schutz innerhalb der Nutzungseinheiten gibt es nur Empfehlungen, welche im Anhang der SIA 181 aufgeführt sind. Das heisst, für Sid gilt innerhalb des Hauses die Stufe 1 und für Dirk gilt innerhalb der Wohnung die Stufe 2, wobei sich die beiden Stufen in der Regel um 5dB unterscheiden.
Der Unternehmer verpflichtet sich, die Normen bei jedem Bauteil einzuhalten und Schallbrücken entsprechend zu verhindern. Aus meiner Sicht ist also der Unternehmer zu behaften, wenn die Messungen die Mindestanforderungen nicht einhalten.
Gruss von VanTor
Hallo Sid
Hintergrundinformationen mit Minimalanforderungen:
http://www.ahb.bfh.ch/NR/rdonlyres/23F34051-0EAF-4CAF-9173-FDB2CC33DFD4/0/SCHMIDHausbaumesse.pdf
Das Nichteinhalten musst vermutlich du beweisen.
Die Mindestanforderungen nach SIA181 wurden zwischenzeitlich zu deinen Ungunsten angepasst.
Das Problematische bei Lärmmessungen - es zählen meist die Durchschnittswerte und nicht die Spitzen - die stören.
Wandkonstruktionen geben aber klare Hinweise welche Schalldämmwerte zu erwarten sind.
Im Beitrag wurde der Schwachpunkt Fenster klar herausgehoben.
Evtl. kannst du hier mit wenig Aufwand Besserung erzielen (eine einfache Schalldämmverglasung besteht aus einem 8mm Glas dem Luftzwischenraum und einer "normalen" Gasstärke von 4-6mm).
Unterschiedliche Glasstärken bei einer Isolierverglasung haben einen hohen Schalldämmwert.
Mit Schwergasfüllung wird dieser nochmals verbessert.
klöti